- Nächster Termin:
- Brandschutzhelfer sind Personen, die in einem Unternehmen oder einer Organisation dafür verantwortlich sind, im Falle eines Brandes die Sicherheit aller Personen und des Eigentums zu gewährleisten. Si
- Gesamtdauer:
- 40 Stunden
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Weiterbildung
- Angebotsform:
- Präsenzveranstaltung
- Durchführungszeit:
- Tagesveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- 6
- Teilnehmer max.:
- 15
- Preis:
- keine Angaben
- Förderung:
- Bildungsgutschein
- Deutsche Rentenversicherung
- Abschlussart:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Abschlussprüfung:
- Ja
- Abschlussbezeichnung:
- Brandschutzhelfer gem. Ausbildungsrichtlinien gem. ASR A2.2
- Zertifizierungen des Angebots:
- SGB III-Maßnahmezulassung
- AZAV
- Maßnahmenummer:
- 962-443-20
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard nicht erfüllt - Weitere Informationen
- Zielgruppen:
- vorhandene und zukünftige Mitarbeiter in Unternehmen
- Fachliche Voraussetzungen:
- keine Angaben
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- keine Angaben
Inhalte
Einleitende Bemerkungen zum Brandschutzhelfer
Brandschutzhelfer sind Personen, die in einem Unternehmen oder einer Organisation dafür verantwortlich sind, im Falle eines Brandes die Sicherheit aller Personen und des Eigentums zu gewährleisten. Sie sind wichtige Akteure im betrieblichen Brandschutz und tragen dazu bei, dass Brandrisiken minimiert und die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht werden.
Die Aufgaben von Brandschutzhelfern umfassen unter anderem die Durchführung von regelmäßigen Brandschutzübungen, die Einweisung von Mitarbeitern in die Brandschutzmaßnahmen und die Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Rettungsdiensten im Falle eines Brandes. Durch ihre Schulungen und ihr Engagement tragen Brandschutzhelfer dazu bei, dass im Ernstfall schnelle und angemessene Maßnahmen ergriffen werden können, um das Ausmaß von Bränden zu minimieren und Leben zu retten.
In vielen Ländern gibt es gesetzliche Vorschriften, die Unternehmen und Organisationen dazu verpflichten, Brandschutzhelfer zu benennen und regelmäßig zu schulen. Dabei wird auch darauf geachtet, dass ausreichend Brandschutzhelfer vorhanden sind und dass diese über die notwendige Ausrüstung und Kenntnisse verfügen, um im Ernstfall angemessen handeln zu können.
Die Aufgaben eines Brandschutzhelfers umfassen im Wesentlichen die Unterstützung der betrieblichen Brandschutzorganisation bei der Vermeidung von Bränden sowie bei der Bewältigung von Brand- und Notfallsituationen. Zu den konkreten Aufgaben eines Brandschutzhelfers gehören:
1. Brandschutzunterweisung: Brandschutzhelfer müssen das Personal am Arbeitsplatz in Sachen Brandschutz unterweisen. Hierzu gehört die Vermittlung von Kenntnissen über Brandgefahren, mögliche Ursachen von Bränden sowie die Bedienung von Feuerlöschern und anderen Löschmitteln.
2. Kontrolle von Brandschutzeinrichtungen: Brandschutzhelfer müssen regelmäßig die Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöscher, Brandschutztüren und -tore, Rauchmelder, Alarmierungseinrichtungen etc. kontrollieren und gegebenenfalls Wartungen einleiten.
3. Verhalten im Brandfall: Brandschutzhelfer müssen das Personal am Arbeitsplatz in Verhaltensregeln im Brandfall unterweisen. Hierzu gehört die Aufklärung über Fluchtwege, die Einrichtung von Sammelplätzen sowie die Unterstützung bei der Evakuierung von Personen.
4. Erste Löschmaßnahmen: Brandschutzhelfer müssen in der Lage sein, erste Löschmaßnahmen einzuleiten, bevor die Feuerwehr eintrifft. Hierzu gehört die Bedienung von Feuerlöschern, die Schließung von Türen und Fenstern, sowie die Unterstützung der Evakuierung.
5. Zusammenarbeit mit Feuerwehr: Brandschutzhelfer müssen in enger Zusammenarbeit mit der Feuerwehr agieren, um im Notfall schnelle Hilfe zu gewährleisten. Sie müssen der Feuerwehr die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen und bei der Brandbekämpfung unterstützen.
Insgesamt ist der Brandschutzhelfer ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Brandschutzorganisation, der im Notfall schnell und effektiv handeln muss, um Schäden und Verletzungen zu vermeiden.
In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung ab welcher Unternehmensgröße die Bestellung eines Brandschutzhelfers Pflicht ist. Vielmehr richtet sich die Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer nach der Betriebsgröße, der Art der Tätigkeiten und dem damit verbundenen Gefahrenpotenzial.
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" sind Arbeitgeber verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelfer zu benennen und auszubilden, um im Brandfall eine schnelle und effektive Erstbekämpfung von Entstehungsbränden zu ermöglichen.
Die Anzahl der Brandschutzhelfer ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten und dem Gefahrenpotenzial im Betrieb. Grundsätzlich wird eine Mindestanzahl von einem Brandschutzhelfer je 20 Beschäftigten empfohlen. Bei besonders gefährlichen Tätigkeiten oder Einrichtungen kann eine höhere Anzahl erforderlich sein.
Es empfiehlt sich daher, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um die Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung des Brandschutzes im Betrieb zu treffen.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an geeigneten Personen für Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung bereit zu stellen. Diese müssen fachkundig unterwiesen und regelmäßig nachgeschult werden.
Brandschutz- und Evakuierungshelfer unterstützen den Brandschutzbeauftragten beim vorbeugenden Brandschutz, bei Übungen und Präventionsmaßnahmen. Im Gefahrenfall wie einem Brand sind sie für die Brandmeldung, Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden zuständig und müssen in der Lage sein, Mitarbeiter und weitere Personen im Rahmen einer geordneten Räumung aus dem Gebäude zu bringen.
Der Lehrgang vermittelt den Teilnehmern in Theorie und Praxis das notwendige Know-how für die erfolgreiche Erfüllung ihrer Aufgaben, von Brandentstehung und -risiken über Brandverhütungsmaßnahmen im Betrieb bis hin zu weiteren möglichen Räumungs-/Evakuierungsanlässen. Teil des Lehrgangs ist eine praktische Löschübung.
Inhalt:
- Bedeutung des Brandschutzes
- Verbrennungsvorgang und Brandverlauf
- Organisatorischer Brandschutz
- Brandschutzordnung nach DIN 1409
- Aufgabenbeschreibung des Brandschutzhelfers
- Löschübung mit theoretischer Unterweisung
- Löschmittel, Löschgeräte, Löschtaktik
- Handhabung von Feuerlöschern, Wandhydranten und Löschdecken
- Abschlusstest
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 10.05.2019, zuletzt aktualisiert am 30.03.2023