Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit - Präsenzphase V - WEBINAR

Nächster Termin:
19.06.2023 - 8:30 - 16:00 Uhr Webinar
Kurs endet am:
23.06.2023
Gesamtdauer:
36 Stunden in 6 Tagen
Praktikum:
Ja
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
10
Teilnehmer max.:
15
Preis:
1.499,40 € - Im Preis enthalten sind  Lehrmaterial in digitaler Form.
Förderung:
  • EU/Bund/Land 
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Ja
Abschlussbezeichnung:
Teilnahmebescheinigung der TÜV Akademie GmbH
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard nicht erfüllt - Weitere Informationen

Zielgruppen:
Personen, die sich neuen Aufgabenstellungen in der Arbeitssicherheit stellen und durch eine berufliche Weiterbildung ihre Karrierechancen optimieren wollen. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter in kürzes
Fachliche Voraussetzungen:
Abschluss als Ingenieur, Techniker oder Meister und mind. zwei Jahre Berufserfahrung. Alternativ kann eine Ausnahmegenehmigung bei mind.4 Jahren relevanter Berufserfahrung in einer Führungstätigkeit m
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 3010-10 Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Unfallverhütung - allgemein

Inhalte

In der Ausbildungsstufe III / Präsenzphase V wird das Fachwissen auf Basis der Verwaltungs-BG branchenspezifisch erweitert und vertieft. Sie erarbeiten die Rahmenthemen entsprechend der DGUV Vorschrift 2 an Praxisbeispielen und wenden dabei Ihr erworbenes Fach- und Methodenwissen an. Nach Abschluss dieses letzten Ausbildungsmoduls erfüllen Sie mit dem Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde die gesetzlichen Anforderungen an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Ziel der Ausbildung ist es, die vom Gesetz geforderte Fachkunde für die korrekte Erfüllung der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zu vermitteln. Nach Abschluss der Ausbildungsreihe sind die Teilnehmer in der Lage, die im Gesetz geforderten Tätigkeiten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zu übernehmen.

Der komplette Schulungszyklus besteht aus dieser Präsenzphase und folgenden Schulungen/Lernphasen:

Präsenzphase I
Selbstlernphase I
Präsenzphase II inkl. schriftlicher Lernerfolgskontrolle 1
Selbstlernphase II
Präsenzphase III
Selbstlernphase III
Betriebliche Lernphase*
Lernerfolgskontrolle 2 (Erstellung des Praktikumsberichts)
Präsenzphase IV inkl. Lernerfolgskontrolle 3 (Präsentation des Praktikumsberichts)
Präsenzphase V inkl. schriftlicher Lernerfolgskontrolle 4
(Die Präsenzphase V wird nur für Unternehmen anerkannt, die der Verwaltungs-BG zuzuordnen sind. Versicherte einer anderen BG müssen diese Präsenzphase bei der zuständigen BG absolvieren.)
Sie können die Präsenzphasen auch in unserem Kompaktkurs I-V oder Kompaktkurs I-IV zum reduzierten Paketpreis innerhalb von nur 4 Monaten absolvieren.

* Betriebliche Lernphase entspricht Praktikum im Sinne der Regelungen der DGUV

Inhalt:
Spezifische Gefährdungsfaktoren und Schutzmaßnahmen für Büro- und Verwaltungstätigkeiten
Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen bei der organisatorischen Gestaltung
Brandschutz in Büro- und Verwaltungsgebäuden
Spezifische Geräte und Anlagen, z. B. raumlufttechnische Anlagen
Spezifische Arbeitsstätten, z. B. Call Center
Spezifische personalbezogene Themen
Lernerfolgskontrolle 4

Zugangsvoraussetzung:
Abschluss als Ingenieur, Techniker oder Meister und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. Alternativ kann eine Ausnahmegenehmigung bei mindestens vier Jahren relevanter Berufserfahrung in einer Führungstätigkeit möglich sein (Einzelfallentscheidung des Unfallversicherungsträgers).

Abschluss der Präsenzphasen I-IV
Abschluss der Selbstlernphasen I-III
Bestandene Lernerfolgskontrollen 1-3

Hinweise
Zwar befindet sich aktuell ein neues Ausbildungskonzept zur Fachkraft für Arbeitssicherheit unter Federführung der DGUV in finaler Abstimmung. Solange dieses neue Konzept jedoch noch nicht verpflichtend in Kraft gesetzt worden ist, dürfen wir weiterhin mit behördlicher Genehmigung die angebotene Veranstaltung nach dem hier dargestellten inhaltlichen Aufbau durchführen. Damit ist bei erfolgreichem Bestehen aller Lernerfolgskontrollen der entsprechende Abschluss garantiert.

Bitte beachten Sie, dass der Lehrgang "Fachkraft für Arbeitssicherheit" erst nach Absolvieren aller 5 Präsenzphasen wirksam abgeschlossen ist. für die Bestellung als "Fachkraft für Arbeitssicherheit" im Unternehmen sind behördliche Vorgaben zu beachten.

Die Maßnahme ist staatlich anerkannt gemäß § 7 Abs. 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes i. V. m. § 4 der DGUV-Vorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV V2)

Die Präsenzphase V wird nur für Unternehmen anerkannt, die der Verwaltungs-BG zuzuordnen sind. Versicherte einer anderen BG müssen diese Präsenzphase bei der zuständigen BG absolvieren.
Ihr Ansprechpartner für Fragen zur Sifa Ausbildung:

Herr Joachim Schaade

Tel.: 0361 301900-63
E-Mail: joachim.schaade(at)tuev-thueringen.de

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 15.02.2020, zuletzt aktualisiert am 19.06.2023