Schulbegleiter/-in, Integrationsassistent/-in

Nächster Termin:
27.01.2021 - Mittwoch, Samstag Mittwoch 16:30 Uhr - 19:45 Uhr, Samstag 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Kurs endet am:
17.04.2021
Gesamtdauer:
200 Stunden in 80 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Angebote für Unternehmen Jetzt Anfragen
  • Präsenzveranstaltung 
  • Qualifizierung in Kurzarbeit 
Durchführungszeit:
  • Abendveranstaltung
  • Tagesveranstaltung
  • Teilzeitveranstaltung
  • Wochenendveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
keine Angaben
Förderung:
  • Betriebliche Weiterbildung Brandenburg 
  • Bildungsgutschein 
  • Deutsche Rentenversicherung 
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Ja
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • SGB III-Maßnahmezulassung 
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Das Angebot richtet sich an Interessierte mit und ohne abgeschlossener Berufsausbildung (gerne mit Vorkenntnissen in der Pflege oder im pädagogischen Bereich), die sich im sozialen Bereich qualifizieren lassen möchten. Voraussetzung sind ein Hauptschulabschluss und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das einwandfrei und nicht älter als ein Vierteljahr ist. Empfohlen ist anschließend ein max. sechswöchiges Praktikum in einer (schulischen) Einrichtung vor Ort.
Fachliche Voraussetzungen:
Empfohlen ist anschließend ein max. sechswöchiges Praktikum in einer (schulischen) Einrichtung vor Ort.
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 2630-45 Integrationsbegleiter/innen (Schule)

Inhalte

Ein Schulbegleiter/Integrationsassistent wird einem Kind mit erhöhtem Förderbedarf zur Seite gestellt, wenn ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt wurde. Die Kosten für eine Schulbegleitung werden dann in der Regel vom Sozialleistungsträger (Jugendamt oder Träger der Sozialhilfe) übernommen. Das Sozial-/Jugendamt selbst beschäftigt in der Regel die Schulbegleiter jedoch nicht selbst. Für die Anstellung als Schulbegleiter gibt es vielmehr unterschiedliche Möglichkeiten: Man kann entweder von den Eltern selbst (Elternarbeitgebermodell), bei sonder- oder heilpädagogischen Diensten oder beim Schulträger angestellt sein. Die Weiterbildung ist in 8 Module gegliedert: Aufgaben und Rollenverständnis, Rechtliche Grundlagen, Kommunikation, Grundlagen inklusiver Pädagogik, Verständnis von Behinderung, Heilpädagogische Grundlagen, Pflegerische Grundlagen, Kenntnis über das System Schule

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 30.10.2020, zuletzt aktualisiert am 27.01.2021