IHK geprüfte/r Tourismusfachwirt/in (Dozentengeleitete Vollzeit in Präsenz oder Telelearning)

Nächster Termin:
18.01.2021 - Mo.-Fr. 08:00 bis 15:00 Uhr
Kurs endet am:
18.08.2021
Gesamtdauer:
1120 Stunden in 7 Monaten
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
  • Fernunterricht 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
6
Teilnehmer max.:
25
Preis:
keine Angaben
Förderung:
  • Bildungsgutschein 
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Ja
Abschlussbezeichnung:
IHK-Abschluss, AdA-Schein (IHK) (optional), Trägerzertifikat
Zertifizierungen des Angebots:
  • SGB III-Maßnahmezulassung 
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Diese Weiterbildung richtet sich an Interessenten, die den beruflichen Aufstieg planen und dabei ihre Perspektiven als Führungskraft optimieren möchten. Als kompetente Branchenexperten sind Fachwirte auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt. Zum Abschluss dieser Weiterbildung erhalten Sie mit der erfolgreichen Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer das Zertifikat als zum Geprüften Fachwirt (IHK).
Fachliche Voraussetzungen:
- Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer 1.1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 1.2. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist. - Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil "Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" abgelegt hat und - Die Berufspraxis im Sinne des Abs. 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Abs. 2 Nr. 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben. - Abweichend von Absatz 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf anderen Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. - Deutsch in Wort und Schrift. - Persönliches Eignungsgespräch im Rahmen der Fachberatung. Ausnahmen sind in Absprache mit CPI und dem jeweiligen Kostenträger, zum Beispiel der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.
Technische Voraussetzungen:
kaufmännischer Bereich: Dualcore CPU, 4 GB RAM, mindestens 320 GB Festplatte 1x VGA-Anschluss und 1x DVI-Anschlus 1x DVD-Laufwerk IT: Quadcore CPU 8 GB RAM, mindestens 500 GB Festplatte 1x VGA-Anschluss und 1x DVI-Anschluss, oder alternativ zum DVI- einen HDMI-Anschluss 1x DVD-Laufwerk Multimedia Bereich: Quadcore CPU, 8 GB RAM, mindestens 500 GB Festplatte MM Grafikkarte (ab NVidia GeForce GT740 mit min. 2GB Speicher) 1x VGA-Anschluss und 1x DVI-Anschluss 1x DVD-Laufwerk * Zusätzlich für alle Bereiche: Betriebssystem: Microsoft Windows 10 Service Pack 1 (oder aktueller), Mac OS X. DSL Internetzugang, DVD Laufwerk/Headset. Zweiter Monitor empfohlen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • D 63113-900 Geprüfter Tourismusfachwirt/Geprüfte Tourismusfachwirtin

Inhalte

- Lern- und Arbeitsmethodik
- BWL und rechtliche Grundlagen
- Volkswirtschaftslehre
- Unternehmensführung/ -steuerung
- Personalführung und -entwicklung
- Leistungserstellung im Tourismus
- Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen
- Gestaltung des Marketingprozesses
- Qualitäts- und Projektmanagement

- Prüfungsvorbereitung schriftliche Prüfung
- Prüfungsvorbereitung mündliche Prüfung

Voraussetzungen:

- Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
1.1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
1.2. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
- Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil "Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" abgelegt hat und
- Die Berufspraxis im Sinne des Abs. 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Abs. 2 Nr. 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
- Abweichend von Absatz 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf anderen Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
- Deutsch in Wort und Schrift.
- Persönliches Eignungsgespräch im Rahmen der Fachberatung.
Ausnahmen sind in Absprache mit CPI und dem jeweiligen Kostenträger, zum Beispiel der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.

Praktikum:
nein

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Erstmals erschienen am 03.11.2020, zuletzt aktualisiert am 28.01.2021