Geprüfte Restaurantmeisterin/ Geprüfter Restaurantmeister (Aufstiegsfortbildung)

Nächster Termin:
14.06.2021 - Montag-Freitag 08:00-15:05 Uhr
Kurs endet am:
19.11.2021
Gesamtdauer:
660 Stunden in 158 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Aufstiegsfortbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
  • E-Learning 
Durchführungszeit:
  • Abendveranstaltung
  • Wochenendveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
30
Preis:
5.020 € - zzgl. Prüfungsgebühren und Lehrgangsliteratur
Förderung:
  • AFBG (Aufstiegs-BAföG) 
  • Deutsche Rentenversicherung 
  • Bildungsgutschein 
Abschlussart:
Bachelor Professional 
Abschlussprüfung:
Ja
Abschlussbezeichnung:
Restaurantmeister/in
Zertifizierungen des Angebots:
  • SGB III-Maßnahmezulassung 
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Personen mit einem Berufsabschluss als Restaurantfachmann/-frau oder einer mehrjährigen einschlägigen Berufserfahrung, welche über die Meisterfortbildung Führungsaufgaben im Unternehmen wahrnehmen bzw. die bisherige Position festigen wollen.
Fachliche Voraussetzungen:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer 1. die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und 2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis oder 3. in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis nachweist. (3) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Praktische Prüfung" ist zuzulassen, wer 1. den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" abgelegt hat und 2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis oder 3. in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens vier weitere Jahre Berufspraxis nachweist. Darüber hinaus muss vor Beginn der letzten Prüfungsleistung der Nachweis über den Erwerb von "Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen" durch eine Prüfung gemäß AEVO erbracht werden.
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • D 63393-900 Geprüfter Restaurantmeister/Geprüfte Restaurantmeisterin

Inhalte

- Teil I "Wirtschaftsqualifikation" (WQ)
. Rechnungswesen
. VWL
. BWL
. Steuern und Unternehmensführung
- Teil II "Handlungsspezifische Qualifikationen" (HQ)
. Gäste beraten und Produkte vermarkten
. Mitarbeiter führen und fördern
. Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
. Produkte beschaffen und pflegen
. Gäste bewirten
. Praxis im Lehrrestaurant

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 23.01.2021, zuletzt aktualisiert am 14.06.2021