Geprüfter Personalfachkaufmann/ Geprüfte Personalfachkauffrau

Nächster Termin:
12.10.2022 - Montag und Mittwoch, vereinzelt Samstag 17:00 - 20:15 Uhr
Kurs endet am:
27.10.2024
Gesamtdauer:
600 Stunden in 747 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Aufstiegsfortbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Abendveranstaltung
  • Wochenendveranstaltung
Teilnehmer min.:
7
Teilnehmer max.:
15
Preis:
4.500 €
Förderung:
  • AFBG (Aufstiegs-BAföG) 
Abschlussart:
Bachelor Professional 
Abschlussprüfung:
Ja
Abschlussbezeichnung:
Fachkaufmann/-frau - Personal
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Mitarbeiter, die über eine kaufmännische Ausbildung im Bereich Personalwirtschaft verfügen sowie Quereinsteiger mit Berufspraxis in der Personalwirtschaft, die eine verantwortliche Position in diesem Tätigkeitsbereich anstreben.
Fachliche Voraussetzungen:
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. (2) Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen den §§ 2 bis 4 der AEVO gleichwertig sind, zu erbringen. (3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. (4) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • D 71513-901 Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau

Inhalte

Personalarbeit organisieren und durchführen
- Unternehmensorganisationen
- Dienstleistungsmanagement
- Prozesse im Personalwesen
- Projekte planen und durchführen
- Informationstechnologie
- Kommunikation im Unternehmen/Konfliktmanagement
- Präsentations- und Moderationstechniken
- Arbeitstechniken und Zeitmanagement

Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
- Arbeitsrecht
- Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit/Prozessrisiko
- Einkommens- und Vergütungssysteme
- Sozialversicherungsrecht
- Grundlagen und Ziele der betrieblichen Sozialpolitik
- Personalbeschaffung
- Aufgaben der Personalverwaltung einschl. Entgeltabrechnung

Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
- Konjunktur und Beschäftigung
- Strategische Unternehmensplanung
- Beschäftigungsstruktur und Personalbedarfe
- Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung
- Personalcontrolling

Personal- und Organisationsentwicklung steuern
- Mitarbeiterbeurteilung
- Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter
- Zielgruppenspezifische Förderprogramme
- Qualitätsmanagement
- Führungsmodelle und Führungsinstrumente
- Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation

Situationsbezogenes Fachgespräch
- Kommunikations- und Argumentationstraining
- Arbeitstechniken und Zeitmanagement
- Präsentations- und Moderationstraining

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 18.03.2022, zuletzt aktualisiert am 12.10.2022