Ersatzbaustoffverordnung / Mantelverordnung

Nächster Termin:
12.07.2023 - Beginn 9:00
Kurs endet am:
12.07.2023
Gesamtdauer:
5 Stunden in 1 Tag
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • E-Learning 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
keine Angaben
Teilnehmer max.:
25
Preis:
keine Angaben
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
 Entscheidungsträger der Bau-, Industrie- sowie Entsorgungsbranche Personen aus dem industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich, welche mit mineralischen (Ersatz) Baustoffen zu tun haben Umwelt
Fachliche Voraussetzungen:
fachbezogene ausbildung bzw. Berufserfahrung
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
keine Angaben

Inhalte

Dieses Seminar gibt einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der EBV und weiteren Anforderungen der MantelV und die damit verbundenen Notwendigkeiten bei Inkrafttreten. Der Lehrgang ist als Präsenzveranstaltung oder Onlinekurs buchbar.

Mitte Juli 2021 wurde die Mantel-Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Als wesentlicher Teil der Mantelverordnung (Artikel 1) wurde auch die vollkommen neue Ersatzbaustoff-Verordnung (EBV) beschlossen, welche am 01.08.2023 in Kraft treten wird und bundeseinheitlich rechtsverbindliche Anforderungen an Herstellung und Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe festlegt, welche aus Bau- und Abbruchabfällen, Recyclingmaterial, Nebenprodukten oder Abfällen gewonnen werden. Ziel ist u.a. die Förderung der Kreislaufwirtschaft und die Erhöhung der Akzeptanz für Ersatzbaustoffe.

Von der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung betroffen sind u.a. die Erzeuger von Bau- und Abbruchabfällen sowie Hersteller und Nutzer mineralischer Ersatzbaustoffe. Dazu zählen stationäre und mobile Aufbereitungsanlagen für mineralische Baustoffe, metallerzeugende Betriebe und Abfallverbrennungsanlagen. Einbauseitig sind technische Bauwerke vor allem im Tiefbau, wie Straßen, Schienenverkehrswege, befestigte Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwälle von den neuen Vorgaben der EBV betroffen.

Unser eintägiges Kompaktseminar gibt Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der EBV und weiteren Anforderungen der MantelV und die damit verbundenen Notwendigkeiten bei Inkrafttreten.

Themenschwerpunkte
-Aufbau und Anwendungsbereich neue EBV
-Wesentliche Begriffe
-Güteüberwachung / Qualitätssicherung Grundanforderungen
-Klassifizierung mineralischer Ersatzbaustoffe
-Dokumentationspflichten/Ersatzbaustoffkataster
-Behördliche Überwachung
-Materialwerte beispielhaft
-Einbauweisen beispielhaft
-Anforderungen der PN 98 (Probenahme, Probenaufbereitung)
-Prognose Stoffstrom-Verschiebungen
-Abgrenzung Abfall/Nebenprodukt/Ende Abfalleigenschaft
-potenzielle Einsatzbereiche für Ersatz-/ Recycling-Baustoffen
-weitere Änderungen/Anforderungen MantelV (BBodSchV, GewAbfV, DepV)

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 01.09.2022, zuletzt aktualisiert am 12.07.2023