- Zielgruppen:
- Personen, die als Betriebsbeauftragte für Abfall in Entsorgungsunternehmen bzw. in Unternehmen, die als Abfallerzeuger gemäß der rechtlichen Vorgaben zur Bestellung eines Beauftragten verpflichtet sind, tätig sind und bereits einen Grundkurs besucht haben
- Fachliche Voraussetzungen:
- Personen, die als Betriebsbeauftragte für Abfall tätig sind und bereits einen Grundkurs besucht haben
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- C 0435-25 Betriebsbeauftragte für Abfallwirtschaft - Schulungen
Inhalte
Die nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und durch die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) geforderte Fachkunde der in den Unternehmen bestellten Abfallbeauftragten muss durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen nachgewiesen werden. Zur Bestellung von Abfallbeauftragten verpflichtete Unternehmen haben sicherzustellen, dass die Beauftragten mindestens alle zwei Jahre an behördlich anerkannten Lehrgangsveranstaltungen teilnehmen.
Inhalte:
- Neuerungen im Abfall- und Umweltrecht
- das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die entsprechend ergangenen Rechtsverordnungen in der Praxis
- aktuelle Rechtsprechung / Haftung
- Neuerungen im Bereich Arbeitsschutz / Gefahrstoffrecht
- Neuerungen im Gefahrgutrecht / Gefahrguttransporte
- Abfallmanagement
- aktuelle technische Entwicklungen in der Kreislaufwirtschaft
- Abfallquiz – Praxisbeispiele zum Vollzug des Abfallrechts
Die Lehrgänge werden als Kombination Fortbildung für den Betriebsbeauftragten für Abfall und Fortbildung nach § 9 EfbV / §§ 4, 5 AbfAEV angeboten.