- Zielgruppen:
- Zukünftige Ausbilder oder Ausbildungsverantwortliche mit abgeschlossener Berufsausbildung.
- Fachliche Voraussetzungen:
- Zur Prüfung wird zugelassen, wer die fachliche Eignung zur Ausbildung im Sinne des § 30 Berufsbildungsgesetz nachweist.
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- D 84223-900 Ausbilder/Ausbilderin für anerkannte Ausbildungsberufe
Inhalte
Die Ausbildung erfolgt kompetenzorientiert am betrieblichen Ausbildungszyklus in folgenden Handlungsfeldern:
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen