Ergänzungslehrgang zum Befähigungsnachweis für Tiertransporteure (Rinder, Schweine, Schafe)

Nächster Termin:
15.06.2023 - Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Kurs endet am:
15.06.2023
Gesamtdauer:
8 Stunden in 1 Tag
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
140 €
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
alle Interessierten
Fachliche Voraussetzungen:
Zur Prüfung zugelassen werden Personen, die vor dem 6. Januar 2007 nachweislich - ein Studium der Landwirtschaft oder Tiermedizin erfolgreich abgeschlossen haben - die Abschlussprüfung in den Berufen Fleischer (einschließlich Schlachten von Tieren), Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Tierwirt bestanden haben - die Sachkundeprüfung nach Art. 17 VO (EU) 1/2005 bestanden haben. Im Falle anderer Berufsabschlüsse oder Nachweise, die die erforderliche Fachkunde voraussetzen, entscheidet die für Ihren Wohnort zuständige Veterinärbehörde über eine Anerkennung. Ein Abschlusszeugnis/ Berufsnachweis (ggf. mit Bestätigung Ihrer Veterinärbehörde) ist der Lehrgangsanmeldung in Kopie beizulegen.
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 1815 Tierzucht, -haltung
  • C 1620-20-15 Führerscheine und Beförderungsberechtigungen

Inhalte

Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung gelten für Tiertransporte als entsprechend qualifiziert. Sie sind jedoch in regelmäßig stattfindenden beruflichen Fortbildungen über den Inhalt der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zu informieren. Zudem müssen Transportunternehmer und Sammelstellen nach Artikel 6 Abs. 4 und Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sicherstellen, dass der Umgang mit Tieren nur Personen anvertraut wird, die zu den einschlägigen Regelungen des Anhangs I und II (Transportunternehmer, ab Transportstrecke von 65 km) bzw. des Anhangs I (Sammelstellen) geschult wurden.

Seminarprogramm:

-Tierschutz bei Tiertransporten
Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Formelle und organisatorische Voraussetzungen z. B. Befähigungsnachweis, Zulassungsnachweise für Transportunternehmer und Tiertransportfahrzeug
-Planung von Tiertransporten
Transportfähigkeit und -verbote von Tieren
Anforderungen an Tiertransportfahrzeuge
allgemeine und zusätzliche Anforderungen für „lange“ Beförderungen
Technische Mängel
-Transportpraxis
Ladedichte, Abtrennung, Laderaumhöhe
Umgang und Betreuung der Tiere, Verladen, Entladen, Betreuungsmängel
Beförderungsdauer, Ruhe-, Tränk- und Fütterungsintervalle
Begleitpapiere (Transportpapiere, Fahrtenbuch)
-Schriftliche Prüfung
Multiple-Choice-Test
-Übergabe der Bescheinigungen

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 16.03.2023, zuletzt aktualisiert am 15.06.2023