5 Module und Weiterbildungen für LKW-Fahrer/innen

Nächster Termin:
Termin auf Anfrage
Gesamtdauer:
40 Stunden in 1 Woche
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
25
Preis:
keine Angaben
Förderung:
  • Bildungsgutschein 
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • SGB III-Maßnahmezulassung 
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
LKW-Fahrer/innen
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 1620-20-10 Güter-/Personenverkehr - allgemein
  • C 1620-20-35 Führerscheinübergreifende Fortbildungen / Training

Inhalte

Als Kraftfahrer im Güterverkehr müssen Sie sich nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelmäßig weiterbilden. Im Abstand von fünf Jahren sind Sie dazu verpflichtet, mindestens fünf Themen aus den folgenden drei Bereichen zu absolvieren. Diese Weiterbildung berechtigt Sie dann dazu, weitere fünf Jahre die Schlüsselzahl 95 in ihrem Führerschein zu führen und damit nach EU-Recht weiterhin gewerblich tätig sein zu dürfen. Die Bereiche sind:

BEREICH 1
1.1 Kinematische Kette
1.2 Technische Merkmale/Funktionsweise
1.3 Kraftstoffverbrauch/Ökotraining
1.4 Ladungssicherung

BEREICH 2
2.1 Sozialrechtliche Vorschriften
2.2 Rechtsvorschriften Güterverkehr

BEREICH 3
3.1 Risiken vermeiden/Arbeitsschutz
3.2 Schleusung/Illegale Einwanderung
3.3 Gesundheitsschutz
3.4 Stressbekämpfung/Ernährung
3.5 Einschätzung Vermeidung von Notfällen
3.6 Image des Unternehmens
3.7 Wirtschaftliches Umfeld Güterverkehr

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 28.03.2023, zuletzt aktualisiert am 30.09.2023