Datenschutz im Gesundheitswesen
- Anbieter
- IFM Institut für Managementberatung GmbH
- Telefon
- +49.331.7017814
- j.smentek@ifm-business.de
- Beginn
- 22.02.2024
- Dauer
- 14 Stunden in 2 Tagen
- Preis
- 1.428 €
- Ort
- 14482 Potsdam
Adresse:/de/angebot/4216906/weiterbildung-datenschutz-im-gesundheitswesen
gedruckt am:11.12.2023
Datenschutz spielt gerade im Gesundheitswesen eine herausragende Rolle. Das Vertrauen des Patienten in dem verantwortungsvollen Umgang mit seinen Daten ist unabdingbare Grundlage für das notwendige Vertrauensverhältnis. Dies betrifft den behandelnden Arzt ebenso wie das Pflegepersonal, die Sozialarbeiter, das Krankenhaus und die Krankenkasse. Eine Nichtbeachtung der Verschwiegenheitspflicht in Bezug auf Patientendaten kann gerade in der Gesundheitsbranche weitreichende rechtliche Konsequenzen haben.
In diesem Seminar erlernen Sie den richtigen Umgang mit sensiblen Patientendaten, die Risiken bei der Weitergabe an Dritte, Speicherfristen der Daten bis hin zu Sanktionsmöglichkeiten bei Datenschutzverstößen.
*Einführung in die Datenschutzrechtsordnung
*Gesetzliche Grundlagen
*Die geltenden Datenschutzschutzbestimmungen
*Besonderheiten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung
*Neuerungen durch das BDSG-neu
*Datenschutz und spezielles Berufsgeheimnis
*Auskunftsrechte der Patienten in der Praxis
*Datenverarbeitung, Datenerhebung, Datenspeicherung, Datenveränderung zum Zwecke der Behandlung
*Übermittlung und Offenbarung von Patientendaten an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere staatliche Stellen
*Weitergabe von Patientendaten innerhalb der Einrichtung
*Verarbeitung der Daten zu Forschungszwecken
*Anforderungen an Archivierung- und Löschfristen
*Rechtmäßiger Umgang mit Patientenakten
*Die elektronische Patientenakte
*VIP-Konzept: Die Behandlung eines Mitarbeiters als Patient
*Die Gesundheitskarte und der Zugriff der Patientendaten hierüber
*Internetauftritt gestalten (Impressum, Datenschutzhinweis, Newsletter, Online-Terminvergabe)
*Datenschutz und Videoüberwachung
*Übersicht zu Regelungen des BDSG-neu
*Videoüberwachung in öffentlich und nicht öffentlich zugänglichen Räumen
*Medizinisches Monitoring
*Videoüberwachung am Arbeitsplatz
*Einsicht in die Patientenakte
*Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
*Auftragsverarbeitung und Fernwartung von IT- und TK-Dienstleistern
*Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Datenschutzes
*Aktuelle Rechtsprechung
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 07.09.2023, zuletzt aktualisiert am 10.12.2023