- Nächster Termin:
- 24.04.2025 - Mo - Fr 8.45 - 12 Uhr
- Kurs endet am:
- 08.12.2025
- Gesamtdauer:
- 700 Stunden in 8 Monaten
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Angebotsform:
- Präsenzveranstaltung
- Durchführungszeit:
- Teilzeitveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- 9
- Teilnehmer max.:
- 21
- Preis:
- keine Angaben
- Förderung:
- Integrationskurse (BAMF-Förderung)
- Abschlussprüfung:
- Ja
- Abschlussbezeichnung:
- Zertifikat B1, DTZ, LID
- Zertifizierungen des Angebots:
- SGB III-Maßnahmezulassung
- BAMF Zulassung
- Maßnahmenummer:
- 901440
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard nicht erfüllt - Weitere Informationen
- Zielgruppen:
- Zugewanderte
- Fachliche Voraussetzungen:
- Zugewanderte, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs.
- Technische Voraussetzungen:
- keine
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- MB 01 Allgemeiner Integrationskurs
Inhalte
A1, A2, B1
Der allgemeine Integrationskurs umfasst 600 Unterrichtsstunden und hat zum
Ziel, in 600 Unterrichtsstunden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) sowie in 100 Unterrichtsstunden Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland zu vermitteln.
Der Erwerb der deutschen Sprachkenntnisse geschieht anhand von alltagsbezogenen Inhalten wie Arbeit, Familie, Wohnen, Gesundheit oder Ämter und Behörden. Im 100 Unterrichtsstunden umfassenden Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt.
Der allgemeine Integrationskurs schließt mit den beiden skalierten
Abschlusstests "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) und "Leben in
Deutschland" (LiD) ab.
Kursteilnehmende können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Bürgergeld (Jobcenter-Berechtigung) oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung!
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 06.08.2024, zuletzt aktualisiert am 04.04.2025