Datenschutz und Schweigepflicht in Pflegeeinrichtungen - Erfahrungen und Probleme bei der Umsetzung der DSGVO und des BDSG
- Nächster Termin:
- 04.04.2019 - Donnerstag
- Kurs endet am:
- 04.04.2019
- Gesamtdauer:
- 8 Stunden in 1 Tag
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Weiterbildung
- Durchführungszeit:
- Tagesveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- 5
- Teilnehmer max.:
- 15
- Preis:
- 90 €
- Abschlussart:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Abschlussprüfung:
- Nein
- Abschlussbezeichnung:
- keine Angaben
- Zertifizierungen des Angebots:
- Nicht zertifiziert
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard nicht erfüllt - Weitere Informationen
- Zielgruppen:
- Pflegefachkräfte und Leitungskräfte
- Fachliche Voraussetzungen:
- keine
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- C 0250-15-25 Datenschutzrecht
- C 1430-25-10 IT-Sicherheit, Datenschutz - allgemein
Inhalte
Am 25.05. 2016 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Nach einer Übergangszeit von 2 Jahren ist diese auch auf soziale Unternehmen anzuwenden. In der BRD ist zum 25.05. 2018 das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft getreten. Im Seminar werden die Grundsätze der EU-Verordnung dargestellt und - je nach Stand der nationalen Gesetzgebung - die praktische Umsetzung diskutiert.
Seminarinhalte
- Anwendungsbereich und Ziele der EU-DSGVO, Öffnungsklauseln für die nationalen Gesetzgeber, Stand der Umsetzung durch das neue Bundesdatenschutzgesetz
- Einzelne Regelungstatbestände der EU-DSGVO im Vergleich zur bisherige Rechtslage nach dem BDSG
- Grundsatz des Umgangs mit personenbezogenen Daten, sensitive Daten, Anforderungen an die Einwilligung des Betroffenen
- Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz im Unternehmen, Neues zur Videoüberwachung, Datenschutz-Folgenabschätzung
- Verpflichtung zur Führung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeit nach Art.30 DSGVO (Verfahrensverzeichnis), Ausnahmen von der Verpflichtung
- Datenschutzbeauftragter, Bestellpflicht, Rechte und Pflichten des DSB, Meldepflicht an die Aufsichtsbehörde, Sanktionen
- Sanktionen und Bußgelder
- Umsetzung der Regelungen durch das neue Bundesdatenschutzgesetz
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 27.02.2019, zuletzt aktualisiert am 27.02.2019