Ausbildung der Ausbilder - IHK (AEVO) - Standardlehrgang - Berufsbegleitende Weiterbildung in Brandenburg
- Next Date:
- Termin auf Anfrage
- Total Duration:
- 80 Stunden in 3 Wochen
- Internship:
- Nein
- Teaching Languages:
- Deutsch
- Type of Course:
- Weiterbildung
- Type of Provision:
- Präsenzveranstaltung
- Execution Time:
- Abendveranstaltung
- min. Participants:
- 12
- max. Participants:
- 16
- Price:
- keine Angaben
- Funding:
- Deutsche Rentenversicherung
- Betriebliche Weiterbildung Brandenburg
- Type of Qualification:
- Kammerprüfung
- Final Examination:
- Ja
- Qualification Title:
- Ausbilder/in - Anerkannte Ausbildungsberufe
- Certifications of the Course:
- Nicht zertifiziert
- Courses for Women only:
- Nein
- Childcare:
- Nein
- Quantity of Details:
- Suchportal Standard Plus
- Target Groups:
- Ausbildungsverantwortliche und Betreuer von Auszubildenden
- Professional Requirements:
- keine
- Technical Requirements:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Classification of the Federal Employment Agency:
- D 84223-900 Ausbilder/Ausbilderin für anerkannte Ausbildungsberufe
Contents
Sie erwerben die Berechtigung zum Ausbilden!
Die Fortbildung umfasst folgende Inhalte:
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen
I. Schriftliche Prüfung (jeweils am 1. Dienstag eines Monats)
Es werden fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern gestellt. Die Prüfungszeit beträgt 180 Minuten.
II. Praktische Prüfung (ca. 14 Tage nach der schriftlichen Prüfung)
In maximal 15 Minuten eine vom Teilnehmer gewählte Ausbildungssituation präsentiert oder praktisch durchführt werden. Anschließend folgt das Fachgespräch. Die Gesamtdauer beträgt maximal 30 Minuten.
Ausbilder und Ausbilderinnen für anerkannte Ausbildungsberufe sind für den betrieblichen Teil der Berufsausbildung im jeweiligen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) unter Beachtung der rechtlichen, pädagogischen, psychologischen Grundlagen und der fachlichen Erfordernis zuständig.
Sie unterweisen die Auszubildenden in den fachlichen Inhalten des jeweiligen Berufes.
Angesichts der gestiegenen inhaltlichen Anforderungen und den gewachsenen pädagogischen Herausforderungen ist ein Mindestmaß an berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation für Ausbilder und Ausbilderinnen unverzichtbar - auch in Anbetracht vielfältiger Problemlagen mancher Auszubildenden. Diese ist auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses.
Für den Zugang zur Tätigkeit wird laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) die persönliche und fachliche Eignung vorausgesetzt. Zur fachlichen Eignung gehört der Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse, die in der Regel nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nachgewiesen werden.
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Published on 25.11.2021, last updated on 06.05.2024