Online: Fortbildungslehrgang Abfallbeauftragte | EfbV | AbfAEV | DepV

Next Date:
06.05.2024
Course ends on:
07.05.2024
Total Duration:
8 Stunden in 2 Tagen
Internship:
Nein
Teaching Languages:
  • Deutsch
Type of Course:
  • Weiterbildung 
Type of Provision:
  • E-Learning 
Execution Time:
  • Tagesveranstaltung
min. Participants:
keine Angaben
max. Participants:
25
Price:
€565.25
Type of Qualification:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Final Examination:
Ja
Qualification Title:
 Behördlich anerkannte Teilnahmebescheinigung der kenic GmbH - Akademie für Wirtschaft und Umwelt. Der Lehrgang wurde durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Aktenzeichen: IXB2
Certifications of the Course:
  • Der Lehrgang ist von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, AZ: IB 223-5942/3.1.1-73 anerkannt (Bescheid vom 30.01.2019).
Courses for Women only:
Nein
Childcare:
Nein
Link to Course:
Quantity of Details:
Suchportal Standard Plus

Target Groups:
 Verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben bzw. Abfallsammlungs- und Beförderungsbetrieben Betriebsbeauftragte für Abfall in Erzeuger- und Entsorgungsunternehmen Leitungspersonal
Professional Requirements:
Absolvierter Grundlehrgang Fachkunde § 9 EfbV, § 5 AbfAEV, § 9 AbfBeauftrV (KrWG)
Technical Requirements:
Technische Voraussetzungen sind ein internetfähiges technisches Ausgabegerät (Computer, Laptop, Tablet, Smartphone) idealerweise mit integrierter Webcam. Wir empfehlen Kopfhörer mit Mikrofon-Funktion.
Classification of the Federal Employment Agency:
keine Angaben

Contents

Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV, §§ 4, 5 AbfAEV, § 9 AbfBeauftrV, § 4 DepV

Unternehmen, in denen gefährliche Abfälle anfallen, sowie Beförderer und Entsorgungs(fach)betriebe haben gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) die Pflicht, ihre Mitarbeiter und verantwortlichen Personen regelmäßig fortzubilden.

Die Fortbildung für Efb-Verantwortliche und Betriebsbeauftragte für Abfall ist nach § 9 EfbV und KrWG mindestens alle zwei Jahre und die Fortbildung für Beförderer/ Transporteure ist nach § 5 AbfAEV mindestens alle drei Jahre vorgeschrieben.

Auch für die Leitung von Deponien verantwortliche Personen müssen regelmäßig an einem behördlich anerkannten Lehrgang teilnehmen.

Die Weiterbildung gemäß § 4 DepV ist mindestens alle zwei Jahre vorgeschrieben.

Der zweitägige, bundesweit behördlich anerkannte Fortbildungslehrgang ermöglicht Ihnen die erfolgreiche Umsetzung der gesetzlich geforderten Verpflichtungen. Zudem werden Sie kompetent über die aktuellen Entwicklungen sowie die aktuelle Rechtsprechung im Entsorgungsbereich informiert und wissen diese in der Praxis Ihres Unternehmens angemessen zu berücksichtigen.

Themenschwerpunkte:

- Aktuelle Entwicklungen im europäischen Abfallrecht
- Novelle Abfallrahmenrichtlinie, Novelle AbfallverbringungsV,
- Bodenschutzrichtlinie REACH-Verordnung
- Aktuelle Entwicklungen des nationalen Abfallrechts unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung
- Kreislaufwirtschaftsgesetz und Vollzugsverordnungen
- Die Novelle der Nachweisverordnung und das elektronische Abfallnachweisverfahren
- Neuerungen und Entwicklungen im Recht der Anlagenzulassung
- Immissionsschutz-, Abfall-, Wasser-, Bodenschutzrecht, Planfeststellung
- Neuerungen und Entwicklungen abfallartbezogener Vorschriften
- DepV, VerpackV, ErsatzbaustoffV, AbfKlärV, Bio-AbfV, GewAbfV, ElektroG u. a.
- Neuerungen und Entwicklungen abfallrelevanter Vorschriften
- Gefahrstoffe, Gefahrgüter und Globally Harmonized System (GHS), Arbeits- und Betriebssicherheit, Transportrecht
- Deponiebetrieb, -stilllegung und -nachsorge

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Published on 17.10.2023, last updated on 06.05.2024