Ehegattenvertretungsrecht und Gesundheitsvollmacht

Next Date:
Termin auf Anfrage
Total Duration:
3 Stunden in 1 Tag
Internship:
Nein
Teaching Languages:
  • Deutsch
Type of Course:
  • Weiterbildung 
Type of Provision:
  • Präsenzveranstaltung 
Execution Time:
  • Abendveranstaltung
min. Participants:
8
max. Participants:
10
Price:
keine Angaben
Type of Qualification:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Final Examination:
Nein
Qualification Title:
keine Angaben
Certifications of the Course:
  • Nicht zertifiziert
Courses for Women only:
Nein
Childcare:
Nein
Link to Course:
Quantity of Details:
Suchportal Standard Plus

Target Groups:
Erwachsene allgemein
Professional Requirements:
keine
Technical Requirements:
Keine besonderen Anforderungen.
Classification of the Federal Employment Agency:
  • C 0250-15-65-15 Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht

Contents

Am 01.01.2023 trat das neue Betreuungsgesetz in Kraft. Dieses bringt auch für die Angehörigen einige Neuerungen. Zum Thema Krankheit gibt es ebenfalls Interessantes.

Betroffene müssen nicht gleich eine Vorsorgevollmacht haben. Es gibt auch noch eine kleinere Alternative zur Patientenverfügung: die Gesundheitsvollmacht. Besonders für Menschen, die sich mit ihrem Ableben noch nicht beschäftigen wollen, ist das eine Alternative. Diese greift auch bei Erkrankungen, die nicht tödlich enden werden.

Wir besprechen an diesem Abend das neue Ehegattenvertretungsrecht und die Gesundheitsvollmacht und beantworten u.a. folgende Fragen:
- Welche Voraussetzungen bedarf es?
- Wer ist befugt, wichtige Entscheidungen im medizinischen Bereich bei einer schweren Erkrankung zu treffen?
- Wer vertritt Ihre Interessen?
- Gibt es Ausnahmen, die das Vertretungsrecht hindern?

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Published on 17.04.2024, last updated on 14.05.2024