Fortbildungslehrgang für Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4 ("Auffrischungslehrgang" für den Sachkundenachweis nach RRGS 519 Anlage 4)

Next Date:
06.03.2019 - Mittwoch
Course ends on:
06.03.2019
Total Duration:
8 Stunden in 1 Tag
Internship:
Nein
Teaching Languages:
  • Deutsch
Type of Course:
  • Weiterbildung 
Execution Time:
  • Tagesveranstaltung
min. Participants:
6
max. Participants:
20
Price:
€295
Funding:
  • Arbeitsagentur
Type of Qualification:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Final Examination:
Nein
Qualification Title:
keine Angaben
Certifications of the Course:
  • SGB III-Maßnahmezulassung 
Courses for Women only:
Nein
Childcare:
Nein
Link to Course:
Quantity of Details:
Suchportal Standard nicht erfüllt - further information

Target Groups:
Sachkundige gem. TRGS 519, deren Erwerb der Sachkunde schon längere Zeit zurückliegt und dessen Geltungsdauer abläuft, Bauleiter von Sanierungsbaustellen, Dachdecker, Zimmerleute
Professional Requirements:
Bei der Anmeldung zu diesem Lehrgang ist zwingend eine Kopie der Urkunde der aktuellen Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 vorzulegen.
Technical Requirements:
Keine besonderen Anforderungen.
Classification of the Federal Employment Agency:
  • C 0035 Ausbau

Contents

Sachkundige gemmäß TRGS 519 haben die Pflicht, sich regelmäßig über die Neuerungen der TRGS 519 sowie zum aktuellen Stand der Technik bezüglich Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten bei Asbest zu informieren. Der bereits erworbene Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4 gilt für den Zeitraum von sechs Jahren (Gefahrstoffverordnung).
Sachkundige, die den Grundlehrgang nachweislich bestanden haben, müssen alle 6 Jahre einen Wiederholungslehrgang besucht haben und können damit ihre Sachkunde verlängern lassen.
Dieser Lehrgang ist als Fortbildungslehrgang zur Verlängerung der Geltungsdauer der Sachkunde anerkannt. (Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben und nicht durch einen Fortbildungskurs verlängert wurde, sind nicht mehr gültig.)

- Kenntnisauffrischung über die aktuellen Änderungen der TRGS in der neuen Fassung, Aktualisierungen aus dem Vorschriften- und Regelwerk
- Eigenschaften und Verwendung von Asbest sowie damit verbundener ordnungsgemäßer Umgang
- Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen sowie technische und organisatorische Maßnahmen, Arbeitsmedizinische Vorsorge und PSA

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Published on 27.02.2019, last updated on 27.02.2019