Waffensachkunde gem. § 7 WaffG

Prochain date:
25.07.2022 - 80
Le cours se termine le:
29.07.2022
Durée totale:
8 Stunden in 10 Tagen
Stage:
Nein
Langues d'enseignement:
  • Deutsch
Type de formation:
  • Weiterbildung 
Forme de cours:
Temps d'exécution:
  • Tagesveranstaltung
Participants min.:
10
Participants max.:
12
Prix:
keine Angaben
Opportunité de financement:
  • Bildungsgutschein 
  • EU/Bund/Land 
Type de diplôme:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Examen final:
Ja
Désignation de diplôme:
 Waffensachkunde gem. § 7 WaffG
Certifications du cours:
  • SGB III-Maßnahmezulassung 
  • AZAV 
Numéro de certification du cours:
  • 962-443-20
Cours pour femmes uniquement:
Nein
Garde d’enfants:
Nein
Lien vers l’offre:
Qualité de l’information:
Suchportal Standard Plus

Groupes cibles:
Neueinsteiger und Berufserfahrung
Connaissances spécialisées:
kein Eintrag im Führungszeugnis
Connaissances techniques:
Keine besonderen Anforderungen.
Classification de l’Agence pour l’emploi:
keine Angaben

Contenus

In diesem Kurs werden Ihnen alle notwendigen theoretischen und praktischen Grundkenntnisse zum Umgang mit der Waffe vermittelt.
Der Nachweis über die Sachkunde gem. § 7 WaffG ist Voraussetzung für eine Tätigkeit im bewaffneten
Objektschutz,
Personen- und Begleitschutz sowie
Geld- und Werttransport
militärische Anlagen
andere mobile und immobile bewaffnete Sicherheitsdienstleistungen.

Am IBS wird die behördliche Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG im Rahmen eines Vorbereitungskurses von 5 Tagen mit Schießausbildung.

Bewaffneter Objektschutz, Schutz von besonders gefährdeten Einrichtungen, Psychologische Verhaltensgrundsätze

Bewaffneter Objektschutz, Schutz von besonders gefährdeten Einrichtungen, Psychologische Verhaltensgrundsätze

Grundsätze der Eigensicherung im Kontrolldienst und bei Personen und Fahrzeugkontrollen

Grundlagen des bewaffneten Personenschutzes

Grundlagen des Verhaltens im Geld- und Werttransport, Sicherungstechnik im GWT, Technisch- Taktische Maßnahmen

Strafrecht (Notwehr, Notstand, defensiver - aggressiver Notstand, rechtfertigender - entschuldigender Notstand, Notwehrüberschreitung), Straf- und Bußgeldvorschriften

Waffenrecht (Voraussetzungen und Vorschriften, waffenrechtliche Begriffe, Waffenbesitz, Überlassen von Waffen, Anzeigepflichten, verbotene Waffen und Gegenstände, Besonderheiten bei öffentlichen Veranstaltungen)

Umgang mit Waffen, waffenrechtliche Erlaubnisse, Beschussrecht (Kennzeichnung von Waffen und Munition, Prüfzeichen), andere Verteidigungsmittel

Waffentechnik (Systeme, Sicherungen, Kurzwaffen, Munition und Geschosse, Patronenaufbau, Zündungsarten, Flugbahn der Geschosse, Gefahrenbereich), prakt. Übungen

Einweisung auf dem Schießstand, Einweisung in Waffenarten, Praktisches Schießen und Festigung der Schießfertigkeiten, Prüfungsvorbereitung
Prüfungen zur Waffensachkunde gem. § 7 WaffG (schriftliche, mündliche und praktische Prüfung)


Medien: Beamer, Overhead, PC, Lernplattform und Lehrfilme.

Unser Lehrgang zur mobilen Sicherheitskraft ermöglicht mit Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO und dem PKW Führerschein Zugang zu interessanten Tätigkeitsfeldern. Dazu gehören der Objektschutz mit Fahrzeugen, der Geld- und Werttransport sowie der Revierdienst oder Streifendienst.
Die Weiterbildung umfasst 770 Unterrichtseinheiten (a 45 min) und beinhaltet folgende Ausbildungsinhalte:
Inhalte/Nachweise/Zertifikate:
- Zertifikat der IHK - Sachkunde gem. § 34a GewO
- Führerscheinausbildung PKW, AZAV zertifizierte Fahrschule
- Zertifikat Selbsthilfekraft im Brandschutz gem. ASR A2.2
- Zertifikat Intervention gem. VdS 2172
- Ersthelferausbildung
- Veranstaltungsordner
- Premium Guard
- Waffensachkunde (optional)

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an geeigneten Personen für Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung bereit zu stellen. Diese müssen fachkundig unterwiesen und regelmäßig nachgeschult werden.
Brandschutz- und Evakuierungshelfer unterstützen den Brandschutzbeauftragten beim vorbeugenden Brandschutz, bei Übungen und Präventionsmaßnahmen. Im Gefahrenfall wie einem Brand sind sie für die Brandmeldung, Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden zuständig und müssen in der Lage sein, Mitarbeiter und weitere Personen im Rahmen einer geordneten Räumung aus dem Gebäude zu bringen.

Der Lehrgang vermittelt den Teilnehmern in Theorie und Praxis das notwendige Know-how für die erfolgreiche Erfüllung ihrer Aufgaben, von Brandentstehung und -risiken über Brandverhütungsmaßnahmen im Betrieb bis hin zu weiteren möglichen Räumungs-/Evakuierungsanlässen. Teil des Lehrgangs ist eine praktische Löschübung.

Inhalt:
- Bedeutung des Brandschutzes
- Verbrennungsvorgang und Brandverlauf
- Organisatorischer Brandschutz
- Brandschutzordnung nach DIN 1409
- Aufgabenbeschreibung des Brandschutzhelfers
- Löschübung mit theoretischer Unterweisung
- Löschmittel, Löschgeräte, Löschtaktik
- Handhabung von Feuerlöschern, Wandhydranten und Löschdecken
- Abschlusstest

Der erfolgreiche Abschluss der Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG ist die Voraussetzung dafür, um in wichtigen und speziellen Bereichen der stark nachgefragten Sicherheitsbranche arbeiten zu können. Sie wird häufig aufbauend auf die Sachkundeprüfung 34a gewählt. Denn mit dieser speziellen Qualifikation, erhalten Sie die Möglichkeit, in den Bereichen des Geld-und Werttransportes und des Personen- und Objektschutzes mit Waffe zu arbeiten.
Unsere Teilnehmer können durch den Polizeipräsidenten Berlin die staatlich anerkannte Prüfung nach §3 Abs.3 Satz1 AWaffV vor dem Prüfungsausschuss nachweisen und somit die erforderliche Sachkunde gemäß §7 WaffG für Kurzwaffen und Munition besitzen.

Der Nachweis über die gewerbliche Waffensachkunde gem. § 7 WaffG
ist Voraussetzung für Tätigkeiten wie:
- Geld- und Werttransport
- Objektschutz für sensible Objekte / Konsulate oder Botschaften
- Personen- und Begleitschutz und anderen mobilen und immobilen bewaffneten Sicherheitsdienstleistungen

Wir bieten außerdem taktische Schießtrainings in den Bereichen Personen- und Begleitschutz, Geld- und Werttransport und Objektschutz an.

Inhalte (gem. VdS 2172)

Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht Privatrechtliche Tätigkeitsgrundlagen zum Schutz von Eigentum und Besitz Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechts Arbeits- und Gesundheitsschutz anhand ausgewählter Unfallverhütungsvorschriften
Umgang mit Menschen Verhaltensweisen von Menschen in verschiedenen Situationen Grundsätze im Umgang mit Menschen/Kenntnis von Fehlerquellen Grundsätze der Kommunikation/Werkzeug Sprache
Dienstkunde Verhaltens- und Handlungsgrundsätze auf dem Weg zum und am Interventionsort Melde- und Berichtswesen Zusammenarbeit mit Polizei, Behörden, Organisationen und anderen Hilfskräften Grundsätze der Eigensicherung/Schutzmaßnahmen
Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik Verschiedene Sicherungseinrichtungen/GMAs Meldesysteme und Beobachtungseinrichtungen Aufbau, Wirkungsweise und Grenzen der eingesetzten Kommunikationstechnik Grundkenntnisse im vorbeugenden Brandschutz/Handhabung von Feuerlöschgeräten Einrichtungen und Hilfsmittel zur Eigensicherung/persönliche Schutzausrüstung Zugangs- und andere Kontrollsysteme
Schriftliche Wissensfeststellung gemäß VdS 2172

Dauer: 5 Tage in Vollzeit ( Mo - Fr )

Abschluss: Zertifikat Interventionskraft gem. VdS 2172
Mit der Absolvierung des Kurses und der bestandenen Wissensfeststellung wird der Nachweis der Qualifikation gem. VdS 2172 erbracht. Das Zertifikat dient als Nachweis gegenüber VdS Schadenverhütung bzw. dem Sicherheitsunternehmen, dass die Qualifikation der Interventionskräfte gemäß der VdS-Anerkennung von Wach- und Sicherheitsunternehmen erbracht wurde.

Toutes les informations sont sans garantie. Les prestataires sont seuls responsables de la justesse des informations mises à disposition.

Première publication le 10.05.2019, dernière mise à jour le 25.07.2022