Fortbildungslehrgang für Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4 ("Auffrischungslehrgang" für den Sachkundenachweis nach RRGS 519 Anlage 4)
- Prochain date:
- 06.03.2019 - Mittwoch
- Le cours se termine le:
- 06.03.2019
- Durée totale:
- 8 Stunden in 1 Tag
- Stage:
- Nein
- Langues d'enseignement:
- Deutsch
- Type de formation:
- Weiterbildung
- Temps d'exécution:
- Tagesveranstaltung
- Participants min.:
- 6
- Participants max.:
- 20
- Prix:
- 295 €
- Opportunité de financement:
- Arbeitsagentur
- Type de diplôme:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Examen final:
- Nein
- Désignation de diplôme:
- keine Angaben
- Certifications du cours:
- SGB III-Maßnahmezulassung
- Cours pour femmes uniquement:
- Nein
- Garde d’enfants:
- Nein
- Lien vers l’offre:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Qualité de l’information:
- Suchportal Standard nicht erfüllt - informations complémentaires
- Groupes cibles:
- Sachkundige gem. TRGS 519, deren Erwerb der Sachkunde schon längere Zeit zurückliegt und dessen Geltungsdauer abläuft, Bauleiter von Sanierungsbaustellen, Dachdecker, Zimmerleute
- Connaissances spécialisées:
- Bei der Anmeldung zu diesem Lehrgang ist zwingend eine Kopie der Urkunde der aktuellen Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 vorzulegen.
- Connaissances techniques:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Classification de l’Agence pour l’emploi:
- C 0035 Ausbau
Contenus
Sachkundige gemmäß TRGS 519 haben die Pflicht, sich regelmäßig über die Neuerungen der TRGS 519 sowie zum aktuellen Stand der Technik bezüglich Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten bei Asbest zu informieren. Der bereits erworbene Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4 gilt für den Zeitraum von sechs Jahren (Gefahrstoffverordnung).
Sachkundige, die den Grundlehrgang nachweislich bestanden haben, müssen alle 6 Jahre einen Wiederholungslehrgang besucht haben und können damit ihre Sachkunde verlängern lassen.
Dieser Lehrgang ist als Fortbildungslehrgang zur Verlängerung der Geltungsdauer der Sachkunde anerkannt. (Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben und nicht durch einen Fortbildungskurs verlängert wurde, sind nicht mehr gültig.)
- Kenntnisauffrischung über die aktuellen Änderungen der TRGS in der neuen Fassung, Aktualisierungen aus dem Vorschriften- und Regelwerk
- Eigenschaften und Verwendung von Asbest sowie damit verbundener ordnungsgemäßer Umgang
- Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen sowie technische und organisatorische Maßnahmen, Arbeitsmedizinische Vorsorge und PSA
Toutes les informations sont sans garantie. Les prestataires sont seuls responsables de la justesse des informations mises à disposition.
Première publication le 27.02.2019, dernière mise à jour le 27.02.2019