Selbsthilfekraft im Brandschutz (VdS) gem. ASR A2.2

Następny termin:
Brandschutzhelfer sind Personen, die in einem Unternehmen oder einer Organisation dafür verantwortlich sind, im Falle eines Brandes die Sicherheit aller Personen und des Eigentums zu gewährleisten. Si
Łączny czas trwania:
40 Stunden
Praktyka:
Nein
Język wykładowy:
  • Deutsch
Rodzaj szkolenia:
  • Weiterbildung 
Forma oferty:
  • Präsenzveranstaltung 
Czas przeprowadzania zajęć:
  • Tagesveranstaltung
Min. ilość uczestników:
6
Maks. ilość uczestników:
15
Cena:
keine Angaben
Finansowanie:
  • Bildungsgutschein 
  • EU/Bund/Land 
Rodzaj dyplomu:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Egzamin końcowy:
Ja
Rodzaj świadectwa ukończenia:
Brandschutzhelfer gem. Ausbildungsrichtlinien gem. ASR A2.2
Certyfikaty oferty:
  • SGB III-Maßnahmezulassung 
  • AZAV 
Numer oferty:
  • 962-443-20
Oferty tylko dla kobiet:
Nein
Organizatorzy oferujący opieką dla dzieci:
Nein
Link do oferty:
Jakość informacji:
Suchportal Standard nicht erfüllt - dalsze informacje

Grupy docelowe:
 vorhandene und zukünftige Mitarbeiter in Unternehmen
Wymagania specjalistyczne:
keine Angaben
Wymagania techniczne:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematyka agencji zatrudnienia:
keine Angaben

Treści

Einleitende Bemerkungen zum Brandschutzhelfer
Brandschutzhelfer sind Personen, die in einem Unternehmen oder einer Organisation dafür verantwortlich sind, im Falle eines Brandes die Sicherheit aller Personen und des Eigentums zu gewährleisten. Sie sind wichtige Akteure im betrieblichen Brandschutz und tragen dazu bei, dass Brandrisiken minimiert und die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht werden.
Die Aufgaben von Brandschutzhelfern umfassen unter anderem die Durchführung von regelmäßigen Brandschutzübungen, die Einweisung von Mitarbeitern in die Brandschutzmaßnahmen und die Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Rettungsdiensten im Falle eines Brandes. Durch ihre Schulungen und ihr Engagement tragen Brandschutzhelfer dazu bei, dass im Ernstfall schnelle und angemessene Maßnahmen ergriffen werden können, um das Ausmaß von Bränden zu minimieren und Leben zu retten.
In vielen Ländern gibt es gesetzliche Vorschriften, die Unternehmen und Organisationen dazu verpflichten, Brandschutzhelfer zu benennen und regelmäßig zu schulen. Dabei wird auch darauf geachtet, dass ausreichend Brandschutzhelfer vorhanden sind und dass diese über die notwendige Ausrüstung und Kenntnisse verfügen, um im Ernstfall angemessen handeln zu können.

Die Aufgaben eines Brandschutzhelfers umfassen im Wesentlichen die Unterstützung der betrieblichen Brandschutzorganisation bei der Vermeidung von Bränden sowie bei der Bewältigung von Brand- und Notfallsituationen. Zu den konkreten Aufgaben eines Brandschutzhelfers gehören:
1. Brandschutzunterweisung: Brandschutzhelfer müssen das Personal am Arbeitsplatz in Sachen Brandschutz unterweisen. Hierzu gehört die Vermittlung von Kenntnissen über Brandgefahren, mögliche Ursachen von Bränden sowie die Bedienung von Feuerlöschern und anderen Löschmitteln.
2. Kontrolle von Brandschutzeinrichtungen: Brandschutzhelfer müssen regelmäßig die Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöscher, Brandschutztüren und -tore, Rauchmelder, Alarmierungseinrichtungen etc. kontrollieren und gegebenenfalls Wartungen einleiten.
3. Verhalten im Brandfall: Brandschutzhelfer müssen das Personal am Arbeitsplatz in Verhaltensregeln im Brandfall unterweisen. Hierzu gehört die Aufklärung über Fluchtwege, die Einrichtung von Sammelplätzen sowie die Unterstützung bei der Evakuierung von Personen.
4. Erste Löschmaßnahmen: Brandschutzhelfer müssen in der Lage sein, erste Löschmaßnahmen einzuleiten, bevor die Feuerwehr eintrifft. Hierzu gehört die Bedienung von Feuerlöschern, die Schließung von Türen und Fenstern, sowie die Unterstützung der Evakuierung.
5. Zusammenarbeit mit Feuerwehr: Brandschutzhelfer müssen in enger Zusammenarbeit mit der Feuerwehr agieren, um im Notfall schnelle Hilfe zu gewährleisten. Sie müssen der Feuerwehr die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen und bei der Brandbekämpfung unterstützen.
Insgesamt ist der Brandschutzhelfer ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Brandschutzorganisation, der im Notfall schnell und effektiv handeln muss, um Schäden und Verletzungen zu vermeiden.


In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung ab welcher Unternehmensgröße die Bestellung eines Brandschutzhelfers Pflicht ist. Vielmehr richtet sich die Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer nach der Betriebsgröße, der Art der Tätigkeiten und dem damit verbundenen Gefahrenpotenzial.
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" sind Arbeitgeber verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelfer zu benennen und auszubilden, um im Brandfall eine schnelle und effektive Erstbekämpfung von Entstehungsbränden zu ermöglichen.
Die Anzahl der Brandschutzhelfer ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten und dem Gefahrenpotenzial im Betrieb. Grundsätzlich wird eine Mindestanzahl von einem Brandschutzhelfer je 20 Beschäftigten empfohlen. Bei besonders gefährlichen Tätigkeiten oder Einrichtungen kann eine höhere Anzahl erforderlich sein.
Es empfiehlt sich daher, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um die Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung des Brandschutzes im Betrieb zu treffen.

Unser Lehrgang zur mobilen Sicherheitskraft ermöglicht mit Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO und dem PKW Führerschein Zugang zu interessanten Tätigkeitsfeldern. Dazu gehören der Objektschutz mit Fahrzeugen, der Geld- und Werttransport sowie der Revierdienst oder Streifendienst.
Die Weiterbildung umfasst 770 Unterrichtseinheiten (a 45 min) und beinhaltet folgende Ausbildungsinhalte:
Inhalte/Nachweise/Zertifikate:
- Zertifikat der IHK - Sachkunde gem. § 34a GewO
- Führerscheinausbildung PKW, AZAV zertifizierte Fahrschule
- Zertifikat Selbsthilfekraft im Brandschutz gem. ASR A2.2
- Zertifikat Intervention gem. VdS 2172
- Ersthelferausbildung
- Veranstaltungsordner
- Premium Guard
- Waffensachkunde (optional)

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an geeigneten Personen für Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung bereit zu stellen. Diese müssen fachkundig unterwiesen und regelmäßig nachgeschult werden.
Brandschutz- und Evakuierungshelfer unterstützen den Brandschutzbeauftragten beim vorbeugenden Brandschutz, bei Übungen und Präventionsmaßnahmen. Im Gefahrenfall wie einem Brand sind sie für die Brandmeldung, Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden zuständig und müssen in der Lage sein, Mitarbeiter und weitere Personen im Rahmen einer geordneten Räumung aus dem Gebäude zu bringen.

Der Lehrgang vermittelt den Teilnehmern in Theorie und Praxis das notwendige Know-how für die erfolgreiche Erfüllung ihrer Aufgaben, von Brandentstehung und -risiken über Brandverhütungsmaßnahmen im Betrieb bis hin zu weiteren möglichen Räumungs-/Evakuierungsanlässen. Teil des Lehrgangs ist eine praktische Löschübung.

Inhalt:
- Bedeutung des Brandschutzes
- Verbrennungsvorgang und Brandverlauf
- Organisatorischer Brandschutz
- Brandschutzordnung nach DIN 1409
- Aufgabenbeschreibung des Brandschutzhelfers
- Löschübung mit theoretischer Unterweisung
- Löschmittel, Löschgeräte, Löschtaktik
- Handhabung von Feuerlöschern, Wandhydranten und Löschdecken
- Abschlusstest

Der erfolgreiche Abschluss der Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG ist die Voraussetzung dafür, um in wichtigen und speziellen Bereichen der stark nachgefragten Sicherheitsbranche arbeiten zu können. Sie wird häufig aufbauend auf die Sachkundeprüfung 34a gewählt. Denn mit dieser speziellen Qualifikation, erhalten Sie die Möglichkeit, in den Bereichen des Geld-und Werttransportes und des Personen- und Objektschutzes mit Waffe zu arbeiten.
Unsere Teilnehmer können durch den Polizeipräsidenten Berlin die staatlich anerkannte Prüfung nach §3 Abs.3 Satz1 AWaffV vor dem Prüfungsausschuss nachweisen und somit die erforderliche Sachkunde gemäß §7 WaffG für Kurzwaffen und Munition besitzen.

Der Nachweis über die gewerbliche Waffensachkunde gem. § 7 WaffG
ist Voraussetzung für Tätigkeiten wie:
- Geld- und Werttransport
- Objektschutz für sensible Objekte / Konsulate oder Botschaften
- Personen- und Begleitschutz und anderen mobilen und immobilen bewaffneten Sicherheitsdienstleistungen

Wir bieten außerdem taktische Schießtrainings in den Bereichen Personen- und Begleitschutz, Geld- und Werttransport und Objektschutz an.

Inhalte (gem. VdS 2172)

Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht Privatrechtliche Tätigkeitsgrundlagen zum Schutz von Eigentum und Besitz Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechts Arbeits- und Gesundheitsschutz anhand ausgewählter Unfallverhütungsvorschriften
Umgang mit Menschen Verhaltensweisen von Menschen in verschiedenen Situationen Grundsätze im Umgang mit Menschen/Kenntnis von Fehlerquellen Grundsätze der Kommunikation/Werkzeug Sprache
Dienstkunde Verhaltens- und Handlungsgrundsätze auf dem Weg zum und am Interventionsort Melde- und Berichtswesen Zusammenarbeit mit Polizei, Behörden, Organisationen und anderen Hilfskräften Grundsätze der Eigensicherung/Schutzmaßnahmen
Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik Verschiedene Sicherungseinrichtungen/GMAs Meldesysteme und Beobachtungseinrichtungen Aufbau, Wirkungsweise und Grenzen der eingesetzten Kommunikationstechnik Grundkenntnisse im vorbeugenden Brandschutz/Handhabung von Feuerlöschgeräten Einrichtungen und Hilfsmittel zur Eigensicherung/persönliche Schutzausrüstung Zugangs- und andere Kontrollsysteme
Schriftliche Wissensfeststellung gemäß VdS 2172

Dauer: 5 Tage in Vollzeit ( Mo - Fr )

Abschluss: Zertifikat Interventionskraft gem. VdS 2172
Mit der Absolvierung des Kurses und der bestandenen Wissensfeststellung wird der Nachweis der Qualifikation gem. VdS 2172 erbracht. Das Zertifikat dient als Nachweis gegenüber VdS Schadenverhütung bzw. dem Sicherheitsunternehmen, dass die Qualifikation der Interventionskräfte gemäß der VdS-Anerkennung von Wach- und Sicherheitsunternehmen erbracht wurde.

Das Sicherheitsgewerbe hat in den Vergangenen Jahren eine stetige Entwicklung der Beschäftigtenzahlen zu verzeichnen. Selbst in den Jahren größerer Wirtschaftseinbrüche z.B. 2008/2009 waren bei der Auftragslage nur kurze Einbrüche zu verzeichnen. Selbst in den Jahren der Covid 19 geprägten Zeit ist die Nachfrage nur gering gesunken und die Prognosen gehen dahin, dass die Nachfrage in der Sicherheitsbranche wieder stark steigen wird.
Einbrüche im Bereich Veranstaltungssicherheit konnten zum Teil mit anderen durch die momentane Pandemie- Sicherheitsproblematik verursachten neuen Aufträgen ersetzt werden. Die grundlegenden Auftragsfelder z.B. im Hauptbereich Objektschutz blieben stabil.
Durch die breit gefächerten Tätigkeitsfelder ist ein vielfältiger Einsatz von Sicherheitsmitarbeitern möglich.
Im Rahmen der Public Private Partnership ( PPP ) wird das Private Sicherheitsgewerbe an Bedeutung gewinnen und immer systemrelevanter werden. Umso mehr Aufgaben im privaten und öffentlichen Bereich auf das Sicherheitsgewerbe zukommen umso mehr gut qualifizierte Mitarbeiter werden benötigt.
Gerade die Qualität eines Sicherheitsmitarbeiters wird in den nächsten Jahren immer mehr an Bedeutung gewinnen und von Auftrag- wie auch Arbeitgebern stark gefordert werden. Hier werden vor allem Hauptmerkmale wie Kommunikation, Serviceorientierung, Dienstleistungsfähigkeiten und "Soft-Skills" von Auftraggebern wie auch Arbeitgebern gefordert sein.

Inhalt:
-Serviceorientierung
-Kommunikation
-Deeskalierendes Verhalten
- Körpersprache
-Rhetorik
-Psychologie
-Theoretische Themen

Wszystkie informacje bez gwarancji. Za poprawność informacji odpowiadają wyłącznie organizatorzy.

Po raz pierwszy opublikowano dnia 10.05.2019, Ostatnia aktualizacja 29.03.2024