Besteuerung der öffentlichen Hand

Następny termin:
05.09.2024 - ca. 9.00 bis 16.00 Uhr
Oferta wygasa w dniu:
06.09.2024
Łączny czas trwania:
10 Stunden in 2 Tagen
Praktyka:
Nein
Język wykładowy:
  • Deutsch
Rodzaj szkolenia:
  • Weiterbildung 
Forma oferty:
  • E-Learning 
Czas przeprowadzania zajęć:
  • Tagesveranstaltung
Min. ilość uczestników:
5
Maks. ilość uczestników:
30
Cena:
844,60 €
Rodzaj dyplomu:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Egzamin końcowy:
Nein
Rodzaj świadectwa ukończenia:
keine Angaben
Certyfikaty oferty:
  • Nicht zertifiziert
Oferty tylko dla kobiet:
Nein
Organizatorzy oferujący opieką dla dzieci:
Nein
Link do oferty:
Jakość informacji:
Suchportal Standard Plus

Grupy docelowe:
 öffentliche und halböffentliche Institutionen und Unternehmen
Wymagania specjalistyczne:
keine
Wymagania techniczne:
Audio-, Video-, Mikrofonzugang (Zoom)
Systematyka agencji zatrudnienia:
keine Angaben

Treści

Umsatzsteuerbefreiungen und -entlastungen | Steuerpflichten und Risiken | Steuerlicher Querverbund |Einlagenkonto | Fresh up zur Neuordnung der Umsatzbesteuerung durch § 2b UStG | Betriebsprüfungen | Einführung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS) | Praxisbeispiele

Die Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist oftmals mit erheblichen Risiken verbunden, zu deren Absicherung fundierte Fachkenntnisse und eine sichere Beurteilung steuerlicher Vorgänge erforderlich ist.
Zudem sind Organisationen der öffentlichen Hand dazu verpflichtet, rechtzeitig eine vollständige und fehlerfreie Steuererklärung für ihre Betriebe gewerblicher Art abzugeben. Die verspätete, fehlerhafte oder unvollständige Abgabe der Steuererklärung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Herr Jochen Bürstinghaus ist als erfahrener Fachreferent seit vielen Jahren Experte für die Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Im ersten Teil dieses eintägigen Praxisseminars erläutert er im Rahmen eines "Fresh ups" für Praktiker aus den Steuer- und Finanzabteilungen zentrale Fragen zur Umsatzbesteuerung. Am Nachmittag werden die drei Schwerpunktbereiche Dauerverlustbetriebe nach § 8 Abs. 7 KStG, steuerlicher Querverbund sowie die Vorbereitung auf Betriebsprüfungen behandelt.
Am zweiten Tag geben Christian Trost und Andreas Beyß von der BDO Concunia Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Empfehlungen für die Anwendung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS). Neben den steuerlichen Risikofeldern der öffentlichen Hand mit sinnvollen Maßnahmen und Kontrollen werden ein Fahrplan zur Einführung des TCMS und zahlreiche Beispielfälle aus der Praxis besprochen. Außerdem wird die organisatorische Zuordnung eines TCMS innerhalb der Steuerabteilung sowie die die steuerliche Gewinnermittlung und das steuerliche Einlagekonto erläutert.

Inhaltsübersicht:

Das Verhältnis Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
Freshup zur Neuordnung der Umsatzbesteuerung durch § 2b UStG
Abgrenzung der hoheitlichen von der gewerblichen Tätigkeit
Die Bedeutung des Betriebs gewerblicher Art (BgA)
Risiken und Herausforderungen für juristische Personen des öffentlichen Rechts
Interpretation der "gleichartigen Tätigkeiten" für die 17.500 EUR Grenze
Umsatzsteuerbefreiungen und -entlastungen für die öffentliche Hand
Aktueller Stand zur Steuerbefreiungen i. R. des § 2b UStG
Kooperationsformen für Akteure der öffentlichen Hand und deren steuerliche Auswirkungen
Was bleibt an "Beistandsleistungen" steuerbefreit?
Vorsteuerdeklaration im Zusammenhang mit § 2b UStG
Exkurs I: Dauerverlustbetriebe nach § 8 Abs. 7 KStG
Überblick über die grundsätzlichen Auffassungen in Finanzverwaltung und Rechtsprechung
Verpachtungs-BgA und Verpachtungsfälle
Kapitalertragsteuer auf Gewinne und vGA von BgA
Exkurs II: Steuerlicher Querverbund
Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art
Kleiner Querverbund
Exkurs III: Vorbereitung auf Betriebsprüfungen
Haushaltsanalyse
Prüffelder
Handlungsempfehlungen
Besprechung ausgewählter Einzelsachverhalte
Notwendigkeit der Einführung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS)
Straf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Risiken
Aufgaben eines Tax Compliance-Beauftragten
§ 2b UStG als Anlass für die Einführung eines TCMS
Steuerliche Risikofelder der öffentlichen Hand mit
Praxisbeispielen und sinnvollen Maßnahmen und Kontrollen
Körperschaftsteuer - Wie erkenne ich Betriebe gewerblicher Art?
Kapitalertragsteuer - § 20 Abs.1 Nr. 10 b EStG - typische Beispiele aus Verwaltungen
Schritte und Instrumente zur Einführung eines TCMS
Die steuerliche Gewinnermittlung
Das steuerliche Einlagekonto

Referenten:

Jochen Bürstinghaus(Dipl.-Finw. FH)
Hauptsachgebietsleiter für die Prüfung der Betriebe der öffentlichen Hand im Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen

Christian Trost (Dipl.-Betriebswirt, Steuerberater)
Geschäftsführer
BDO Concunia Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Andreas Beyß
Senior Tax Consultant
BDO Concunia Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wszystkie informacje bez gwarancji. Za poprawność informacji odpowiadają wyłącznie organizatorzy.

Po raz pierwszy opublikowano dnia 20.11.2021, Ostatnia aktualizacja 20.05.2024