Beschleunigte Grundqualifikation (Güterkraftverkehr) mit IHK-Prüfung

Następny termin:
Einstieg ist jeden Montag möglich.
Łączny czas trwania:
306 Stunden
Praktyka:
Nein
Język wykładowy:
  • Deutsch
Rodzaj szkolenia:
  • Weiterbildung 
Forma oferty:
  • Präsenzveranstaltung 
Czas przeprowadzania zajęć:
  • Tagesveranstaltung
Min. ilość uczestników:
keine Angaben
Maks. ilość uczestników:
15
Cena:
keine Angaben
Finansowanie:
  • Bildungsgutschein 
  • EU/Bund/Land 
Rodzaj dyplomu:
Kammerprüfung 
Egzamin końcowy:
Ja
Rodzaj świadectwa ukończenia:
IHK Zertifikat
Certyfikaty oferty:
  • SGB III-Maßnahmezulassung 
Numer oferty:
  • 962-335-23
Oferty tylko dla kobiet:
Nein
Organizatorzy oferujący opieką dla dzieci:
Nein
Link do oferty:
Jakość informacji:
Suchportal Standard Plus

Grupy docelowe:
keine Angaben
Wymagania specjalistyczne:
Es werden keine besonderen Qualifikationen oder Vorkenntnisse benötigt. Lediglich der Wille und die Bereitschaft, beruflich tätig zu werden, sind Grundvoraussetzung.
Wymagania techniczne:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematyka agencji zatrudnienia:
  • C 1620-20-20 EU-Berufskraftfahrer/innen - (Beschleunigte) Grundqualifikation / Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Treści

Sie gilt zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als Folge der EU-Richtlinie 2003/59 umgesetzt und trat am 01.10.2006 in Kraft.

Fahrerinnen und Fahrer, die als Angestellte oder Selbständige, Güter oder Personen zu gewerblichen Zwecken befördern, müssen künftig eine Qualifizierung nachweisen.

Grundlage für die Grundqualifikation und Weiterbildung ist das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und als Ergänzung dient die Verordnung zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQV).

Grundqualifikation zum/zur Berufskraftfahrer/in (Lkw)

Wer ist betroffen?

Deutsche Staatsangehörige
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR
Staatsangehörige eines Drittstaates, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des EWR beschäftigt oder eingesetzt werden


Wer muss eine Grundqualifikation nachweisen?

Alle Lkw-Fahrer/in im gewerblichen Güterverkehr > 3,5 t z.G. die ihren Führerschein nach dem 09.09.2009 erworben haben


Wie erhält man einen Grundqualifikationsnachweis ?

Es gibt 3 verschiedene Varianten:

Ausbildung "Berufskraftfahrer/in", Fachkraft im Fahrbetrieb oder andere anerkannte Ausbildungsberufe
Grundqualifikation bei der IHK (Theorie und Praxis)
Beschleunigte Grundqualifikation (z.B. in einer Fahrschule) mit einer IHK-Prüfung (nur Theorie)


Die Beschleunigte Grundqualifikation

Hier werden 140 h Ausbildung in einer anerkannten Ausbildungsstätte vorgeschrieben davon mind. 10 h praktische Ausbildung
Bei Umsteiger verkürzt sich die Ausbildung auf 35 h, davon 2,5 h praktische Ausbildung
Eine theoretische Prüfung bei der IHK ist vorgeschrieben, eine praktische Prüfung entfällt
Die theoretische Prüfung, Multiple -Choice und offene Fragen dauert mind. 90 Min. (Verkürzung bei Quereinsteigern auf 60 Min., bei Umsteigern auf 45 Min.)
Die Prüfung wird in deutscher Sprache abgelegt
Im Güterverkehr der Klasse C1, C1E (Lkw < 7,5 to z.G.) beträgt das Mindestalter 18 Jahre
Im Güterverkehr der Klasse C, CE (Lkw > 7,5 to z.G.) beträgt das Mindestalter 21 Jahre


Definition Umsteiger und Quereinsteiger

Umsteiger: Personen die eine Qualifikation im Personenverkehr besitzen und in den Güterverkehr wechseln oder umgekehrt
Quereinsteiger: Inhaber einer Fachkundeprüfung im Straßen-, Güter- oder Personenverkehr (z. B. Kraftverkehrsmeister)


Übergangsregelung

Die Pflicht zur einmaligen Qualifikation besteht nicht:

Im Güterverkehr, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben wurde Diese müssen spätestens bis zum 09.09.2014 eine Weiterbildung absolvieren (Übergangspuffer 09.09.2016)


Wie lange ist die Qualifikation gültig?

5 Jahre

Maßnahmenummer:962/108/17 Modul 2 und 3 müssen zusammen gebucht werden.

Wszystkie informacje bez gwarancji. Za poprawność informacji odpowiadają wyłącznie organizatorzy.

Po raz pierwszy opublikowano dnia 16.08.2022, Ostatnia aktualizacja 15.05.2024