Anfragen, Auskunft und Akteneinsicht - Die Weitergabe von Informationen an Mandatsträgerinnen u Mandatsträger zwischen Kommunal- und Datenschutzrecht

Następny termin:
30.09.2024 - Montag 09:00 - 15:30 Uhr
Oferta wygasa w dniu:
30.09.2024
Łączny czas trwania:
8 Stunden in 1 Tag
Praktyka:
Nein
Język wykładowy:
  • Deutsch
Rodzaj szkolenia:
  • Weiterbildung 
Forma oferty:
  • Präsenzveranstaltung 
Czas przeprowadzania zajęć:
  • Tagesveranstaltung
Min. ilość uczestników:
5
Maks. ilość uczestników:
15
Cena:
209 €
Rodzaj dyplomu:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Egzamin końcowy:
Nein
Rodzaj świadectwa ukończenia:
keine Angaben
Certyfikaty oferty:
  • Nicht zertifiziert
Oferty tylko dla kobiet:
Nein
Organizatorzy oferujący opieką dla dzieci:
Nein
Link do oferty:
Jakość informacji:
Suchportal Standard Plus

Grupy docelowe:
Mitarbeiter*innen, die mit der Formulierung, dem Erlass, der Änderung und der Aufhebung von Satzungen befasst sind.
Wymagania specjalistyczne:
keine
Wymagania techniczne:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematyka agencji zatrudnienia:
  • C 0250-10 Öffentliche Verwaltung
  • C 0250-15-60 Verwaltungsrecht
  • C 0250-15-25 Datenschutzrecht

Treści

Gute Entscheidungen erfordern gute Informationen! Gerade ehrenamtliche Kommunalpolitiker*innen sind auf eine angemessene Informationsversorgung durch die Verwaltung angewiesen. Dies gilt für anstehende Entscheidungen des „Kommunalparlaments“ oder eines Ausschusses ebenso wie für Vorgänge jenseits der Tagesordnung. Allerdings gibt es auch gegenüber dem kommunalpolitischen Raum kein „gläsernes Rathaus“, das für Einblicke in Verwaltungsvorgänge völlig schrankenlos geöffnet wäre. Über Berechtigung, Umfang und Inhalt gewünschter Informationsflüsse entstehen daher immer wieder Meinungsverschiedenheiten.
In diesem Seminar werden Ihnen die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Informationsweitergabe an den politischen Raum mit ihren jeweiligen Anforderungen und Grenzen erläutert. Die Thematik wird systematisch und in bewährter praxis- und fallbezogener Weise dargestellt. Damit können Sie in Ihrer zukünftigen Praxis berechtigte von unberechtigten Informationsverlangen besser unterscheiden und entsprechend handeln!


Seminarinhalte:
-Welche Bedeutung hat das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg für die innerkommunalen Informationsbeziehungen?
-„Die Verwaltung empfiehlt ...“ - Sitzungsvorlagen rechtlich einwandfrei abfassen.
-Gesetzliche Unterrichtungspflichten der „Verwaltung“ gegenüber den kommunalpolitischen Gremien.
-Stellungnahmerechte und -pflichten des Hauptverwaltungsbeamten und der Beigeordneten in Sitzungen der Gemeindevertretung, der Stadtverordnetenversammlung, des Amtsausschusses und des Kreistags.
-Anfragen und Auskunftsersuchen von Mandatsträger*innen.
-Anfragen und Auskunftsersuchen von Ausschüssen und Ausschussvorsitzenden.
-Informationen aus Organen privatrechtlicher Beteiligungsgesellschaften (Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte): Was ist möglich? Wann stehen Verschwiegenheitspflichten einer Berichterstattung entgegen?
-Akteneinsicht durch Mandatsträger*innen.
-Wie weit geht die gesetzlich vorgesehene Kontrolle der Verwaltung durch die Gemeindevertretung, die Stadtverordnetenversammlung, den Amtsausschuss und den Kreistag, bedeutet sie Überwachung bis ins Detail?
-Die generelle Grenze der Informationsrechte: Wie weit geht der Datenschutz im Einzelfall?

Wszystkie informacje bez gwarancji. Za poprawność informacji odpowiadają wyłącznie organizatorzy.

Po raz pierwszy opublikowano dnia 08.12.2023, Ostatnia aktualizacja 23.05.2024