- الموعد القادم:
- 17.06.2024 - Montag 18:00 - 20:15 Uhr
- الدورة تنتهي في:
- 17.06.2024
- إجمالي المدة:
- 3 Stunden in 1 Tag
- التدريب:
- Nein
- اللغات المستخدمة في الدراسة:
- Deutsch
- نوع الفعالية:
- Weiterbildung
- نموذج العرض:
- Präsenzveranstaltung
- فترة التنفيذ:
- Abendveranstaltung
- أدنى عدد للمشاركين:
- 6
- أقصى عدد للمشاركين:
- 12
- التكلفة:
- keine Angaben
- نوع المؤهل الدراسي:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- اختبار إتمام المؤهل:
- Nein
- اسم المؤهِّل:
- keine Angaben
- اعتمادات العرض:
- Nicht zertifiziert
- عرض للسيدات فقط:
- Nein
- رعاية الأطفال:
- Nein
- رابط العرض:
- الإنتقال إلى العرض على موقع المزود
- جودة المعلومات:
- Suchportal Standard Plus
- المجموعات المستهدفة:
- Erwachsene allgemein
- المتطلبات المهنية:
- keine
- المتطلبات التقنية:
- Keine besonderen Anforderungen.
- منهجية وكالات العمل:
- C 0250-15-65-15 Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht
المحتويات
Seit dem 01.01.2023 gibt es eine neue Regelung die die gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge für den Zeitraum von drei Monaten regelt. Diese Regelung setzt die Vorsorgevollmacht -falls Ehepartner diese haben- nicht außer Kraft. Existiert eine Vorsorgevollmacht, ist die Regelung gar nicht anwendbar. Problematisch in der Bestimmung ist, dass diese nur gilt, wenn die Ehepartner nicht getrennt leben. Wie kann der Arzt wissen, ob die Ehepartner getrennt leben? Reicht schon der
unterschiedliche Name? Muss der Arzt, wenn der Nachname der Eheleute unterschiedlich ist, davon ausgehen, dass sie getrennt sind? Kann auch eine falsche Information von dritter Seite durch missgünstigen Angehörigen oder Dritten zum Ausschluss führen, wenn sie behaupten, dass der kranke Ehepartner die Vertretung nicht wollte?
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21.05.2024 آخر تحديث في ,19.12.2023 نُشر لأول مرة في