Ehegattenvertretung und Gesundheitsvorsorge

الموعد القادم:
17.06.2024 - Montag 18:00 - 20:15 Uhr
الدورة تنتهي في:
17.06.2024
إجمالي المدة:
3 Stunden in 1 Tag
التدريب:
Nein
اللغات المستخدمة في الدراسة:
  • Deutsch
نوع الفعالية:
  • Weiterbildung 
نموذج العرض:
  • Präsenzveranstaltung 
فترة التنفيذ:
  • Abendveranstaltung
أدنى عدد للمشاركين:
6
أقصى عدد للمشاركين:
12
التكلفة:
keine Angaben
نوع المؤهل الدراسي:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
اختبار إتمام المؤهل:
Nein
اسم المؤهِّل:
keine Angaben
اعتمادات العرض:
  • Nicht zertifiziert
عرض للسيدات فقط:
Nein
رعاية الأطفال:
Nein
رابط العرض:
جودة المعلومات:
Suchportal Standard Plus

المجموعات المستهدفة:
Erwachsene allgemein
المتطلبات المهنية:
keine
المتطلبات التقنية:
Keine besonderen Anforderungen.
منهجية وكالات العمل:
  • C 0250-15-65-15 Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht

المحتويات

Seit dem 01.01.2023 gibt es eine neue Regelung die die gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge für den Zeitraum von drei Monaten regelt. Diese Regelung setzt die Vorsorgevollmacht -falls Ehepartner diese haben- nicht außer Kraft. Existiert eine Vorsorgevollmacht, ist die Regelung gar nicht anwendbar. Problematisch in der Bestimmung ist, dass diese nur gilt, wenn die Ehepartner nicht getrennt leben. Wie kann der Arzt wissen, ob die Ehepartner getrennt leben? Reicht schon der
unterschiedliche Name? Muss der Arzt, wenn der Nachname der Eheleute unterschiedlich ist, davon ausgehen, dass sie getrennt sind? Kann auch eine falsche Information von dritter Seite durch missgünstigen Angehörigen oder Dritten zum Ausschluss führen, wenn sie behaupten, dass der kranke Ehepartner die Vertretung nicht wollte?

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21.05.2024 آخر تحديث في ,19.12.2023 نُشر لأول مرة في