- Next Date:
- Das Integrationscoaching bieten wir an folgenden Standorten an; Adalbertstr. 37/38, 10179 Berlin;Herzbergstr. 33-34, 10365 Berlin;Karl-Marx-Straße 163, 12043 Berlin;Grünhofer Weg 9, 13581 Berlin
- Total Duration:
- 72 Stunden in 18 Wochen
- Internship:
- Nein
- Teaching Languages:
- Deutsch
- Type of Course:
- Aktivierung/berufliche Eingliederung
- Type of Provision:
- AVGS-Einzelmaßnahme (Einzelbetreuung)
- Execution Time:
- Teilzeitveranstaltung
- min. Participants:
- 1
- max. Participants:
- 1
- Price:
- keine Angaben
- Funding:
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
- Type of Qualification:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Final Examination:
- Nein
- Qualification Title:
- keine Angaben
- Certifications of the Course:
- SGB III-Maßnahmezulassung
- Certification Number of the Course:
- M-04045-06284
- Courses for Women only:
- Nein
- Childcare:
- Nein
- Link to Course:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Website
- Quantity of Details:
- Suchportal Standard Plus
- Target Groups:
- keine Angaben
- Professional Requirements:
- Es sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich
- Technical Requirements:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Classification of the Federal Employment Agency:
- SA 01 § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
Contents
Inhalt von Modul 2 ist die Unterstützung und Förderung der Rahmenbedingungen für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichten Beschäftigung. Dabei liegt der Schwerpunkt der Einzelmaßnahme auf die Klärung und Beseitigung der sozialen Hemmnisse des Teilnehmenden (Sozialcoaching).
Durch gezielte Unterstützung sollen diese abgebaut und somit die Beschäftigungsfähigkeit des Teilnehmenden erhöht werden. Die Unterstützung kann hierbei über die Begleitung zu Behörden- und/oder Arztterminen, um z.B. sprachliche Barrieren zu überwinden oder Vorurteile aufgrund schlechter Erfahrungen mit Behörden aus den Herkunftsländern abzubauen, das Übersetzen von Formularen von Behörden, die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen, die Unterstützung bei der Wohnraumsuche oder bei familiären Situationen (Scheidung, Unterhalt für Kinder, Betreuung von Kindern u.a.) sowie das Aufzeigen von weiteren Unterstützungsangeboten (z.B. Beratungsdiensten oder andere öffentliche Anlaufstellen) erfolgen.
SA 01 § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
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Published on 09.09.2023, last updated on 10.06.2024