- Next Date:
- 24.04.2024
- Course ends on:
- 25.04.2024
- Total Duration:
- 8 Stunden
- Internship:
- Nein
- Teaching Languages:
- Deutsch
- Type of Course:
- Weiterbildung
- Type of Provision:
- E-Learning
- Execution Time:
- Tagesveranstaltung
- min. Participants:
- keine Angaben
- max. Participants:
- 25
- Price:
- €565.25
- Type of Qualification:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Final Examination:
- Ja
- Qualification Title:
- Behördlich anerkannte Teilnahmebescheinigung der kenic GmbH - Akademie für Wirtschaft und Umwelt. Der Lehrgang wurde durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Aktenzeichen: IXB2
- Certifications of the Course:
- Der Lehrgang ist von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, AZ: IB 223-5942/3.1.1-73 anerkannt (Bescheid vom 30.01.2019).
- Courses for Women only:
- Nein
- Childcare:
- Nein
- Link to Course:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Website
- Quantity of Details:
- Suchportal Standard Plus
- Target Groups:
- Verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben bzw. Abfallsammlungs- und Beförderungsbetrieben Betriebsbeauftragte für Abfall in Erzeuger- und Entsorgungsunternehmen Leitungspersonal
- Professional Requirements:
- Absolvierter Grundlehrgang Fachkunde § 9 EfbV, § 5 AbfAEV, § 9 AbfBeauftrV (KrWG)
- Technical Requirements:
- Technische Voraussetzungen sind ein internetfähiges technisches Ausgabegerät (Computer, Laptop, Tablet, Smartphone) idealerweise mit integrierter Webcam. Wir empfehlen Kopfhörer mit Mikrofon-Funktion.
- Classification of the Federal Employment Agency:
- keine Angaben
Contents
Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV, §§ 4, 5 AbfAEV, § 9 AbfBeauftrV, § 4 DepV
Unternehmen, in denen gefährliche Abfälle anfallen, sowie Beförderer und Entsorgungs(fach)betriebe haben gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) die Pflicht, ihre Mitarbeiter und verantwortlichen Personen regelmäßig fortzubilden.
Die Fortbildung für Efb-Verantwortliche und Betriebsbeauftragte für Abfall ist nach § 9 EfbV und KrWG mindestens alle zwei Jahre und die Fortbildung für Beförderer/ Transporteure ist nach § 5 AbfAEV mindestens alle drei Jahre vorgeschrieben.
Auch für die Leitung von Deponien verantwortliche Personen müssen regelmäßig an einem behördlich anerkannten Lehrgang teilnehmen.
Die Weiterbildung gemäß § 4 DepV ist mindestens alle zwei Jahre vorgeschrieben.
Der zweitägige, bundesweit behördlich anerkannte Fortbildungslehrgang ermöglicht Ihnen die erfolgreiche Umsetzung der gesetzlich geforderten Verpflichtungen. Zudem werden Sie kompetent über die aktuellen Entwicklungen sowie die aktuelle Rechtsprechung im Entsorgungsbereich informiert und wissen diese in der Praxis Ihres Unternehmens angemessen zu berücksichtigen.
Themenschwerpunkte:
- Aktuelle Entwicklungen im europäischen Abfallrecht
- Novelle Abfallrahmenrichtlinie, Novelle AbfallverbringungsV,
- Bodenschutzrichtlinie REACH-Verordnung
- Aktuelle Entwicklungen des nationalen Abfallrechts unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung
- Kreislaufwirtschaftsgesetz und Vollzugsverordnungen
- Die Novelle der Nachweisverordnung und das elektronische Abfallnachweisverfahren
- Neuerungen und Entwicklungen im Recht der Anlagenzulassung
- Immissionsschutz-, Abfall-, Wasser-, Bodenschutzrecht, Planfeststellung
- Neuerungen und Entwicklungen abfallartbezogener Vorschriften
- DepV, VerpackV, ErsatzbaustoffV, AbfKlärV, Bio-AbfV, GewAbfV, ElektroG u. a.
- Neuerungen und Entwicklungen abfallrelevanter Vorschriften
- Gefahrstoffe, Gefahrgüter und Globally Harmonized System (GHS), Arbeits- und Betriebssicherheit, Transportrecht
- Deponiebetrieb, -stilllegung und -nachsorge
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Published on 17.10.2023, last updated on 24.04.2024