Der Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungs­gesetz - Aufbauseminar

Next Date:
Termin auf Anfrage
Total Duration:
16 Stunden in 2 Tage
Internship:
Nein
Teaching Languages:
  • Deutsch
Type of Course:
  • Weiterbildung 
Type of Provision:
Execution Time:
  • Tagesveranstaltung
min. Participants:
4
max. Participants:
9999
Price:
€880 - (mehrwertsteuerfrei, einschließlich Seminarunterlagen, Pausengetränken und Mittagessen)
Funding:
  • Betriebliche Weiterbildung Brandenburg 
  • Bildungsscheck Brandenburg für Beschäftigte 
Type of Qualification:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Final Examination:
Nein
Qualification Title:
keine Angaben
Certifications of the Course:
  • Nicht zertifiziert
Courses for Women only:
Nein
Childcare:
Nein
Link to Course:
Quantity of Details:
Suchportal Standard Plus

Target Groups:
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die mit dienstunfall­rechtlichen Fragen betraut sind & Dienst­vorge­setzte - Mitarbeiter in Personal- und Versorgungsverwaltungen - Untersuchungsführer nach § 45 Abs. 3 BeamtVG - Mitarbeiter von Personalvertretungen - Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Amtsärzte
Professional Requirements:
Es wird empfohlen, das TAW-Grund­se­minar "Dienstunfallfürsorge nach dem Beamten­ver­sor­gungs­gesetz" zuerst besucht zu haben oder sehr gute Vorkenntnisse mitzu­bringen.
Technical Requirements:
Keine besonderen Anforderungen.
Classification of the Federal Employment Agency:
  • C 0250-15-70 Weitere Rechtsgebiete

Contents

Das Dienstunfallrecht ist ein komplizierter, komplexer Bestandteil des Beamtenversorgungsgesetzes und selten Bestandteil der Verwaltungsausbildung. Deshalb bleiben z.B. Zusammenhangsfragen oder Fragen zur Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. des Grades der Schädigungsfolgen nur der Einschätzung des medizinischen Sachverständigen faktisch vorbehalten und werden von der Verwaltung in der Regel kritiklos übernommen. Nicht jeder Mediziner verfügt aber seinerseits über die erforderlichen unfallrechtlichen Kenntnisse. Und so ergehen oft, vor allem als Folge amtsärztlicher Einschätzung, fehlerhafte Verwaltungsentscheidungen. Häufig wird der Unfallausgleich wegen einer zu hoch angesetzten Minderung der Erwerbsfähigkeit oder eines zu hohen Grades der Schädigungsfolgen zu Unrecht gewährt. In diesen Fällen darf die Verwaltung der gutachtlichen Einschätzung nicht folgen. Dies setzt voraus, dass die Verwaltung in der Lage ist, eine Fehleinschätzung des Gutachters zu erkennen.
Die Teilnehmer werden im Aufbauseminar zum Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungsgesetz in die Lage versetzt, den richtigen Gutachter auszuwählen, diesem die für den Einzelfall relevanten Fragen zu stellen und danach eine rechtmäßige Verwaltungsentscheidung zu treffen. Sie werden Unfallfolgen aus Gutachten erkennen und im Verwaltungsakt benennen können. Die Fortbildung zum Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungsgesetz berücksichtigt auch etwaige dienstunfallrechtliche Änderungen (Unfallausgleich / Grad der Schädigungsfolgen) in den Versorgungsgesetzen der Länder.

Die Lehrgangsinhalte basieren stets auf der aktuellen Rechtsprechung zum Dienstunfallrecht.
- Allgemeine Grundzüge des Dienstunfallrechts einschließlich Wegeunfall
- Innere und ursächliche Zusammenhänge
- Anerkennung einer Sars-Cov-2-Infektion als Dienstunfall oder Berufskrankheit
- Unfallschutz im Homeoffice
- Aufgaben/Rolle eines Gutachters
- Gutachten mit unterschiedlichen Ergebnissen
- Gelegenheitsursache
- Was sind Unfallfolgen und wie werden sie festgestellt?
- Psychische Gesundheitsstörungen (z. B. PTBS)
- Fehlerhafte Gutachten erkennen und darauf reagieren
- Wann ist ein neues Gutachten erforderlich?
- Kann man den Unfallausgleich zurückfordern?
- Die Begründung des nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
- Rücknahme eines Verwaltungsaktes nach § 35 BeamtVG oder § 48 VwVfG (oder entsprechenden Landesvorschriften)
- Was sind die Erfahrungswerte bei Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bzw. beim Grad der Schädigungsfolgen (GdS)?
- Kann die Verwaltung ohne ärztliches Gutachten entscheiden?
- Muss der Verletzte den Unfallausgleich beantragen?
- Verfahrensfragen nach § 45 BeamtVG oder entsprechenden Landesvorschriften

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Published on 08.05.2024, last updated on 27.05.2024