Online: Fortbildungslehrgang Abfallbeauftragte | EfbV | AbfAEV | DepV

Prochain date:
06.05.2024
Le cours se termine le:
07.05.2024
Durée totale:
8 Stunden in 2 Tagen
Stage:
Nein
Langues d'enseignement:
  • Deutsch
Type de formation:
  • Weiterbildung 
Forme de cours:
  • E-Learning 
Temps d'exécution:
  • Tagesveranstaltung
Participants min.:
keine Angaben
Participants max.:
25
Prix:
565,25 €
Type de diplôme:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Examen final:
Ja
Désignation de diplôme:
 Behördlich anerkannte Teilnahmebescheinigung der kenic GmbH - Akademie für Wirtschaft und Umwelt. Der Lehrgang wurde durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Aktenzeichen: IXB2
Certifications du cours:
  • Der Lehrgang ist von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, AZ: IB 223-5942/3.1.1-73 anerkannt (Bescheid vom 30.01.2019).
Cours pour femmes uniquement:
Nein
Garde d’enfants:
Nein
Lien vers l’offre:
Qualité de l’information:
Suchportal Standard Plus

Groupes cibles:
 Verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben bzw. Abfallsammlungs- und Beförderungsbetrieben Betriebsbeauftragte für Abfall in Erzeuger- und Entsorgungsunternehmen Leitungspersonal
Connaissances spécialisées:
Absolvierter Grundlehrgang Fachkunde § 9 EfbV, § 5 AbfAEV, § 9 AbfBeauftrV (KrWG)
Connaissances techniques:
Technische Voraussetzungen sind ein internetfähiges technisches Ausgabegerät (Computer, Laptop, Tablet, Smartphone) idealerweise mit integrierter Webcam. Wir empfehlen Kopfhörer mit Mikrofon-Funktion.
Classification de l’Agence pour l’emploi:
keine Angaben

Contenus

Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV, §§ 4, 5 AbfAEV, § 9 AbfBeauftrV, § 4 DepV

Unternehmen, in denen gefährliche Abfälle anfallen, sowie Beförderer und Entsorgungs(fach)betriebe haben gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) die Pflicht, ihre Mitarbeiter und verantwortlichen Personen regelmäßig fortzubilden.

Die Fortbildung für Efb-Verantwortliche und Betriebsbeauftragte für Abfall ist nach § 9 EfbV und KrWG mindestens alle zwei Jahre und die Fortbildung für Beförderer/ Transporteure ist nach § 5 AbfAEV mindestens alle drei Jahre vorgeschrieben.

Auch für die Leitung von Deponien verantwortliche Personen müssen regelmäßig an einem behördlich anerkannten Lehrgang teilnehmen.

Die Weiterbildung gemäß § 4 DepV ist mindestens alle zwei Jahre vorgeschrieben.

Der zweitägige, bundesweit behördlich anerkannte Fortbildungslehrgang ermöglicht Ihnen die erfolgreiche Umsetzung der gesetzlich geforderten Verpflichtungen. Zudem werden Sie kompetent über die aktuellen Entwicklungen sowie die aktuelle Rechtsprechung im Entsorgungsbereich informiert und wissen diese in der Praxis Ihres Unternehmens angemessen zu berücksichtigen.

Themenschwerpunkte:

- Aktuelle Entwicklungen im europäischen Abfallrecht
- Novelle Abfallrahmenrichtlinie, Novelle AbfallverbringungsV,
- Bodenschutzrichtlinie REACH-Verordnung
- Aktuelle Entwicklungen des nationalen Abfallrechts unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung
- Kreislaufwirtschaftsgesetz und Vollzugsverordnungen
- Die Novelle der Nachweisverordnung und das elektronische Abfallnachweisverfahren
- Neuerungen und Entwicklungen im Recht der Anlagenzulassung
- Immissionsschutz-, Abfall-, Wasser-, Bodenschutzrecht, Planfeststellung
- Neuerungen und Entwicklungen abfallartbezogener Vorschriften
- DepV, VerpackV, ErsatzbaustoffV, AbfKlärV, Bio-AbfV, GewAbfV, ElektroG u. a.
- Neuerungen und Entwicklungen abfallrelevanter Vorschriften
- Gefahrstoffe, Gefahrgüter und Globally Harmonized System (GHS), Arbeits- und Betriebssicherheit, Transportrecht
- Deponiebetrieb, -stilllegung und -nachsorge

Toutes les informations sont sans garantie. Les prestataires sont seuls responsables de la justesse des informations mises à disposition.

Première publication le 17.10.2023, dernière mise à jour le 06.05.2024