- Prochain date:
- 17.06.2024 - Montag 18:00 - 20:15 Uhr
- Le cours se termine le:
- 17.06.2024
- Durée totale:
- 3 Stunden in 1 Tag
- Stage:
- Nein
- Langues d'enseignement:
- Deutsch
- Type de formation:
- Weiterbildung
- Forme de cours:
- Präsenzveranstaltung
- Temps d'exécution:
- Abendveranstaltung
- Participants min.:
- 6
- Participants max.:
- 12
- Prix:
- keine Angaben
- Type de diplôme:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Examen final:
- Nein
- Désignation de diplôme:
- keine Angaben
- Certifications du cours:
- Nicht zertifiziert
- Cours pour femmes uniquement:
- Nein
- Garde d’enfants:
- Nein
- Lien vers l’offre:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Qualité de l’information:
- Suchportal Standard Plus
- Groupes cibles:
- Erwachsene allgemein
- Connaissances spécialisées:
- keine
- Connaissances techniques:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Classification de l’Agence pour l’emploi:
- C 0250-15-65-15 Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht
Contenus
Seit dem 01.01.2023 gibt es eine neue Regelung die die gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge für den Zeitraum von drei Monaten regelt. Diese Regelung setzt die Vorsorgevollmacht -falls Ehepartner diese haben- nicht außer Kraft. Existiert eine Vorsorgevollmacht, ist die Regelung gar nicht anwendbar. Problematisch in der Bestimmung ist, dass diese nur gilt, wenn die Ehepartner nicht getrennt leben. Wie kann der Arzt wissen, ob die Ehepartner getrennt leben? Reicht schon der
unterschiedliche Name? Muss der Arzt, wenn der Nachname der Eheleute unterschiedlich ist, davon ausgehen, dass sie getrennt sind? Kann auch eine falsche Information von dritter Seite durch missgünstigen Angehörigen oder Dritten zum Ausschluss führen, wenn sie behaupten, dass der kranke Ehepartner die Vertretung nicht wollte?
Toutes les informations sont sans garantie. Les prestataires sont seuls responsables de la justesse des informations mises à disposition.
Première publication le 19.12.2023, dernière mise à jour le 19.05.2024