Następny termin:
22.10.2024 - Dienstag, Mittwoch 09.30 - 17.30 (Di), 08.30 - 15.00 (Mi) Uhr
Oferta wygasa w dniu:
23.10.2024
Łączny czas trwania:
16 Stunden in 2 Tagen
Praktyka:
Nein
Język wykładowy:
  • Deutsch
Rodzaj szkolenia:
  • Weiterbildung 
Forma oferty:
Czas przeprowadzania zajęć:
  • Tagesveranstaltung
Min. ilość uczestników:
4
Maks. ilość uczestników:
28
Cena:
880 € - mehrwertsteuerfrei, einschließlich Seminarunterlagen, Pausengetränken und Mittagessen
Finansowanie:
  • Betriebliche Weiterbildung Brandenburg 
  • Bildungsscheck Brandenburg für Beschäftigte 
Rodzaj dyplomu:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Egzamin końcowy:
Nein
Rodzaj świadectwa ukończenia:
keine Angaben
Certyfikaty oferty:
  • Nicht zertifiziert
Oferty tylko dla kobiet:
Nein
Organizatorzy oferujący opieką dla dzieci:
Nein
Link do oferty:
Jakość informacji:
Suchportal Standard Plus

Grupy docelowe:
- Personalleiter und Fachkräfte aus dem Personalbereich - Abteilungsleiter, Führungskräfte - Personalräte
Wymagania specjalistyczne:
keine
Wymagania techniczne:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematyka agencji zatrudnienia:
  • C 0250-15-15 Arbeitsrecht

Treści

Nach den Rechtsprechungen des EuGHs und BAGs der letzten Jahre, steht im Urlaubsrecht kein Stein mehr auf dem anderen. Beim Umgang mit den vielfältigen Urlaubsregelungen für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst stehen unter anderem folgende Fragestellungen im Vordergrund:
- Welchen Urlaubsanspruch hat ein (neuer) Mitarbeiter bei Eintritt bzw. wenn er aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet?
- Wann verfällt Urlaub ganz oder teilweise im noch bestehenden Arbeitsverhältnis insb. bei Arbeitsunfähigkeit?
- Welchen Urlaub erhält ein Beschäftigter, der beispielsweise statt fünf nur noch drei Tage pro Woche arbeitet?
- Steht nach Elternzeit noch Urlaub für die Zeit davor zu? Wenn ja, in welchem Umfang?
- Wann und ggf. für wie viele Jahre ist ein Urlaub abzugelten?
- Wie berechnet sich eine Urlaubsabgeltung?
- Wann verfällt der Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

Der Anspruch auf Erholungs- und Zusatzurlaub sowie auf Arbeitsbefreiung erfährt im Spannungsfeld zwischen gesetzlichen und tariflichen Regelungen vielfache Ausprägungsmerkmale. Spezielle Vorschriften wie das Bundesurlaubsgesetz, das SGB IX und V oder das Bundeselterngeld und -elternzeitgesetz bringen die spezielle Würze in die tägliche Arbeit des Personalsachbearbeiters. Wenn Urlaub gekürzt wird oder nicht mehr gewährt werden kann, weil er verfallen ist, ist es wichtig, dem betroffenen Mitarbeiter die Gründe hierfür nachvollziehbar zu kommunizieren. Unser Seminar bietet Ihnen keine graue Rechtstheorie, sondern anschaulich präsentierte Fälle zu den Anspruchsgrundlagen und zur Berechnung sowie Übertragung von Urlaubszeiten für die Tarifbeschäftigten. Unser Experte verschafft Ihnen das notwendige Know-how und liefert Handlungsempfehlungen zur praktischen Umsetzung.

Inhalt:
Anspruchsarten
- Erholungsurlaub
- Zusatzurlaub
- Arbeitsbefreiung
Gesetzliche Bestimmungen
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- § 208 SGB IX – Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
- § 45 SGB V – Arbeitsbefreiung wegen schwerer Erkrankung des Kindes
Tarifliche Bestimmungen – Berechnung des Teilurlaubes, Änderung des Anspruchs im laufenden Jahr, Übertragbarkeit, Verfall
- §§ 26 ff TVöD/TV-L
- Lösung der Konkurrenz zwischen tariflichen und gesetzlichen Regelungen, § 26 Abs. 2 TVöD/TV-L
Besondere Regelungen
- Urlaubskürzung und Verfall nach Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetz (BEEG)
- Auswirkung einer Krankheit während des Urlaubs im In- oder Ausland
Aktuelle Rechtsprechung
- Anspruch und Auswirkungen des ""Tirol""- und des ""Brandes""-Urteils des EuGH; insbesondere Höhe des Urlaubsentgelts nach Änderung der individuellen Arbeitszeit
- Urlaubsanspruch im langjährigen ruhenden Arbeitsverhältnis (z.B. Befristete Erwerbsminderungsrente)
- Verfall von Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit
- Erforderlichkeit des Hinweises auf den drohenden Verfall von Urlaub
Urlaubsabgeltung
- Anspruch
- Berechnung, Fälligkeit und Ausschlussfrist
- Aktuelle Rechtsprechung; insb. im Todesfall

Wszystkie informacje bez gwarancji. Za poprawność informacji odpowiadają wyłącznie organizatorzy.

Po raz pierwszy opublikowano dnia 15.11.2023, Ostatnia aktualizacja 12.05.2024