- Целевые группы:
- Mitarbeiter aus Unternehmen, die eine Gesellenprüfung im Handwerk bestanden haben oder die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgreich absolviert haben.
- Профессиональные условия:
- keine
- Технические условия:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Систематика терминов агентств по трудоустройству Германии:
- D 84223-900 Ausbilder/Ausbilderin für anerkannte Ausbildungsberufe
Содержание
Prüfung:
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung im Handwerk bestanden oder wer in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf nach § 25 BBiG eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben, die eine Zulassung rechtfertigen.
Die Abnahme der Prüfungen erfolgt auf der Grundlage der Fortbildungsprüfungsordnung "Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO".
Prüfungsgebühren werden laut Gebührenordnung der Handwerkskammer Potsdam erhoben. Die Prüfung "Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO" ist gleichwertig dem Teil IV der Meisterprüfung.
Inhalte - Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO (Teil IV):
Handlungsfeld 1 - Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Handlungsfeld 2 - Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Handlungsfeld 3 - Ausbildung durchführen
Handlungsfeld 4 - Ausbildung abschließen
*Bitte berücksichtigen Sie, dass das Absolvieren der Prüfung i. d. R. nicht im angegebenen Lehrgangszeitraum, sondern erst im Anschluss erfolgt.