Umschulung Tourismuskaufmann/-frau (IHK)
- Next Date:
- Durchführung nur auf Anfrage
- Total Duration:
- 3648 Stunden in 24 Monate
- Internship:
- Ja
- Teaching Languages:
- Deutsch
- Type of Course:
- Umschulung
- Type of Provision:
- Präsenzveranstaltung
- Execution Time:
- Tagesveranstaltung
- min. Participants:
- 8
- max. Participants:
- 12
- Price:
- keine Angaben
- Funding:
- Bildungsgutschein
- Type of Qualification:
- Kammerprüfung
- Final Examination:
- Nein
- Qualification Title:
- Tourismuskaufmann (IHK)
- Certifications of the Course:
- SGB III-Maßnahmezulassung
- Courses for Women only:
- Nein
- Childcare:
- Nein
- Quantity of Details:
- Suchportal Standard nicht erfüllt - further information
- Target Groups:
- keine Angaben
- Professional Requirements:
- Computeranwenderkenntnisse; Fremdsprachen (Englisch)
- Technical Requirements:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Classification of the Federal Employment Agency:
- keine Angaben
Contents
Tourismuskaufleute beraten ihre Kunden zu deren Urlaubswünschen und vermitteln entsprechende Angebote von Reiseveranstaltern und Verkehrsbetrieben. In Geschäftsreisebüros ermitteln sie Reiseverbindungen, geeignete Verkehrsbetriebe und Übernachtungsmöglichkeiten zu den gewünschten Terminen und führen die Buchungen durch. Bei Reiseveranstaltern kaufen sie Reiseleistungen ein und bündeln sie zu Pauschalangeboten. In allen Bereichen erledigen sie kaufmännische und verwaltende Aufgaben, kalkulieren Preise, erstellen Angebote, überwachen Zahlungseingänge, bearbeiten Stornierungen und Reklamationen. Darüber hinaus entwickeln und planen sie Marketingmaßnahmen und setzen sie um.
Im Rahmen der Umschulung werden die für die Ausübung des Berufes benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse handlungsorientiert vermittelt. Die Umschulung beinhaltet eine betriebliche Ausbildungsphase von mindestens 6 Monaten und endet mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Auszug aus dem Lehrplan:
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten nach § 3 Nummer 1:
1. Gestaltung von Produkten und Leistungen
2. Touristisches Marketing
3. Service und Qualität
4. Kommunikation, Kundenberatung und Verkauf
5. Rechtliche Grundlagen des Tourismus
6. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Abschnitt B
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationseinheiten nach § 3 Nummer 2:
1. Reisevermittlung
2. Reiseveranstaltung
3. Geschäftsreisen
Abschnitt C
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten nach § 3 Nummer 1:
1. Der Ausbildungsbetrieb:
2. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationstechniken
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Published on 18.08.2023, last updated on 16.05.2024