Umschulung Tourismuskaufmann/-frau (IHK)
- Следующая дата:
- Durchführung nur auf Anfrage
- Общая продолжительность:
- 3648 Stunden in 24 Monate
- Практика:
- Ja
- язык обучения:
- Deutsch
- Вид мероприятия:
- Umschulung
- Форма предложения:
- Präsenzveranstaltung
- Время проведения:
- Tagesveranstaltung
- Участники мин.:
- 8
- Участники макс.:
- 12
- Цена:
- keine Angaben
- Поддержка:
- Bildungsgutschein
- Вид документа об образовании:
- Kammerprüfung
- Итоговый экзамен:
- Nein
- Окончательный титул:
- Tourismuskaufmann (IHK)
- Сертификация курса:
- SGB III-Maßnahmezulassung
- Курсы только для женщин:
- Nein
- Присмотр за детьми:
- Nein
- Качество информации:
- Suchportal Standard nicht erfüllt - больше информации
- Целевые группы:
- keine Angaben
- Профессиональные условия:
- Computeranwenderkenntnisse; Fremdsprachen (Englisch)
- Технические условия:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Систематика терминов агентств по трудоустройству Германии:
- keine Angaben
Содержание
Tourismuskaufleute beraten ihre Kunden zu deren Urlaubswünschen und vermitteln entsprechende Angebote von Reiseveranstaltern und Verkehrsbetrieben. In Geschäftsreisebüros ermitteln sie Reiseverbindungen, geeignete Verkehrsbetriebe und Übernachtungsmöglichkeiten zu den gewünschten Terminen und führen die Buchungen durch. Bei Reiseveranstaltern kaufen sie Reiseleistungen ein und bündeln sie zu Pauschalangeboten. In allen Bereichen erledigen sie kaufmännische und verwaltende Aufgaben, kalkulieren Preise, erstellen Angebote, überwachen Zahlungseingänge, bearbeiten Stornierungen und Reklamationen. Darüber hinaus entwickeln und planen sie Marketingmaßnahmen und setzen sie um.
Im Rahmen der Umschulung werden die für die Ausübung des Berufes benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse handlungsorientiert vermittelt. Die Umschulung beinhaltet eine betriebliche Ausbildungsphase von mindestens 6 Monaten und endet mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Auszug aus dem Lehrplan:
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten nach § 3 Nummer 1:
1. Gestaltung von Produkten und Leistungen
2. Touristisches Marketing
3. Service und Qualität
4. Kommunikation, Kundenberatung und Verkauf
5. Rechtliche Grundlagen des Tourismus
6. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Abschnitt B
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationseinheiten nach § 3 Nummer 2:
1. Reisevermittlung
2. Reiseveranstaltung
3. Geschäftsreisen
Abschnitt C
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten nach § 3 Nummer 1:
1. Der Ausbildungsbetrieb:
2. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationstechniken
Все сведения предоставляются без гарантии. За правильность сведений ответственность несут исключительно сами поставщики.
Впервые опубликовано на 18.08.2023, последнее обновление на 16.05.2024