Ausbildung zum/r AltenpflegehelferIn

Next Date:
01.04.2024
Course ends on:
31.03.2025
Total Duration:
750 Stunden in 365 Tagen
Internship:
Ja
Teaching Languages:
  • Deutsch
Type of Course:
  • Ausbildung 
Type of Provision:
  • Präsenzveranstaltung 
Execution Time:
  • Tagesveranstaltung
min. Participants:
15
max. Participants:
25
Price:
keine Angaben
Funding:
  • Bildungsgutschein 
  • Qualifizierungschancengesetz 
Final Examination:
Ja
Qualification Title:
Altenpflegehelfer/in
Certifications of the Course:
  • SGB III-Maßnahmezulassung 
Courses for Women only:
Nein
Childcare:
Nein
Link to Course:
Quantity of Details:
Suchportal Standard Plus

Target Groups:
alle Interessierten
Professional Requirements:
Siehe auch: Gesetz über den Beruf der Altenpflegehelferin und des Altenpflegehelfers im Land Brandenburg (Brandenburgisches Altenpflegehilfegesetz - BbgAltPflHG) vom 27. Mai 2009 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung nach § 3 Absatz 1 sind grundsätzlich: 1. die gesundheitliche und persönliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers zur Ausübung des Berufs sowie hierfür ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und 2. die Berufsbildungsreife oder ein der Berufsbildungsreife gleichgestellter Abschluss.
Technical Requirements:
Keine besonderen Anforderungen.
Classification of the Federal Employment Agency:
  • B 82101-900 Altenpflegehelfer/Altenpflegehelferin

Contents

Siehe auch:
Gesetz über den Beruf der Altenpflegehelferin und des Altenpflegehelfers im Land Brandenburg (Brandenburgisches Altenpflegehilfegesetz - BbgAltPflHG)
vom 27. Mai 2009

§ 2
Ziel der Ausbildung

Die Ausbildung zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die für eine qualifizierte Mitwirkung bei der Betreuung, Versorgung und Pflege alter Menschen erforderlich sind und dazu befähigen, pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung und Verantwortung einer Pflegefachkraft wahrzunehmen. Dies umfasst insbesondere:

1. die Unterstützung alter Menschen bei ihrer Lebensführung,
2. die fachkundige umfassende Grundpflege,
3. die Hilfe bei der Haushaltsführung,
4. die Unterstützung bei Erhalt und Wiedergewinnung von Fähigkeiten und sozialen Kontakten und
5. die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe.

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Published on 06.01.2024, last updated on 01.04.2024