- Nächster Termin:
- 01.04.2024
- Kurs endet am:
- 31.03.2025
- Gesamtdauer:
- 750 Stunden in 365 Tagen
- Praktikum:
- Ja
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Ausbildung
- Angebotsform:
- Präsenzveranstaltung
- Durchführungszeit:
- Tagesveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- 15
- Teilnehmer max.:
- 25
- Preis:
- keine Angaben
- Förderung:
- Bildungsgutschein
- Qualifizierungschancengesetz
- Abschlussprüfung:
- Ja
- Abschlussbezeichnung:
- Altenpflegehelfer/in
- Zertifizierungen des Angebots:
- SGB III-Maßnahmezulassung
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard Plus
- Zielgruppen:
- alle Interessierten
- Fachliche Voraussetzungen:
- Siehe auch: Gesetz über den Beruf der Altenpflegehelferin und des Altenpflegehelfers im Land Brandenburg (Brandenburgisches Altenpflegehilfegesetz - BbgAltPflHG) vom 27. Mai 2009 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung nach § 3 Absatz 1 sind grundsätzlich: 1. die gesundheitliche und persönliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers zur Ausübung des Berufs sowie hierfür ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und 2. die Berufsbildungsreife oder ein der Berufsbildungsreife gleichgestellter Abschluss.
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- Altenpflegehelfer/Altenpflegehelferin - B 82101-900
- B 82101-900 Altenpflegehelfer/Altenpflegehelferin
Inhalte
Siehe auch:
Gesetz über den Beruf der Altenpflegehelferin und des Altenpflegehelfers im Land Brandenburg (Brandenburgisches Altenpflegehilfegesetz - BbgAltPflHG)
vom 27. Mai 2009
§ 2
Ziel der Ausbildung
Die Ausbildung zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die für eine qualifizierte Mitwirkung bei der Betreuung, Versorgung und Pflege alter Menschen erforderlich sind und dazu befähigen, pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung und Verantwortung einer Pflegefachkraft wahrzunehmen. Dies umfasst insbesondere:
1. die Unterstützung alter Menschen bei ihrer Lebensführung,
2. die fachkundige umfassende Grundpflege,
3. die Hilfe bei der Haushaltsführung,
4. die Unterstützung bei Erhalt und Wiedergewinnung von Fähigkeiten und sozialen Kontakten und
5. die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe.
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 06.01.2024, zuletzt aktualisiert am 01.04.2024