Glossar

Anach oben

Über das Aufstiegs-BAföG können Personen mit anerkanntem Ausbildungs- oder vergleichbarem bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss bei ihrer beruflichen Fortbildung gefördert werden. Das gilt auch für Personen, die nach den jeweiligen Fortbildungsregelungen auch ohne Erstausbildungsabschluss zugelassen werden können (z. B. Studienabbrecher/innen oder Abiturient/innen mit Berufspraxis) sowie Antragsteller/innen mit einem Hochschulabschluss, welcher höchstens auf Bachelor-Niveau liegt.

Förderfähig sind Fortbildungen, die auf öffentlich-rechtliche Prüfungen oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten (z. B. Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachkrankenpfleger/in).

Vorgesehen ist ein einkommens- und vermögensunabhängiger Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 50 Prozent sowie (falls erforderlich) zu den Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt von bis zu 50 Prozent. Für die restlichen Kosten kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden, wobei auf das Restdarlehen bei bestandener Prüfung auf Antrag noch einmal ein Erlass von 50 Prozent gewährt wird.

Alleinerziehende mit Kindern unter zehn Jahren oder Kindern mit Behinderung im eigenen Haushalt erhalten zusätzlich einkommens- und vermögensunabhängig einen pauschalen Kinderbetreuungszuschuss in Höhe von 150 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kann einkommens- und vermögensabhängig ein Unterhaltsbeitrag bis zur individuellen Bedarfssatzhöhe geleistet werden, welcher aus einer Zuschuss- und Darlehenskomponente besteht. Weitere Informationen

Eine Einzelmaßnahme bzw. ein Einzelcoaching findet ausschließlich zwischen Coach und Teilnehmer/in statt. Einzelmaßnahmen können schnell und individuell starten. Sie bieten einen vertraulichen und geschützten Rahmen, in welchem mit tiefem Einblick in die individuelle Situation des/der Teilnehmers/in auch schwierige Handlungsproblematiken bearbeitet werden können. Ziel der Einzelmaßnahme ist die Weiterentwicklung von persönlichen Ressourcen und das Erreichen persönlicher Ziele und Wünsche oder das Lösen von persönlichen Problemen.

Die Übernahme der Kosten einer Einzelmaßnahme für Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose erfolgt durch die örtlichen Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).

Eine Gruppenmaßnahme bzw. ein Gruppencoaching findet in einer Gruppe aus mehreren Personen gleichzeitig statt. Die Gruppengröße ist dabei nicht beschränkt und kann auf die Maßnahme zugeschnitten werden. Ein Gruppencoaching bietet im Unterschied zum Einzelcoaching den Vorteil, dass bei einer offenen Atmosphäre auch Sichtweisen und Erfahrungen von anderen Personen mit eingebracht werden und so neue Blickweisen und Ideen entwickelt werden können. Eine Gruppenmaßnahme verfügt im Vergleich zur Einzelmaßnahme einen weniger vertraulichen und geschützten Rahmen, so dass eine größere Hemmschwelle zum Arbeiten an persönlichen Problemlagen bestehen kann. Eine Gruppenmaßnahme kann jedoch auch ein begleitendes Einzelcoaching beinhalten. Ziel der Gruppenmaßnahme ist die Weiterentwicklung von persönlichen Ressourcen und das Erreichen persönlicher Ziele und Wünsche oder das Lösen von persönlichen Problemen.

Die Übernahme der Kosten einer Gruppenmaßnahme für Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose erfolgt durch die örtlichen Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).

Die "Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung" (AZAV) ist eine Zertifizierungsnorm für alle Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III selbst durchführen oder durchführen lassen und von der Bundesagentur für Arbeit/vom Jobcenter gefördert werden wollen. Das Zulassungsverfahren erfolgt zweistufig durch die Zulassung von Trägern und darüber hinaus von Maßnahmen. Der Nachweis wird durch eine Begutachtung (Auditierung) von einer fachkundigen Stelle erbracht. Das Zertifikat der Trägerzulassung ist maximal fünf Jahre und das Zertifikat zur Maßnahmezulassung längstens drei Jahre gültig. Weitere Informationen

Die Abschlussart informiert über die Art und Anerkennung des Abschlusses, also über Weiterbildungsabschlüsse mit und ohne öffentlich-rechtlich geregelte Prüfungsvorschriften.

Bezeichnung für in der Bildungsmaßnahme erworbene Berufsabschlüsse bzw. Teilqualifikationen. Über anerkannte und bspw. durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder die Handwerksordnung (HwO) geregelte Berufe, können Sie sich ausführlich auf BERUFENET informieren.

Über die örtlichen Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter können unterschiedliche individuelle Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bei einem Träger oder Arbeitgeber gefördert werden. Hierzu zählen Maßnahmen, die Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose:

  • an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen
  • dabei unterstützen, Vermittlungshemmnisse festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen
  • in eine versicherungspflichtige Beschäftigung vermitteln
  • an eine selbstständige Tätigkeit heranführen
  • bei der Aufnahme einer Beschäftigung stabilisierend unterstützen.

Dazu zählen bspw. Bewerbungstraining, Coaching, Beratungs- und Orientierungsangebote, Praktika sowie die private Arbeitsvermittlung.

Weitere Informationen

Bei der Ausstellung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) handelt es sich um eine verbindliche Förderzusage zur Übernahme der angemessenen Kosten einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, welche Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose dabei unterstützt, eine Ausbildung oder Beschäftigung zu finden und aufzunehmen. Der AVGS wird von örtlichen Agenturen für Arbeit, Jobcentern bzw. Trägern der Grundsicherung ausgestellt und beinhaltet u. a. das Maßnahmeziel und die zum Erreichen des Maßnahmeziels erforderlichen Inhalte. Dazu zählen bspw. Bewerbungstraining, Coaching, Beratungs- und Orientierungsangebote, Praktika sowie die private Arbeitsvermittlung. Mit dem AVGS können die Gutscheininhaber/innen frei unter den zugelassenen Trägern und zugelassenen Maßnahmen wählen.

Unter Alphabetisierung wird im Bereich der Erwachsenenbildung die Vermittlung von Lese- und Schreibkompetenzen verstanden. Alphabetisierung beschreibt weiterhin eine Basisbildung, die den Menschen den Zugang zu Bildungs- und Berufschancen ermöglichen und auf diese Weise vor Diskriminierung und Isolation schützen sowie die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen soll.

Zur Grundbildung zählen Minimalvoraussetzungen an Wissensbeständen, Kenntnissen, Fertigkeiten, personalen und sozialen Fähigkeiten, welche Orientierung, kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe sowie aktives Handeln in der Gesellschaft ermöglichen. Ziel ist es, bildungsbenachteiligten und lernungewohnten Menschen das Lernen zu ermöglichen. Entscheidend ist hierbei die Orientierung an gesellschaftlichen und beruflichen Anforderungen, individuellen Lebenslagen sowie am Alltag, da diese Faktoren einer steten Entwicklung unterliegen. Hierzu zählen z. B. Rechenfähigkeit, Grundfähigkeiten im IT-Bereich, Gesundheitsbildung, finanzielle Grundbildung nd soziale Grundkompetenzen.

Weitere Informationen:

Angebote für Unternehmen werden von der Bildungseinrichtung flexibel, zielgruppenorientiert und bedarfsgerecht auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten. Das betrifft Inhalte, Termine und die Dauer der Weiterbildung sowie die Durchführung entweder vor Ort im Unternehmen, bei der Bildungseinrichtung oder bei externen Partnern.

Die Angebotsform informiert über Lernformen und Methoden, die in der Weiterbildung eingesetzt werden, z.B. Fremdorganisiertes Lernen, Selbstorganisiertes Lernen sowie Mischformen.

Aufstiegsfortbildungen sind länger andauernde Lehrgänge, welche die berufliche Handlungsfähigkeit erweitern und durch den Erwerb höherer beruflicher Qualifikationen einen beruflichen Aufstieg, z. B. in das mittlere Management, mit der Wahrnehmung von Funktionen mit deutlich erweitertem Verantwortungsbereich, ermöglichen sollen.

Die Lehrgänge dienen der Vorbereitung auf öffentlich-rechtlich geregelte Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder anderweitig geregelte landes- oder bundesrechtlich geregelte Prüfungen. Unterschieden wird in insgesamt drei Fortbildungsstufen, wobei die erste Stufe die sogenannten Geprüften Berufsspezialist*innen abbildet. Mit Bestehen der Abschlussprüfung auf der zweiten Fortbildungsstufe ("Bachelor Professional") erhalten die Absolvent*innen einen Abschluss, welcher in der Regel laut Deutschem Qualifikationsrahmen (DQR) eine dem Bachelor gleichwertige Qualifikation verleiht. Nach Absolvierung der zweiten Fortbildungsstufe, ist die Erlangung eines Abschlusses ("Master Professional") möglich, welcher laut DQR formal dem Master gleichgestellt ist.

Für die Teilnahme an den Fortbildungsprüfungen werden in der Regel ein Berufsabschluss und/oder mehrjährige einschlägige Berufspraxis vorausgesetzt. Eine fehlende Berufsausbildung kann unter Umständen durch langjährige, einschlägige Berufserfahrung ausgeglichen werden.

Beispiele für Fortbildungsabschlüsse sind u. a. Handwerks- und Industriemeister*in, Fachwirt*in, Techniker*in, Betriebswirt*in und Fachkrankenpfleger*in.

Bei Vorliegen aller Voraussetzungen ist eine Förderung über das Aufstiegs-BAföG möglich.

Eine Ausbildung führt zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss. Jeder anerkannten Ausbildung liegt eine Ausbildungsgrundverordnung zugrunde, nach der ausschließlich ausgebildet werden darf und welche die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, dessen Inhalte, sowie die Dauer festlegt. Ausbildungen können entweder schulisch, betrieblich oder in Kombination (dual) erfolgen.

Bnach oben

Jugendliche und junge Erwachsende mit deutscher Staatsangehörigkeit oder einem aufenthaltsrechtlichen Status, die das 30. Lebensjahr (35. Lebensjahr bei Masterstudiengängen) noch nicht vollendet haben und eine förderfähige Ausbildung in Vollzeit absolvieren möchten, können für Erstausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen, Hochschulen und Akademien sowie Kollegs auch bei einem Auslandsaufenthalt eine Förderung beantragen.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Ausbildung, persönlichen Lebensumständen und den eigenen sowie den finanziellen Möglichkeiten der Familie. Vorgesehen ist eine Förderung aus Zuschüssen und/oder Darlehen. Weitere Informationen

Der BQM - Bildungs-Qualitäts-Management Standard ist ein branchenspezifisches nationales Modell für Weiterbildungseinrichtungen und basiert auf der DIN EN ISO 9001 mit Vereinfachungen für den Bildungsbereich. Die definierten AZAV-kompatiblen Standards und Erläuterungen zu deren Umsetzung stellen ein mögliches QM-System für die Trägerzertifizierung nach AZAV dar. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens (Dokumentenprüfung, Vor-Ort-Audit, Abschlussbericht) wird nach der Freigabe durch die zertifizierende Stelle das Zertifikat mit einer dreijährigen Gültigkeit ausgestellt. Weitere Informationen

Die Bezeichnung „Bachelor“ steht für den ersten akademischen Abschluss bzw. Grad. Der berufsqualifizierende (Fach-)Hochschulabschluss umfasst eine Regelstudienzeit, je nach Studienfach und Durchführungszeitraum, von drei bis vier Jahren. Durch den Erwerb von sogenannten Credit-Points ist der Abschluss EU-weit und mitunter auch international anerkannt und vergleichbar. Mögliche Bachelorabschlüsse sind: Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Engineering (B.Eng.), Bachelor of Laws (LL.B.) und Bachelor of Science (B.Sc.).

Als Voraussetzung für das Studium wird in der Regel mindestens die Fachhochschulreife bzw. das Abitur erwartet. In Berlin und Brandenburg ist jedoch auch ein Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte z. B. mit Aufstiegsfortbildung oder Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung möglich.

Der Fortbildungsabschluss Bachelor Professional ist durch das Berufsbildungsgesetz § 53c geregelt und zählt zu den Aufstiegsfortbildungen nach Bundes- oder Landesrecht. Es handelt sich um die zweite Fortbildungsstufe entweder nach Absolvieren der ersten Fortbildungsstufe (Gepr. Berufsspezialist/in) oder nach einer drei- bzw. dreieinhalbjährigen Berufsausbildung und mind. ein- oder mehrjähriger Berufserfahrung.

Laut Deutschem Qualifikationsrahmen (DQR) ist dieser Fortbildungsabschluss dem Niveau 6 zugeordnet und damit formal dem (Fach-)Hochschul-Bachelor gleichgestellt. Er vermittelt Kompetenzen, die zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld benötigt werden.

Den Fortbildungsabschluss Bachelor Professional erhalten beispielsweise geprüfte Fachwirt/-innen, Meister/-innen sowie Fachkauffrauen und -männer.

Bei Vorliegen aller Voraussetzungen können Aufstiegsfortbildungen über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden.

Barrierefreiheit bedeutet, dass der Veranstaltungsort sowie die Informationsangebote, Kommunikation usw. von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne zusätzliche Hilfen genutzt und wahrgenommen werden können.

Der Befähigungsnachweis (auch Sachkundenachweis) bescheinigt die fachliche theoretische und/oder praktische Vorbildung, die zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit befähigt bzw. die zur Eignung einer Person zur Ausübung eines bestimmten Berufes erforderlich ist und meist gesetzlich vorgeschrieben ist. Häufig sind Befähigungsnachweise mit einer Prüfung verbunden. Beispiele sind u. a. „Gabelstaplerschein“, Europäischer Computerführerschein (ECDL), Kranführung oder Motorkettensäge-Bedienberechtigung.

Hierbei handelt es sich u. a. um Weiterbildungen, die auf Externen-/Nichtschülerprüfungen vorbereiten, die den Erhalt eines Berufsabschlusses auch ohne absolvierte Ausbildung ermöglichen sowie Kurse, die bestimmte Teilqualifikationen von Ausbildungsberufen vermitteln. Zielgruppe sind in der Regel an- und ungelernte Personen, die bereits schwerpunktmäßig in dem jeweiligen Bereich tätig sind und auch formal einen entsprechenden Abschluss anstreben.

Die Berufssprachkurse (gem. § 45 a Aufenthaltsgesetz) sind ein Sprachlernangebot für Menschen mit Migrationshintergrund (Zugewanderte, EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund) mit dem Ziel, ihre Chancen auf eine nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Voraussetzung für die Teilnahme sind entweder ein abgeschlossener Integrationskurs oder nachgewiesene Deutschkenntnisse auf Sprachniveau B1.

Je nach Sprachkenntnissen und Bedürfnissen können entweder Basiskurse oder Spezialkurse besucht werden. Der Basiskurs vermittelt berufsspezifische Deutschkenntnisse mit dem Sprachniveau B1 auf B2 oder B2 auf C1. Die Spezialkurse vertiefen fachspezifisches Wissen z. B. für Personen, die sich im Berufsanerkennungsverfahren für die Berufsfelder Pflege und Medizin befinden oder Deutschkenntnisse im technischen oder im kaufmännischen Bereich benötigen. Die Teilnahme an den Sprachkursen ist für Nicht-Erwerbstätige kostenfrei.

Über die Teilnahme entscheiden grundsätzlich die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Berater. Diese wissen auch, an welchen Sprachschulen Kurse angeboten werden und ob für Sie ggf. Spezialkurse in Frage kommen. Wenn Sie bereits arbeiten oder sich in einem Ausbildungsverhältnis oder im Anerkennungsverfahren befinden und keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, können Sie direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen. Weitere Informationen

Die Berufsvorbereitung erleichtert bzw. ermöglicht Menschen den (Wieder-)Einstieg in das Berufsleben z. B. durch Unterstützung bei der Wahl des Berufes und/oder einer Nachqualifizierung. Ziel ist die Schaffung der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aufnahme einer Berufsausbildung, die durch die Schulbildung nicht erreicht wurden.

Mit der Förderung der Weiterbildung in Unternehmen werden einmal pro Kalenderjahr Ausgaben für externe Weiterbildungsleistungen inklusive Prüfungsgebühren für Beschäftigte auf Basis dargelegter betrieblicher Qualifikationsbedarfe bezuschusst. Das gilt sowohl für Beschäftigte, die in einer Betriebsstätte im Land Brandenburg tätig sind als auch für Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmer/innen, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einem/r Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten. Darüber hinaus sind im Unternehmen mitarbeitende Betriebsinhaberinnen und -inhaber förderfähig.

Gefördert werden bis zu zehn verschiedene Weiterbildungen, wobei die Anzahl der Teilnehmenden nicht begrenzt ist. Es werden bis zu 50 Prozent bzw. maximal 3.000 Euro der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren pro Teilnehmendem bezuschusst. Die Antragstellung ist ab einer Mindestförderhöhe von 500 Euro möglich. Weitere Informationen

Mithilfe des Bildungsgutscheins werden Arbeitssuchende, Arbeitslose und ausgewählte Beschäftigte bei ihrer Weiterbildung finanziell unterstützt, wenn es um die berufliche Eingliederung bei Arbeitslosigkeit, um die Abwendung einer drohenden Arbeitslosigkeit oder um den Erwerb von bisher fehlenden Berufsabschlüssen geht. Zur beruflichen Weiterbildung gehören unter anderem Anpassungsqualifizierungen, Aufstiegsfortbildungen, Nachqualifizierungen, Umschulungen, Seminare etc.

Über die Ausstellung des Gutscheins wird im Ermessen und nach ausführlicher Beratung durch die zuständige Agentur für Arbeit/das zuständige Jobcenter entschieden. Neben den eigentlichen Maßnahmekosten können auch Fahrt-, erforderliche Unterbringungs- und Verpflegungs- als auch Kinderbetreuungskosten übernommen werden.

Der Bildungsgutschein kann nur für Maßnahmen eingesetzt werden, die eine Zulassung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) durch eine fachkundige Stelle vorweisen können. Das gilt ebenso für den Träger. Weitere Informationen

Gefördert wird die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung für Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg auf der Grundlage von individuellen (nicht durch den Arbeitgeber festgestellten) Entwicklungsbedarfen, um die persönlichen Beschäftigungsperspektiven zu verbessern. Von der Förderung ausgeschlossen sind unbefristet Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, Auszubildende und Studierende sowie Beschäftigte, die (auch) wirtschaftlich tätig sind z. B. Selbstständige oder ähnliche. Eine Antragstellung für die Kompetenzentwicklung aufgrund betrieblicher Bedarfe ist über das Förderelement 2.2 der Brandenburgischen Weiterbildungsrichtlinie „Weiterbildung in Unternehmen, Vereinen sowie innerhalb von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe“ möglich.

Förderfähig sind Ausgaben für externe Weiterbildungsleistungen inklusive Prüfungsgebühren. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro (bedeutet, dass die Kosten der Weiterbildung insgesamt mindestens 834,00 EUR umfassen müssen). Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmebeginn ist entscheidend.
Nicht förderfähig sind berufsabschlussbezogene Qualifizierungen und damit bspw. Aufstiegsfortbildungen, Umschulungen, Ausbildungen und Studiengänge. Einzelne, gut abgrenzbare Module, bspw. im Rahmen eines Studiengangs, können hingegen gefördert werden. Ebenso ausgeschlossen von der Förderung ist bspw. die Teilnahme an Maßnahmen, die auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union sowie bundes- oder landesrechtlicher Regelungen verbindlich vorgeschrieben sind sowie der Erwerb von Fahrerlaubnissen (ausgenommen Bedienberechtigungen).

Nach elektronischer Antragseingangsbestätigung ist vor Bewilligung eine verbindliche Anmeldung, der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages oder die Teilnahme an der Weiterbildung förderunschädlich möglich. Damit erfolgt jedoch keine Zusicherung einer Zuwendung und das Risiko liegt in diesen Fällen bei den Antragstellenden.
Kurz gesagt: Erst informieren, dann beantragen, dann anmelden!

Für Fragen zu dieser Förderung wenden Sie sich gern an das Weiterbildungstelefon 0331 704457-22 von Weiterbildung Brandenburg  bei der Wirtschaftsförderung Brandenburg.

Weitere Informationen

Die Bildungszeit/ Bildungsfreistellung  (vormals Bildungsurlaub) ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Auszubildenden, deren Arbeits- oder Ausbildungsstätte sich in den Bundesländern Berlin oder Brandenburg befindet, eine Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an frei wählbaren Bildungsmaßnahmen in Höhe von bis zu zehn Tagen innerhalb zweier Kalenderjahre bei laufender Lohnfortzahlung. Der Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber gilt nur für im Bundesland des jeweiligen Arbeits- oder Ausbildungsortes anerkannte Veranstaltungen. Der Anspruch und die Freistellung müssen rechtzeitig (sechs Wochen vor Kursbeginn) beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Weitere Informationen zu den Regelungen in Berlin und Brandenburg

Der Begriff "integriertes Lernen" oder englisch "Blended Learning" bezeichnet eine Lernform, bei der die Vorteile von Präsenzveranstaltungen und E-Learning z. B. mittels digitaler Lernplattformen oder -foren sowie anderer Methoden und Medien (z. B. auch Printmedien) kombiniert werden.

Cnach oben

Über eine Videokonferenzsoftware werden interaktive Lehrveranstaltungen durchgeführt, die sowohl vor Ort als auch online besucht werden können. Über Mikrofon, Kamera und Chat können die Teilnehmenden direkt miteinander kommunizieren.

Beim CBT nutzen die Lernenden zeitlich und örtlich unabhängig ein Lernprogramm auf dem PC. Durch die Flexibilität gibt es jedoch keinen direkten Kontakt zu anderen Lernenden oder Lehrenden. Hier geht es vor allem um das individuelle Selbstlernen.

Dnach oben

Barrierefreiheit bedeutet, dass der Veranstaltungsort sowie die Informationsangebote, Kommunikation usw. von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne zusätzliche Hilfen genutzt und wahrgenommen werden können.

Nicht barrierefrei bedeutet, dass der Veranstaltungsort sowie die Informationsangebote, Kommunikation usw. von Menschen mit Beeinträchtigungen lediglich unter Anwendung zusätzlicher Hilfen genutzt und wahrgenommen werden können.

Gefördert werden können die berufliche Wiedereingliederung sowie die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von Menschen mit vorhandener oder drohender Behinderung, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Vorgesehen sind Leistungen zur beruflichen Rehabilitation z. B. für Weiterbildung, Ausbildung oder Umschulung, sozialpädagogische Betreuung, Mobilitätshilfen, Leistungen an Arbeitgeber, Berufsvorbereitung usw.

Die Förderung ist individuell von den persönlichen Voraussetzungen und Gegebenheiten der Betroffenen abhängig. Weitere Informationen

Enach oben

Das Lernen wird durch elektronische Medien (PC, Tablet, Smartphone und Internet) unterstützt und ist damit unabhängig von Zeit und Ort möglich. E-Learning erfordert ein hohes Maß an Disziplin und Selbstorganisation, da man beim Lernen teilweise auch auf sich allein gestellt ist. Darüber hinaus muss auch eine gewisse Medienkompetenz und technische Ausrüstung gegeben sein.
Formen des E-Learnings sind:

Computer Based Training (CBT)
Game Based Learning
Lernplattformen
Mobile Learning
Massive Open Online Course (MOOC)
Online-Coaching
Selbstlernmodul
Social Learning
Teletutoring
Virtuelle Lerngruppen
Virtuelles Klassenzimmer
Web Based Learning/Web Based Training (WBT)
Webinar

Einige Weiterbildungen werden aus Mitteln der EU (z.B. des Europäischen Sozialfonds - ESF), des Bundes und der Länder finanziert. In der Regel werden dazu Projekte entwickelt und umgesetzt. 

Übersicht zu Landes-, Bundes- und EU-Förderungen

Mithilfe der erweiterten Suche können Sie Ihre Suche individuell präzisieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Hilfe unter Punkt ❿ des verlinkten Abschnittes.

Die Externen- bzw. Nichtschülerprüfung bietet erfahrenen pädagogischen Berufspraktikerinnen und -praktikern ohne einschlägigen Abschluss die Chance, einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne eine reguläre Ausbildung absolviert zu haben. Angesprochen sind demnach Menschen, die bereits seit mehreren Jahren im pädagogischen Bereich tätig sind und die über umfassendes theoretisches Wissen und praktische Handlungskompetenzen im pädagogischen Bereich verfügen. Die für den Abschluss notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Kenntnisse können im Einzelfall über den Weg der erforderlichen Prüfungen nachgewiesen werden. Die Prüfungsvorbereitung erfolgt entweder im Selbststudium oder durch das Belegen von ein- oder zweijährigen Vorbereitungskursen freier Bildungseinrichtungen. Dies setzt ein hohes Maß an selbständiger Wissensaneignung, Reflexionsfähigkeit, Organisation sowie Selbstdisziplin und -motivation voraus.

Es empfiehlt sich, im Vorfeld einen besonders kritischen und reflektierenden Blick auf die persönlichen Voraussetzungen und Kompetenzen zu werfen, bevor Sie sich für diesen Weg zum Berufsabschluss entscheiden. Wie gehen Sie am besten vor? Informieren Sie sich auf nachfolgenden Webseiten über die verschiedenen Wege und die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen in den Erzieherberuf. Weiterhin finden Sie dort Ansprechpartnerinnen und -partner und Informationen für die Zulassung zur Externen- bzw. Nichtschülerprüfung.

Erzieher werden in Brandenburg
Erzieher werden in Berlin

 

Fnach oben

Lehrende und Lernende sind überwiegend räumlich voneinander getrennt, wobei mitunter auch Präsenzphasen vor Ort beim Lehrgangs- bzw. Studieninstitut dazu gehören können, z. B. um praktische und handwerkliche Kenntnisse zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten die Lerninhalte regelmäßig in Form von Lehr- oder Studienbriefen zugesendet und erhalten ggf. entsprechende Softwareanwendungen und deren Lizenzen für die vorgesehene Dauer. Diese Unterlagen müssen Fernlernende selbständig durcharbeiten, die gestellten Aufgaben bearbeiten und zur Korrektur an das Fernlehr- bzw. Studieninstitut einsenden. In der Regel können sich Fernlernende unkompliziert mit anderen Teilnehmenden und/oder Betreuenden austauschen.
Die Vorteile: Zeitliche und räumliche Unabhängigkeit vom Lehr- bzw. Studieninstitut sowie zeit- und ortsunabhängiges Lernen. Auf der anderen Seite erfordert das Fernlernen genügend Durchhaltewillen aufgrund des überwiegenden Anteils an Selbstlernphasen. Weitere Informationen

Förderungen sind in der Regel an bestimmte Kriterien geknüpft, z. B. Zielgruppen, Einkommen, Abschlüsse etc. Eine umfassende Übersicht der Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung finden Sie auf den Webseiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) oder der Weiterbildungsdatenbank Berlin. Bitte beachten Sie: Die rückwirkende Beantragung einer Förderung ist in der Regel nicht möglich. Also zuerst informieren und beraten lassen, dann Antrag stellen und dann erst verbindlich bei der Bildungseinrichtung anmelden. Ob eine Förderung für Sie in Frage kommt, erfahren Sie auch über das Beratungsangebot von Weiterbildung Brandenburg unter 0331 70445722 oder der Weiterbildungsdatenbank Berlin unter 030 28384238.

Gnach oben

Über digitale Lernspiele werden gezielt Informationen und Wissen vermittelt. Das Spiel dient hier der Lernmotivation. Reale Situationen können auch mehrfach durchlaufen werden, um das Handeln trainieren, Strategien leichter erarbeiten und Entscheidungen treffen zu können. Das Feedback für die Lernenden kann zeitnah gegeben sowie das Niveau an gestiegene Fertigkeiten angepasst werden.

Der Fortbildungsabschluss geprüfte/r Berufsspezialist/in ist durch das Berufsbildungsgesetz § 53b geregelt und zählt zu den Aufstiegsfortbildungen nach Bundes- oder Landesrecht. Es handelt sich um die erste Fortbildungsstufe nach einer drei- bzw. dreieinhalbjährigen Berufsausbildung.

Laut Deutschem Qualifikationsrahmen (DQR) ist dieser Fortbildungsabschluss dem Niveau 5 zugeordnet und vermittelt Kompetenzen, die zur selbständigen Planung und Bearbeitung umfassender fachlicher Aufgabenstellungen in einem komplexen, spezialisierten, sich verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld benötigt werden.

Den Fortbildungsabschluss „Geprüfte/r Berufsspezialist/in" erhalten beispielsweise geprüfte Servicetechniker/innen oder zertifizierte IT-Spezialist/innen.

Bei Vorliegen aller Voraussetzungen können Aufstiegsfortbildungen über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden.

Hnach oben

Bei Herstellerzertifikaten handelt es sich um Zertifikate, die vom Hersteller oder Softwareentwickler bzw. entsprechend autorisierten Partner nach erfolgreicher Teilnahme an einer qualifizierenden Software- oder Produktschulung ausgestellt werden. Die Kursinhalte sind meist durch den Hersteller oder Entwickler vorgegeben. Auch finden mitunter einheitliche Abschlussprüfungen durch zertifizierende Stellen statt, insofern diese vom Hersteller oder Entwickler vorgeschrieben sind.

Zu Herstellerzertifikaten zählen z. B. Microsoft-, CISCO-, Linux-, SAP- oder DATEV-Zertifikate.

Hochschulzertifikate werden von Hoch- oder Fachhochschulen ausgestellt und bescheinigen die Teilnahme an Kursen oder einzelnen Modulen, welche in der Regel an grundständige bzw. konsekutive Studiengänge angelehnt sind. Häufig werden einzelne, spezielle Fach- und Methodenkenntnisse mit hohem Wissenschaftsgehalt vermittelt.

Auswählen können Teilnehmer/innen aus bestimmten Fachbereichen oder Vertiefungen aus eigentlich angestammten Studiengängen. Die Auseinandersetzung mit dem Studienmaterial erfolgt häufig berufsbegleitend in Präsenz oder im Fern- bzw. Selbstunterricht. Durch die Modularisierung einer Vielzahl von Studiengängen werden vielfältigste Spezialisierungen und Schwerpunkte angeboten.

Die Teilnahme an Hochschulzertifikatskursen ist in der Regel nicht an besondere Voraussetzungen geknüpft, sodass auch Personen ohne Allgemeine Hoch- bzw. Fachhochschulreife zugelassen werden können. Insofern im Rahmen der Teilnahme Credit-Points nach ECTS (European Credit Transfer System) erworben werden können, sind diese unter Umständen auf ein späteres Studium anrechenbar. Hierfür gelten dann jedoch die regulären Zulassungsbedingen des jeweiligen Bundeslandes für ein Hochschulstudium.

Ob und inwieweit eine Abschlussklausur bestanden, an Präsenzseminaren (Fern-/Selbstunterricht) teilgenommen und/oder eine Fallaufgabe/Präsentation durchgeführt werden muss, entscheidet die Hochschule.

Diese Lernart kombiniert das Lernen on- und offline miteinander. Digitale Trainingseinheiten finden zu festgelegten Zeitpunkten und mit allen Lernenden gemeinsam statt.

Inach oben

Die DIN ISO 29990 ist ein internationales Normenwerk für Qualitätsmanagementsysteme für Einrichtungen und Formen der Aus- und Weiterbildung. Das Modell gliedert sich in zwei Hauptkapitel: Lerndienstleistungen und Management der Lerndienstleistenden. Dabei wird besonders der Lernprozess in den Mittelpunkt gestellt. Ziel der weltweit gültigen Norm ist es, die unübersichtliche Vielfalt an Managementstandards im Bereich der Bildung in einem zertifizierbaren und transparenten QM-System zusammenzuführen. Die Erstzertifizierung erfolgt in zwei Stufen: Prüfung der QM-System-Dokumentation der Bildungseinrichtung und Prüfung der praktischen Anwendung des QM-Systems vor Ort. Die Gültigkeit des Zertifikats beträgt drei Jahre. Weitere Informationen

Die Norm DIN ISO 9001 bildet die Grundlage für ein Qualitätsmanagementsystem (QMS), das in allen wirtschaftlich arbeitenden Unternehmen einsetzbar ist - nicht nur in Bildungsunternehmen. ISO 9001 entspricht einem weltweit anerkannten Standard, der Anforderungen an ein wirksames Qualitätsmanagement in einem Unternehmen definiert. Als branchenneutrales QMS hat die Norm Gültigkeit für Organisationen aus Industrie, Wirtschaft und Dienstleistung. Ziel ist, durch ein stabiles QMS unterstützend auf die Verbesserung der Gesamtleistung der Organisation zu wirken und so einen festen Bestandteil nachhaltiger Entwicklungsinitiativen darzustellen. Die Beantragung der Zertifizierung erfolgt bei einer akkreditierten Stelle. Anschließend wird von der zertifizierenden Stelle ein Auditor oder eine Auditorin mit dem Zertifizierungsverfahren beauftragt. Nach der Erstzertifizierung werden jährlich Überwachungsaudits durchgeführt. Das erste Überwachungsaudit muss zwölf Monate nach der Erstzertifizierung durchgeführt werden.

Re-Zertifizierung: Nach spätestens drei Jahren steht die Re-Zertifizierung an. Weitere Informationen

Навігація по веб-сайту, а також багато іншої інформації також доступні українською мовою через вибір мови у верхньому меню. Посилання на пошуковий портал WDB українською мовою

Auf den nachfolgend gelisteten Webseiten finden Interessierte Hilfe zu Fragen rund um Ausbildung, Studium, Arbeit sowie Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland.

  • Website der Landesregierung Berlin: Umfangreiche Informationen für Geflüchtete unter anderem zu den Themen Schule und Bildung. Weiterlesen
  • Website der Landesregierung Brandenburg: Umfangreiche Informationen für Geflüchtete unter anderem zu den Themen Bildung, Arbeit und Sprachförderung. Weiterlesen
  • Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF): Informationen zu Ausbildung und Studium sowie zu den Themen Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Arbeit und Unterstützung für Forschende. Weiterlesen
  • Website der Bundesagentur für Arbeit: Informationen zu Arbeits- oder Ausbildungsstellen. Weiterlesen Hotline für Geflüchtete: Beratung auf Ukrainisch und Russisch unter 0911 178 7915.
  • Website des Fachkräfteportals Brandenburg: Jobangebote für Menschen aus der Ukraine. Weiterlesen
  • Website des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD): Unterstützung und Hilfsangebote für ukrainische Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Weiterlesen Telefonische Beratung: 0228 882 180
  • Website des IQ Netzwerks: Aktuelles zur Anerkennung, Beratung und Qualifizierung von Geflüchteten aus der Ukraine. Weiterlesen
  • Website der IQ Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch: Übersetzungstools, Angebote zur Orientierung und Deutschlernangebote für Personen aus der Ukraine. Für Lehrkräfte gibt es Material für den Unterricht mit Geflüchteten. Weiterlesen
  • Website des Portals Make it in Germany: Umfassende Informationen zu Deutschlernangeboten. Weiterlesen
  • Website BQ-Portal: Informationen zum Ukrainischen Bildungs- und Berufssystem. Weiterlesen

Personen mit Migrationshintergrund und dauerhaftem Aufenthalt im Bundesgebiet sowie entsprechender Aufenthaltserlaubnis können im Rahmen der Integrationskurse bei ihrer Eingliederung unterstützt werden. Ziel ist die Vermittlung von deutschen Sprach-, Rechts-, Kultur- und Geschichtskenntnissen zur besseren Vertrautheit mit den Lebensverhältnissen sowie zur selbstständigen Bewältigung von Angelegenheiten des täglichen Lebens ohne die Hilfe oder die Vermittlung Dritter.

Teilnehmer/innen müssen sich mit 50 Prozent an den Kurskosten beteiligen, wobei Hilfebedürftige vom Kostenbeitrag befreit werden und erfolgreiche Teilnehmer/innen 50 Prozent vom Kostenbeitrag erstattet bekommen können. Weitere Informationen

Ziel des Sprachkurses ist der Erwerb von Deutschkenntnissen auf dem Sprachniveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Auf dieser nach dem GER ersten Stufe der selbstständigen Sprachverwendung können die meisten Alltagssituationen bewältigt werden. Schülerinnen und Schüler an Realschulen oder Gymnasien erreichen normalerweise in der 9. bzw. 10. Klasse in Englisch das Sprachniveau B1.

Der Sprachkurs umfasst drei Stufen des GER: vom Niveau A1 über A2 (die Stufen der elementaren Sprachverwendung) bis zum Niveau B1 (die erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung). Um das Niveau A1 und anschließend A2 zu erlangen, sind im sogenannten Basissprachkurs insgesamt 300 Unterrichtsstunden vorgesehen. Im ebenfalls 300 Unterrichtsstunden umfassenden Aufbausprachkurs erweitern die Teilnehmenden dann ihre Deutschkenntnisse bis hin zum Zielniveau B1.

Knach oben

Die Ausbildung oder Weiterbildung schließt mit einer Prüfung vor der jeweils zuständigen Kammer ab (z.B. IHK, HWK, Landwirtschaftskammer, Kammern für die freien Berufe, etc.). Die Prüfung ist nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften geregelt. Der Abschluss ist in der Regel bundesweit einheitlich geregelt und berechtigt in den meisten Fällen zum Tragen einer allgemein anerkannten Berufsbezeichnung.

Lnach oben

Das QM-System "Lernerorientierte Qualität in der Weiterbildung (LQW)" wurde speziell für die Weiterbildung entwickelt und definiert Anforderungen in elf Qualitätsbereichen. Darüber hinaus kann auch auf besondere Spezifika oder Stärken hingewiesen werden. Im Mittelpunkt stehen die Lerninteressierten und der angestrebte Lernerfolg. Im Unterschied zur traditionellen Zertifizierung, die fremdgesetzte Normen abprüft, richtet sich die Testierung stärker an den selbstbestimmten Qualitätskriterien der jeweiligen Organisation aus. Das Verfahren kann mit einer externen Testierung abgeschlossen werden, die vier Jahre Gültigkeit hat. Weitere Informationen

Um das Lernen über alternative Wege zu ermöglichen, gibt es mittlerweile viele verschiedene technische Lernumgebungen sowie Hilfsmittel, mittels derer sich die Lernenden mit anderen Lernenden oder den Lehrenden vernetzen können. Und es werden mehr. Manche dieser Plattformen sind ganz allgemein nutzbar von Lernenden, andere richten sich an bestimmte Branchen oder Unternehmen. Gemeint sind hier beispielsweise Apps, Avatare, Clouds, Foren, Moodle, Virtual Reality.

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MOOCs steht für “Massive Open Online Course”. Gemeint sind kostenfreie Videokurse, die im Internet abrufbar sind. Neben Teilnahmevoraussetzungen gibt es auch Teilnehmerbegrenzungen. Zeitlich sind diese Videokurse an Hochschul-Seminaren orientiert. Nach einem festgelegten Startzeitpunkt wird über einen Zeitraum von Wochen oder Monaten ein Kursthema behandelt. Beendet wird der Kurs mit einer Abschlussprüfung, die ebenfalls zu einem festgelegten Zeitpunkt stattfindet. Begleitet werden können sie z. B. von Übungen, Foren.

Der Fortbildungsabschluss Master Professional ist durch das Berufsbildungsgesetz § 53d geregelt und zählt zu den Aufstiegsfortbildungen nach Bundes- oder Landesrecht. Es handelt sich um die dritte Fortbildungsstufe nach Absolvieren der zweiten Fortbildungsstufe (Bachelor Professional).

Laut Deutschem Qualifikationsrahmen (DQR) ist dieser Fortbildungsabschluss dem Niveau 7 zugeordnet und damit formal dem (Fach-)Hochschul-Master gleichgestellt. Er vermittelt Kompetenzen, die zur Bearbeitung von neuen komplexen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in einem wissenschaftlichen Fach oder in einem strategieorientierten beruflichen Tätigkeitsfeld benötigt werden. Die Anforderungsstruktur ist durch häufige und unvorhersehbare Veränderungen gekennzeichnet.

Den Fortbildungsabschluss Master Professional erhalten beispielsweise Geprüfte (technische) Betriebswirt/innen und Geprüfte Berufspädagog/innen.

Bei Vorliegen aller Voraussetzungen können Aufstiegsfortbildungen über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden.

Master:  Die Bezeichnung „Master“ steht für einen akademischen Abschluss bzw. Grad nach Absolvierung eines weiterführenden Studiums an einer (Fach-)Hochschule. Als Studienvoraussetzung ist ein Bachelorabschluss oder der Abschluss eines einstufigen akademischen Studienganges (Magister, Diplom) vorzuweisen. Der Master umfasst eine Regelstudienzeit, je nach Studienfach und Durchführungszeitraum, zwischen einem bis zwei Jahr(en). Durch den Erwerb von sogenannten Credit-Points ist der Abschluss EU-weit und mitunter auch international anerkannt und vergleichbar. Mögliche Masterabschlüsse sind: Master of Arts (M.A.), Master of Science (M.Sc.), Master of Engineering (M.Eng.).

Diplom:  Die Bezeichnung „Diplom“ steht für einen weiteren akademischen Abschluss bzw. Grad. Das Diplom wird immer mit Angabe der Fachrichtung erteilt, z. B. Diplom-Chemiker/in, Diplom-Physiker/in. Diplomgrade, die an einer Fachhochschule erworben werden, müssen mit dem Zusatz (FH) geführt werden. Bis zum Jahr 2010 zählte das Diplom zu den am häufigsten erlangten Hochschulabschlüssen in Deutschland. Im Zuge des Bolognaprozesses wurde das Diplom weitestgehend durch Bachelor- oder Masterstudiengänge ersetzt, um so eine international bessere Vergleichbarkeit zu erzielen. Für bestimmte Fachrichtungen und an bestimmten (Fach-)Hochschulen werden weiterhin Diplomstudiengänge durchgeführt.

Staatsprüfung: Das Staatsexamen unterscheidet sich insbesondere in der Prüfungsform von den zuvor genannten Abschlussarten, da die Prüfung von einer staatlich zugelassenen Behörde durchgeführt wird. Eine Staatsexamens-Prüfung ist vorwiegend bei Studienfächern abzulegen, welche in staatliche bzw. staatlich regulierte Berufe münden. Hierzu zählen z. B. Medizin, Lehramt, Jura oder Pharmazie. Nach dem ersten Staatsexamen folgt eine verpflichtende Vorbereitungszeit (Referendariat) auf den späteren Beruf. Im Anschluss an das Referendariat erfolgt dann die Ablegung des zweiten Staatsexamens.

Das mobile Lernen läuft über mobile Endgeräte (Tablet/Smartphone). Es werden über diese Geräte, etwa in Apps oder durch Podcasts, viele Informationen in kleinen, in sich geschlossenen Lerneinheiten zur Verfügung gestellt, die dann zeit- und ortsunabhängig bearbeitet werden können. Neben dem Erwerb neuen Wissens können diese auch der Festigung oder Überprüfung von bereits Erlerntem dienen.

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Online-Coaching wird rein virtuell oder ergänzend zu einem Präsenz-Coaching durchgeführt. Kommuniziert werden kann dabei in einem ausschließlich den Teilnehmenden zugänglichen, virtuellen Raum. Dies kann z. B. über Chats, Videos, Whiteboards oder Bilder geschehen.

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Es handelt sich um Fremdorganisiertes Lernen an einem bestimmten Ort zu festgelegten Zeiten. Lehrende und Lernende stehen in direktem Kontakt zueinander. Es können Fragen gestellt, Probleme diskutiert und Projekte bzw. Aufgaben gemeinsam bearbeitet werden. Es gibt verschiedene Formen von Veranstaltungen, die beim Anbieter stattfinden. Präsenzunterricht kann u. a. in Form von Workshops, Seminaren, Coachings, Kursen, Lehrgängen, Vorlesungen und Trainings stattfinden.

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Laut DIN EN ISO 9000 wird Qualitätsmanagement definiert als "aufeinander abgestimmte Tätigkeiten zur Leitung und Lenkung einer Organisation bezüglich Qualität". Das Qualitätsmanagementsystem dient der Strukturierung und systematischen Umsetzung von Qualitätsaufgaben im Unternehmen. Dazu werden Ziele, Struktur, Verantwortlichkeiten, Verfahren, Prozesse und die zur Durchführung erforderlichen Mittel genau festgelegt und im QM-Handbuch dokumentiert. Viele Bildungseinrichtungen lassen ihre internen Prozesse zertifizieren, um die Qualität ihrer Bildungsmaßnahmen zu verbessern bzw. zu sichern. Das Vorhalten eines QMS-Systems ist oft auch Voraussetzung für die Förderung von Weiterbildungskosten durch Dritte. Für Bildungsinteressierte bedeutet Qualität mehr Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem Weiterbildungsmarkt, eine gesteigerte Angebotsqualität und eine stärkere Kundenorientierung. Weitere Informationen

Kurzarbeit bedeutet eine vorübergehende Verringerung der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeit bei entsprechender Kürzung des Arbeitsentgelts aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls. Davon betroffene Beschäftigte können im Rahmen einer Qualifizierung während der Kurzarbeit ihre beruflichen Qualifikationen erneuern und erweitern. Das erhöht ihre persönlichen Aufstiegschancen. Auch Unternehmen verbessern mit gut qualifizierten Beschäftigten ihre Wettbewerbsposition und erhöhen zugleich die Zufriedenheit der Beschäftigten. Dabei unterstützen Bildungsdienstleister die Teilnehmenden mit einem umfassenden, flexiblen und kreativen Weiterbildungsangebot mit unterschiedlichsten Lernformen, zunehmend auch mit digitalen Angeboten. Verschiedene Fördermöglichkeiten unterstützen Unternehmen und Ihre Beschäftigten finanziell dabei, eine Qualifizierung in dieser Phase umzusetzen. Die am häufigsten genutzten Förderungen im Rahmen der Kurzarbeit sind die Förderung beschäftigter Arbeitnehmer/innen (Qualifizierungschancengesetz) und Betriebliche Weiterbildung Brandenburg.

Ziel der Förderung ist es, Unternehmen bei der Weiterbildung finanziell zu entlasten und Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeit während der Weiterbildung bei voller Lohnfortzahlung ruhen zu lassen. Die Bundesagentur für Arbeit bezuschusst dazu die Weiterbildungskosten und das Arbeitsentgelt – und bezuschusst bei Vorhaben zum Nachholen von Berufsabschlüssen sogar bis zu 100 Prozent.

Gefördert werden sowohl Weiterbildungen für geringqualifizierte Beschäftigte, die zu einem Berufsabschluss führen, als auch Anpassungsqualifizierungen für sonstige ungelernte Arbeitnehmer/innen oder erfahrene Beschäftigte mit Berufsabschluss. Grundsätzlich können alle Beschäftigten unabhängig von vorhandener Ausbildung, vom Alter und der Betriebsgröße gefördert werden. In besonderem Maße werden jedoch Beschäftigte angesprochen, deren berufliche Tätigkeiten durch die Digitalisierung ersetzt werden können, die vom Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem sogenannten Engpassberuf anstreben. Der erworbene Berufsabschluss muss dabei länger als vier Jahre zurückliegen und in den vergangenen vier Jahren darf keine Förderung über dieses Förderprogramm erfolgt sein.

Die Förderhöhe ist dabei von der Unternehmensgröße abhängig, wobei in der Regel ein Eigenanteil durch den Arbeitgeber vorausgesetzt wird. Gleichzeitig erhalten Arbeitgeber während der Weiterbildung einen Arbeitsentgeltzuschuss für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten, wiederum abhängig von der Betriebsgröße.

Es können nur Weiterbildungen gefördert werden, die nicht ausschließlich arbeitsplatzbezogen sind, bei einem externen und nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassenen Träger stattfinden und mehr als 120 Stunden andauern. Weitere Informationen

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Maßnahmen, die mit dem Bildungsgutschein oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein durch die Bundesagentur für Arbeit/das Jobcenter gefördert werden, müssen die Zulassung der Maßnahme gemäß AZAV durch eine "Fachkundige Stelle" vorweisen. Weitere Informationen

Träger, die im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit/des Jobcenters Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III selbst durchführen oder durchführen lassen, müssen die Zulassung als Träger gemäß AZAV durch eine "fachkundige Stelle" vorweisen (z. B. Aus- und Weiterbildungsunternehmen sowie private Arbeitsvermittlungen) Weitere Informationen

Wie eine Art Baukastensystem gestalten sich Selbstlernmodule. Lernende können zu bestimmten Themen aufbereitete Inhalte mittels in sich abgeschlossener Lerneinheiten per individuellem Selbstlernen aneignen. Über Zwischenfragen, Übungen oder Multiple-Choice-Fragen werden die Lernenden darin unterstützt, neues Wissen zu erlernen oder vorhandenes Wissen zu festigen.

Mit der semantischen Suche bietet das WDB Suchportal Weiterbildungsinteressierten eine auf modernsten Technologien beruhende Suchmethode an. Semantik (Altgriechisch: ‚bezeichnen‘, ‚zum Zeichen gehörig‘), auch Bedeutungslehre, nennt man die Theorie oder Wissenschaft von der Bedeutung der Zeichen.

Bei der semantischen Suche steht die Bedeutung einer Suchanfrage im Mittelpunkt. Durch das Einbeziehen von Hintergrundwissen wird bei einer semantischen Suchmaschine die inhaltliche Bedeutung von Texten und Suchanfragen berücksichtigt. Es wird nicht nur nach Wörtern im Text gesucht, wie bei keyword-basierten Suchmaschinen. Eine Suchanfrage wird präziser erfasst und mit den inhaltlich relevanten Texten in Verbindung gebracht.

Das Ziel dieser Methode ist es, inhaltlich korrekte Suchergebnissen bereitzustellen. Semantische Suche imitiert gewissermaßen das menschliche Gehirn, indem Wissen und Assoziationen zur Suche genutzt werden.

Beim sozialen Lernen werden alle existierenden medialen Austauschformen genutzt. Im Mittelpunkt steht hierbei das Ziel, gemeinsam mit anderen Lernenden Lösungen zu entwickeln.

Eine Studienreise ist eine Reise mit begrenzter Teilnehmerzahl (in der Regel 10-30 Teilnehmer/innen), festgelegtem Reisethema und Reiseverlauf sowie deutschsprachiger, fachlich qualifizierter Reiseleitung. (Quelle: Arbeitsgemeinschaft Studienreisen)

Ein Studium bezeichnet eine akademische Ausbildung an einer (Fach-)Hochschule oder Universität, die zu einem Hochschulabschluss (Bachelor, Master, Diplom, usw.) führt.

Vollzeitstudiengänge sind in den meisten Fällen mit einem Zeitumfang von ca. 40 Stunden versehen. Das Teilzeitstudium zeichnet sich durch einen geringeren Zeitaufwand pro Woche aus. Berufsbegleitende Studiengänge ermöglichen das Studieren neben der Berufstätigkeit, etwa durch Abend-, Online- und Fernlehrgänge.

Von einem staatlich anerkannten Abschluss spricht man, wenn die Ausbildung mit einer staatlich (anerkannten) Prüfung endet. Hiermit sind neben den Kammerprüfungen alle weiteren öffentlich-rechtlich anerkannten Abschlüsse gemeint (Schule, Beruf, Hochschule).

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EFQM steht für die Abkürzung von European Foundation for Quality Management. Das EFQM-Modell ist ein Qualitätsmanagement-System des Total-Quality-Managements. Kern dieses Modells ist der Prozess der Selbstbewertung. Es bietet den Vorteil, dass eine kritische Analyse innerhalb der eigenen Organisation und die Bewertung aufgrund von Fakten stattfinden. Unternehmen, die eine externe Bewertung bevorzugen, können sich an einem der vielen europäischen Qualitätswettbewerbe beteiligen z. B. an dem auf dem EFQM aufbauenden europäischen Qualitätspreis EQA oder am sogenannten zweistufigen "Level of Excellence"-Anerkennungsverfahren. Gültigkeit der Anerkennung beträgt jeweils zwei Jahre. Weitere Informationen

Online organisiert werden die Lernenden durch Teletutor*innen technisch wie inhaltlich begleitet, beraten, erhalten Feedback über deren Lernerfolge, beantworten Fragen. Dies geschieht über Mails, Foren oder Chats.

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Die Umschulung wird dem Bereich der beruflichen Erwachsenen- und Weiterbildung zugeordnet. Sie führt bei bestandener Prüfung vor der zuständigen Kammer (z. B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, etc.) zu einem neuen anerkannten Berufsabschluss. Es geht also nicht darum die bereits bestehenden Kenntnisse zu vertiefen, sondern neue, für eine bisher nicht ausgeübte berufliche Tätigkeit zu erwerben z. B. wenn der alte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen aus vorherigen Tätigkeiten erlauben oft eine Verkürzung der Ausbildung zum neuen Berufsbild gegenüber einem Anfänger.

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Virtuelle Lerngruppen sind selbstorganisierte Gruppen Lernender, die sich in Internet-Foren orts- und teilweise zeitunabhängig treffen können, um gemeinsam Themen zu bearbeiten.

Hierbei handelt es sich um eine Lehr- und Lernform, bei der sich die Teilnehmenden in der Regel mithilfe eines Computers, eines Headsets sowie einer Webcam über das Internet mittels spezieller Software in eine digitale Lernumgebung verbinden. Der Unterricht erfolgt zu festgelegten Zeiten durch live zugeschaltete Dozierende, während die Teilnehmenden ortsungebunden miteinander in Kontakt treten, gleichzeitig und gemeinsam Dokumente und Aufgaben bearbeiten sowie direkt Rückfragen stellen können. Kurse können hierbei entweder vor Ort an einem Standort des Anbieters oder an jedem beliebigen Ort mit entsprechender technischer Ausstattung wahrgenommen werden.

Einige Anbieter verleihen darüber hinaus das nötige technische Equipment für die Dauer des Kurses zur Teilnahme beispielsweise von zu Hause aus. Die technischen Anforderungen, mögliche Endgeräte sowie eine etwaige Anwesenheitspflicht an einem Standort des Anbieters werden von jedem Anbieter selbst festgelegt und sind mitunter vom gewählten Angebot abhängig.

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Hiermit sind Onlinekurse im Inter- oder Intranet gemeint. Diese sind als Selbstlernprogramme gestaltet, in denen sich Lernende selbstständig mittels Übungen und Aufgaben durch ein Thema arbeiten. Die einfache Bereitstellung der Lerninhalte und die Möglichkeit, diese zentral zu aktualisieren sowie die ort- und zeitunabhängige Kommunikation zwischen Lernenden und Lehrenden gehören zu den Vorteilen dieser Lernform.

Das Wort Webinar setzt sich zusammen aus Web und Seminar. Es ist also ein Seminar, das im Internet stattfindet. Die Teilnehmenden verfolgen einen Vortrag oder eine Präsentation live, wobei diese interaktiv gestaltet sein können. Die Kommunikation wird über einen Live-Chat ermöglicht. Ein Webinar finden zu einem festgelegten Zeitpunkt sowie in einer festgelegten Dauer statt.

Es handelt sich dabei um Kurse, Veranstaltungen, Seminare, Workshops o. Ä. mit einrichtungsinternen Abschlüssen/Teilnahmebescheinigungen mit oder ohne öffentlich-rechtlich-geregelte Prüfungsvorschriften. Auch ist eine Prüfung nicht immer zwangsläufig Bestandteil. Die Zertifizierung oder Teilnahmebescheinigung erfolgt durch die Bildungseinrichtungen.

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Ein Zertifikat ist eine Urkunde für ein bestandenes Test- oder Prüfungsverfahren. Eine Teilnahmebescheinigung ist der Beleg für die Teilnahme an einer Weiterbildung (Auflistung der Weiterbildungsinhalte und Stundenumfang). In der Regel handelt es sich dabei um Abschlüsse ohne öffentlich-rechtlich geregelte Prüfungsvorschriften und nach Vorgaben der einzelnen Einrichtungen. Die Zertifizierung oder Teilnahmebescheinigung erfolgt durch die Bildungsträger selbst.

Angaben zu bestehenden Zertifizierungen des Anbieters z.B. für Qualitätsmanagementsysteme oder technische bzw. fachspezifische Kompetenzen und Systeme zur Sicherung der Qualität. Im Rahmen der Zertifizierung des Qualitätsmanagement im Bildungsbereich müssen die Anbieter u. a. nachweisen, dass sie die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen, über qualifizierte Lehr- und Fachkräfte verfügen und die Prozesse der Leistungserbringungen so organisieren, dass die Erwartungen der Auftraggeber/Kunden erfüllt werden. Weitere Informationen