- Target Groups:
- keine Angaben
- Professional Requirements:
- - arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für "Arbeiten mit Absturzgefahr / Höhenarbeit" durch einen Facharzt für Arbeitsmedizin (empfohlen nach "G41"; bis zum 49. Lebensjahr nicht älter als 36 Monate, ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate).
- Empfohlen: 1. Hilfe Kurs (betrieblicher Ersthelfer) im Umfang von mind. 9 UE und nicht älter 24 Monate
- Empfohlen: Unfallversicherung (unsere Kursteilnehmer haben bei Bedarf die Möglichkeit, für die Dauer der Ausbildung im Berufskletterzentrum eine Unfallversicherung abzuschließen. Die Kosten tragen wir, Infos kommen mit unseren Kursunterlagen)
- Mindestalter 18 Jahre
- Technical Requirements:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Classification of the Federal Employment Agency:
- C 3010-10 Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Unfallverhütung - allgemein
Contents
Kursinhalt:
Jährlich erforderliche Wiederholungsunterweisung zur Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz und zur Benutzung von PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen nach den DGUV Regeln 112-198, 199 (ehem. BGR 198, 199). Dieses eintägige Training ist für PSA-Anwender ausgelegt, die den zweitägigen Grundkurs bereits einmal absolviert haben. Ziel dieser Ausbildung ist es, das theoretische Wissen und die praktischen Fertigkeiten der PSA- Anwender aufzufrischen bzw. zu erweitern und ggf. auf bereits eingeschliffenes Fehlverhalten in der Anwendung hinzuweisen. Ein wichtiger Kursinhalt ist das Training der verschiedenen Rettungstechniken.
Schwerpunkte:
Auffrischung und Training der im PSA-Grundlehrgang genannten Kursinhalte. Kenntnisse werden vertieft, Fertigkeiten gefestigt und erweitert. Das Training wird soweit als möglich an den Stand der jeweiligen Kursteilnehmer angepasst. So werden sich auch erfahrene PSA-Anwender nicht langweilen (z.B. Schulung zusätzlicher Rettungsvarianten) und Teilnehmer mit seltenem PSA-Einsatz in der Berufspraxis werden nicht überfordert.
Zertifikat:
Teilnahmebestätigung Wiederholungsunterweisung "Anwendung von PSA gegen Absturz gem. DGUV Regel 112-198, 199 (ehem. BGR/GUV-R 198, 199)" sowie Eintrag im Sicherheitspass (wenn vorhanden)