Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit/ Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit (Aufstiegsfortbildung)
- Next Date:
- 19.08.2024 - Freitag, Samstag 15:15 Uhr - 20:05 Uhr / 07:30 Uhr - 14:25 Uhr
- Course ends on:
- 30.10.2026
- Total Duration:
- 730 Stunden in 803 Tagen
- Internship:
- Nein
- Teaching Languages:
- Deutsch
- Type of Course:
- Aufstiegsfortbildung
- Type of Provision:
- Präsenzveranstaltung
- Execution Time:
- Abendveranstaltung
- Wochenendveranstaltung
- min. Participants:
- 5
- max. Participants:
- 20
- Price:
- €5,520 - zzgl. Prüfungsgebühren und Lehrgangsliteratur
- Funding:
- AFBG (Aufstiegs-BAföG)
- Type of Qualification:
- Bachelor Professional
- Final Examination:
- Ja
- Qualification Title:
- Meister/in - Schutz und Sicherheit
- Certifications of the Course:
- Nicht zertifiziert
- Courses for Women only:
- Nein
- Childcare:
- Nein
- Link to Course:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Website
- Quantity of Details:
- Suchportal Standard Plus
- Target Groups:
- Personen mit einem industriell-technischen Berufsabschluss und/oder einer mehrjährigen einschlägigen Berufserfahrung
- Professional Requirements:
- Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikation" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder 5. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 5 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters für Schutz und Sicherheit gemäß § 1 Abs. 3 haben. (4) Abweichend von den in Absatz 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Die Aneignung der Kenntnisse nach AEVO soll in der Regel vor Zulassung zur Basisqualifikation erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
- Technical Requirements:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Classification of the Federal Employment Agency:
- D 53193-900 Meister/Meisterin für Schutz und Sicherheit
Contents
Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nach AEVO
Termine siehe Flyer AEVO
Der erfolgreiche Abschluss ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung nachzuweisen.
Grundlegende Qualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich "Schutz und Sicherheitstechnik":
- Bauliche und mechanische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- Elektronische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- Spezielle Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- Kommunikations- und Informationstechnik
Konsultation und Selbststudium mit Literatur, bereit gestellt durch AVT)
Handlungsbereich "Organisation":
- Kostenwesen
- Anwenden von Methoden der Planung und Kommunikation
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Recht
Handlungsbereich "Führung und Personal"
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
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Published on 19.02.2024, last updated on 29.04.2024