Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit/ Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit (Aufstiegsfortbildung)
- Nächster Termin:
- 19.08.2024 - Freitag, Samstag 15:15 Uhr - 20:05 Uhr / 07:30 Uhr - 14:25 Uhr
- Kurs endet am:
- 30.10.2026
- Gesamtdauer:
- 730 Stunden in 803 Tagen
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Aufstiegsfortbildung
- Angebotsform:
- Präsenzveranstaltung
- Durchführungszeit:
- Abendveranstaltung
- Wochenendveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- 5
- Teilnehmer max.:
- 20
- Preis:
- 5.520 € - zzgl. Prüfungsgebühren und Lehrgangsliteratur
- Förderung:
- AFBG (Aufstiegs-BAföG)
- Abschlussart:
- Bachelor Professional
- Abschlussprüfung:
- Ja
- Abschlussbezeichnung:
- Meister/in - Schutz und Sicherheit
- Zertifizierungen des Angebots:
- Nicht zertifiziert
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard Plus
- Zielgruppen:
- Personen mit einem industriell-technischen Berufsabschluss und/oder einer mehrjährigen einschlägigen Berufserfahrung
- Fachliche Voraussetzungen:
- Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikation" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder 5. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 5 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters für Schutz und Sicherheit gemäß § 1 Abs. 3 haben. (4) Abweichend von den in Absatz 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Die Aneignung der Kenntnisse nach AEVO soll in der Regel vor Zulassung zur Basisqualifikation erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- D 53193-900 Meister/Meisterin für Schutz und Sicherheit
Inhalte
Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nach AEVO
Termine siehe Flyer AEVO
Der erfolgreiche Abschluss ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung nachzuweisen.
Grundlegende Qualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich "Schutz und Sicherheitstechnik":
- Bauliche und mechanische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- Elektronische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- Spezielle Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- Kommunikations- und Informationstechnik
Konsultation und Selbststudium mit Literatur, bereit gestellt durch AVT)
Handlungsbereich "Organisation":
- Kostenwesen
- Anwenden von Methoden der Planung und Kommunikation
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Recht
Handlungsbereich "Führung und Personal"
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 19.02.2024, zuletzt aktualisiert am 29.04.2024