Betriebsführung in elektrischen Verteilungsnetzen mit Un= 30 kV / 110 kV Schaltanweisungsberechtigung

Next Date:
11.10.2024
Course ends on:
11.10.2024
Total Duration:
8 Stunden in 1 Tag
Internship:
Nein
Teaching Languages:
  • Deutsch
Type of Course:
  • Weiterbildung 
Type of Provision:
  • Präsenzveranstaltung 
Execution Time:
  • Tagesveranstaltung
min. Participants:
5
max. Participants:
15
Price:
€425 - zzgl. MwSt. inkl. kompletter Lehrgangsunterlagen
Funding:
  • Betriebliche Weiterbildung Brandenburg 
Type of Qualification:
Befähigungsnachweis 
Final Examination:
Nein
Qualification Title:
keine Angaben
Certifications of the Course:
  • Nicht zertifiziert
Courses for Women only:
Nein
Childcare:
Nein
Link to Course:
Quantity of Details:
Suchportal Standard Plus

Target Groups:
Der Lehrgang richtet sich an Elektrofachkräfte mit Schaltberechtigung in Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerken und Industriebetrieben.
Professional Requirements:
keine
Technical Requirements:
Keine besonderen Anforderungen.
Classification of the Federal Employment Agency:
  • C 0410-20 Elektrische Energie- und Anlagentechnik
  • C 0410-30 Normen, Sicherheits- und Prüfbestimmungen in elektrischen Anlagen

Contents

Ziel:
Das Seminar dient der Vermittlung von Informationen zur Steuerung und Überwachung von Netzen im Normal- bzw. Störbetrieb.

Inhalt:
Auf der Grundlage der BGV A1, BGV A3 und der VDE-0105 - 100 werden Inhalte, Verantwortlichkeiten und Aufbau einer Schaltanweisungsberechtigung erläutert.
- Gesetzliche Grundlagen zum Betrieb von elektr. Anlagen und Betriebsmitteln
- Strukturen der organisatorischen Aufgaben zur sicheren Fahrweise von Netzen
- Verfahrensweise und Betrieb
- Erteilung von Arbeitsaufträgen
- Darstellung der Schalthandlungen bis zur Freischaltung des Betriebsmittels
- Erteilung der Verfügungserlaubnis / Freigabe zur Arbeit
- Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen an der Arbeitsstelle
- Rückschaltung bis zur Herstellung des Normalschaltzustandes

Das Seminar erfüllt die Forderung nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend BGV A1, §7.2 und ArbSchG § 12

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Published on 20.02.2024, last updated on 17.05.2024