Betriebsführung in elektrischen Verteilungsnetzen mit Un= 30 kV / 110 kV Schaltanweisungsberechtigung

Nächster Termin:
11.10.2024
Kurs endet am:
11.10.2024
Gesamtdauer:
8 Stunden in 1 Tag
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
425 € - zzgl. MwSt. inkl. kompletter Lehrgangsunterlagen
Förderung:
  • Betriebliche Weiterbildung Brandenburg 
Abschlussart:
Befähigungsnachweis 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Der Lehrgang richtet sich an Elektrofachkräfte mit Schaltberechtigung in Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerken und Industriebetrieben.
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 0410-20 Elektrische Energie- und Anlagentechnik
  • C 0410-30 Normen, Sicherheits- und Prüfbestimmungen in elektrischen Anlagen

Inhalte

Ziel:
Das Seminar dient der Vermittlung von Informationen zur Steuerung und Überwachung von Netzen im Normal- bzw. Störbetrieb.

Inhalt:
Auf der Grundlage der BGV A1, BGV A3 und der VDE-0105 - 100 werden Inhalte, Verantwortlichkeiten und Aufbau einer Schaltanweisungsberechtigung erläutert.
- Gesetzliche Grundlagen zum Betrieb von elektr. Anlagen und Betriebsmitteln
- Strukturen der organisatorischen Aufgaben zur sicheren Fahrweise von Netzen
- Verfahrensweise und Betrieb
- Erteilung von Arbeitsaufträgen
- Darstellung der Schalthandlungen bis zur Freischaltung des Betriebsmittels
- Erteilung der Verfügungserlaubnis / Freigabe zur Arbeit
- Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen an der Arbeitsstelle
- Rückschaltung bis zur Herstellung des Normalschaltzustandes

Das Seminar erfüllt die Forderung nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend BGV A1, §7.2 und ArbSchG § 12

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 20.02.2024, zuletzt aktualisiert am 07.05.2024