- Prochain date:
- Termin auf Anfrage
- Durée totale:
- 8 Stunden in 1 Tag
- Stage:
- Nein
- Langues d'enseignement:
- Deutsch
- Type de formation:
- Weiterbildung
- Forme de cours:
- Angebote für Unternehmen Jetzt Anfragen
- Präsenzveranstaltung
- Temps d'exécution:
- Tagesveranstaltung
- Participants min.:
- 5
- Participants max.:
- 15
- Prix:
- keine Angaben
- Opportunité de financement:
- Betriebliche Weiterbildung Brandenburg
- Bildungsscheck Brandenburg für Beschäftigte
- Type de diplôme:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Examen final:
- Nein
- Désignation de diplôme:
- keine Angaben
- Certifications du cours:
- Nicht zertifiziert
- Cours pour femmes uniquement:
- Nein
- Garde d’enfants:
- Nein
- Lien vers l’offre:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Qualité de l’information:
- Suchportal Standard Plus
- Groupes cibles:
- keine Angaben
- Connaissances spécialisées:
- keine
- Connaissances techniques:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Classification de l’Agence pour l’emploi:
- C 0250-15-65-45 Vertragsrecht und Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Contenus
In diesem Seminar erwerben Sie Kenntnisse über das Herzstück jeder Ausschreibung – die Leistungsbeschreibung. Durch sie konkretisiert der Auftraggeber die von ihm geforderte Bau-, Liefer- oder Dienstleistung. Die Leistungsbeschreibung ist aber auch Bezugspunkt und Grundlage der Angebotskalkulation der Bieter. Es wird unterschieden zwischen Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnis und Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm (Funktionalausschreibung).
Inhalte
- Welche Konsequenzen ergeben sich aus einer unklaren Leistungsbeschreibung für den Bieter und den Auftraggeber?
- Was versteht man unter der Leistungsbeschreibung im Sinne der VOB/A und der UVgO? » Welche Anforderungen muss die Leistungsbeschreibung erfüllen?
- Welche Bedeutung haben die anerkannten Regeln der Technik, die VOB/C und die ETB für den Umfang der Leistungsbeschreibung?
- Welche Regelungen sind für die technischen Spezifikationen zu beachten?
- Gibt es einen Vorrang des LV bei unklarer Leistungsbeschreibung?
- Was verbietet der Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung – welche Ausnahmen gibt es?
- Verhältnis von Leistungsbeschreibung und Bausoll bzw. Liefersoll
- Bedeutung der „vereinbarten Beschaffenheit“
- Welche Nachteile/Vorteile bietet eine Funktionalausschreibung?
- Praxisbeispiele, Rechtsprechung
Toutes les informations sont sans garantie. Les prestataires sont seuls responsables de la justesse des informations mises à disposition.
Première publication le 07.11.2023, dernière mise à jour le 10.06.2024