- Następny termin:
- 21.05.2024 - Dienstag - Donnerstag 09:00 - 15:30 Uhr
- Oferta wygasa w dniu:
- 23.05.2024
- Łączny czas trwania:
- 16 Stunden
- Praktyka:
- Nein
- Język wykładowy:
- Deutsch
- Rodzaj szkolenia:
- Weiterbildung
- Forma oferty:
- E-Learning
- Präsenzveranstaltung
- Czas przeprowadzania zajęć:
- Tagesveranstaltung
- Min. ilość uczestników:
- 5
- Maks. ilość uczestników:
- 15
- Cena:
- 418 €
- Rodzaj dyplomu:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Egzamin końcowy:
- Nein
- Rodzaj świadectwa ukończenia:
- keine Angaben
- Certyfikaty oferty:
- Nicht zertifiziert
- Oferty tylko dla kobiet:
- Nein
- Organizatorzy oferujący opieką dla dzieci:
- Nein
- Link do oferty:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Website
- Jakość informacji:
- Suchportal Standard Plus
- Grupy docelowe:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gemeindevertretungs-, Amtsausschuss- und Kreistagsbüros, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie Hauptverwaltungsbeamte. bitte beachten: 1. Tag in Präsenz, 2. und 3. Tag Online
- Wymagania specjalistyczne:
- keine
- Wymagania techniczne:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematyka agencji zatrudnienia:
- C 0250-15-60 Verwaltungsrecht
Treści
Mit der Geschäftsordnung verfügen Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise über ein für die Arbeit von Politik und Verwaltung zentral bedeutsames Regelwerk. Die Praxis zeigt allerdings, dass darin enthaltene Bestimmungen immer wieder Unklarheiten und Zweifelsfragen aufwerfen und wichtige regelungsbedürftige Fragen häufig keine Berücksichtigung finden.
Solche Regelungsdefizite zu erkennen und zu beheben ist - jenseits angebotener Mustertexte - ein praktisches Anwendungsfeld kommunaler Selbstverwaltung. Durch eine aktive und zielführende Konzeption des eigenen Ortsrechts können auf diese Weise viele Probleme von vornherein vermieden werden.
Mit dem Ziel einer örtlich optimierten Ausgestaltung der Geschäftsordnung behandelt dieses Seminar das kommunalrechtliche Umfeld und den sinnvollen Inhalt dieses wichtigen lokalen Regelwerks.
Seminarinhalte:
- Freiräume und Grenzen der Ausgestaltung der Geschäftsordnung.
- Erste Schnittstelle: Geschäftsordnungsautonomie der Gemeindevertretung, des Amtsausschusses und des Kreistags und zwingende gesetzliche Bestimmungen.
- Zweite Schnittstelle: Geschäftsordnungsautonomie und Rechte der einzelnen Mandatsträger/innen, insbesondere Regelungen zum Fragerecht der Mandatsträger/innen.
- Dritte Schnittstelle: Geschäftsordnungsautonomie und gesetzliche Kompetenzen des Bürgermeisters/Amtsdirektors/Landrats, insbesondere Regelungen zu Verwaltungsvorlagen und zur Sitzungsteilnahme durch Verwaltungsmitarbeiter/innen.
- Bestimmungen zu elektronischen Ratsinformationssystemen - Was kann diesbezüglich von Mandatsträger/innen verlangt werden, was nicht?
- Tagesordnung - Aufstellung und Nachträge im Vorfeld von Sitzungen, Änderung der Tagesordnung während der Sitzung.
- Festlegung der Einberufungsregularien.
- Sind Regelungen über Verwaltungsvorlagen sinnvoll?
- Konkretisierung von Rügeobliegenheiten der Mandatsträger/innen.
- Ausgestaltung von Einwohnerfragestunden.
- Regelungen für Sitzungen der Ausschüsse.
- Regelungen über die Rechtsverhältnisse der Fraktionen und Gruppen.
- Anträge von Mandatsträger/innen und Fraktionen zur Sache und zum Verfahren.
- Welche Regelungen sollten zu "Änderungsanträgen" und "Dringlichkeitsanträgen" getroffen werden?
- Redezeitbegrenzungen - Worauf ist hierbei besonders zu achten?
- Sonstige Regelungen über die Beratung in den Sitzungen.
- Bestimmungen über Abstimmungen und Wahlen.
- Sitzungsleitende Maßnahmen.
- Regelungen über den Inhalt der Niederschrift und über Einwendungsmöglichkeiten von Mandatsträger/innen gegen die Niederschrift.
Wszystkie informacje bez gwarancji. Za poprawność informacji odpowiadają wyłącznie organizatorzy.
Po raz pierwszy opublikowano dnia 21.02.2024, Ostatnia aktualizacja 21.05.2024