Die Geschäftsordnung von Gemeindevertretung, Amtsausschuss und Kreistag

Nächster Termin:
21.05.2024 - Dienstag - Donnerstag 09:00 - 15:30 Uhr
Kurs endet am:
23.05.2024
Gesamtdauer:
16 Stunden in 3 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • E-Learning 
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
418 €
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gemeindevertretungs-, Amtsausschuss- und Kreistagsbüros, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie Hauptverwaltungsbeamte. bitte beachten: 1. Tag in Präsenz, 2. und 3. Tag Online
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 0250-15-60 Verwaltungsrecht

Inhalte

Mit der Geschäftsordnung verfügen Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise über ein für die Arbeit von Politik und Verwaltung zentral bedeutsames Regelwerk. Die Praxis zeigt allerdings, dass darin enthaltene Bestimmungen immer wieder Unklarheiten und Zweifelsfragen aufwerfen und wichtige regelungsbedürftige Fragen häufig keine Berücksichtigung finden.

Solche Regelungsdefizite zu erkennen und zu beheben ist - jenseits angebotener Mustertexte - ein praktisches Anwendungsfeld kommunaler Selbstverwaltung. Durch eine aktive und zielführende Konzeption des eigenen Ortsrechts können auf diese Weise viele Probleme von vornherein vermieden werden.

Mit dem Ziel einer örtlich optimierten Ausgestaltung der Geschäftsordnung behandelt dieses Seminar das kommunalrechtliche Umfeld und den sinnvollen Inhalt dieses wichtigen lokalen Regelwerks.

Seminarinhalte:
- Freiräume und Grenzen der Ausgestaltung der Geschäftsordnung.
- Erste Schnittstelle: Geschäftsordnungsautonomie der Gemeindevertretung, des Amtsausschusses und des Kreistags und zwingende gesetzliche Bestimmungen.
- Zweite Schnittstelle: Geschäftsordnungsautonomie und Rechte der einzelnen Mandatsträger/innen, insbesondere Regelungen zum Fragerecht der Mandatsträger/innen.
- Dritte Schnittstelle: Geschäftsordnungsautonomie und gesetzliche Kompetenzen des Bürgermeisters/Amtsdirektors/Landrats, insbesondere Regelungen zu Verwaltungsvorlagen und zur Sitzungsteilnahme durch Verwaltungsmitarbeiter/innen.
- Bestimmungen zu elektronischen Ratsinformationssystemen - Was kann diesbezüglich von Mandatsträger/innen verlangt werden, was nicht?
- Tagesordnung - Aufstellung und Nachträge im Vorfeld von Sitzungen, Änderung der Tagesordnung während der Sitzung.
- Festlegung der Einberufungsregularien.
- Sind Regelungen über Verwaltungsvorlagen sinnvoll?
- Konkretisierung von Rügeobliegenheiten der Mandatsträger/innen.
- Ausgestaltung von Einwohnerfragestunden.
- Regelungen für Sitzungen der Ausschüsse.
- Regelungen über die Rechtsverhältnisse der Fraktionen und Gruppen.
- Anträge von Mandatsträger/innen und Fraktionen zur Sache und zum Verfahren.
- Welche Regelungen sollten zu "Änderungsanträgen" und "Dringlichkeitsanträgen" getroffen werden?
- Redezeitbegrenzungen - Worauf ist hierbei besonders zu achten?
- Sonstige Regelungen über die Beratung in den Sitzungen.
- Bestimmungen über Abstimmungen und Wahlen.
- Sitzungsleitende Maßnahmen.
- Regelungen über den Inhalt der Niederschrift und über Einwendungsmöglichkeiten von Mandatsträger/innen gegen die Niederschrift.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 21.02.2024, zuletzt aktualisiert am 21.05.2024