Fortbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt*in für Kommunalbedienstete

Следующая дата:
Termin auf Anfrage
Общая продолжительность:
920 Stunden
Практика:
Nein
язык обучения:
  • Deutsch
Вид мероприятия:
  • Aufstiegsfortbildung 
Форма предложения:
  • Präsenzveranstaltung 
Время проведения:
  • Tagesveranstaltung
Участники мин.:
5
Участники макс.:
15
Цена:
keine Angaben
Вид документа об образовании:
Bachelor Professional 
Итоговый экзамен:
Ja
Окончательный титул:
Fachwirt/in - Verwaltung
Сертификация курса:
  • Nicht zertifiziert
Курсы только для женщин:
Nein
Присмотр за детьми:
Nein
Ссылка на курс:
Качество информации:
Suchportal Standard Plus

Целевые группы:
Angestellte in der öffentlichen Verwaltung
Профессиональные условия:
Nach Abschluss des Fortbildungslehrganges können auf Antrag zur Fortbildungsprüfung zugelassen werden: Verwaltungsfachangestellte und Angestellte mit einer entsprechenden Ausbildung (z. B. Angestellte mit Erster Angestelltenprüfung) und mindestens dreijähriger Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung nach der Abschlussprüfung, andere Angestellte nach mindestens vierjähriger Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung in Tätigkeiten nach dem Berufsbild des Verwaltungsfachangestellten im Sinne von § 40 Abs. 2 BBiG sowie andere Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung in Tätigkeiten nach dem Berufsbild des Verwaltungsfachwirtes.
Технические условия:
Keine besonderen Anforderungen.
Систематика терминов агентств по трудоустройству Германии:
  • B 73202-907 Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung Kommunalverwaltung

Содержание

Der Fortbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Verwaltungsfachwirt stellt eine bundesweit anerkannte Aufstiegsfortbildung im Sinne von § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) dar. Der Lehrgang richtet sich an Angestellte, die bereits Tätigkeiten ausüben, die dem gehobenen Dienst entsprechen bzw. diese in Zukunft ausüben wollen. Er vermittelt gründliche und vielseitige Fachkenntnisse. Dementsprechend regelt die Prüfungsordnung, dass der Lehrgangsteilnehmer nach dem Lehrgangsbesuch vertiefte Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die ihn über das Ausbildungsziel hinaus in einen Verwaltungsberuf befähigen, komplexere und verantwortungsvollere Aufgaben mit größerem Schwierigkeitsgrad in der allgemeinen Verwaltung in den Gemeinden und Gemeindeverbänden selbständig und weitestgehend eigenverantwortlich wahrzunehmen. Darüber hinaus werden die Angestellten befähigt, Methodenkenntnisse und Anwendungsfertigkeiten (Schlüsselqualifikationen) einzusetzen.

Die Konzeption des Lehrgangs ist insbesondere durch das Bestreben in den Kommunalverwaltungen geprägt, Angestellte durch qualifizierte Fortbildung zu befähigen, gehobene Funktionen mit Führungsverantwortung zu übernehmen. In wachsendem Maß gilt dies auch oder gerade für solche kommunalen Verwaltungen und Betriebe, die sich verstärkt an betriebswirtschaftlichen Zielvorgaben orientieren. Dies entspricht auch den gesetzlichen Vorgaben der Kommunalverfassung. Nach § 62 der Kommunalverfassung sind die Beamten, Angestellten und Arbeiter verpflichtet, die für die Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten erforderlichen fachlichen Voraussetzungen zu erfüllen und die Ablegung der Prüfungen nachzuweisen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind.

Der Rahmenplan fasst sämtliche zu vermittelnde Unterrichtsinhalte in nachfolgend aufgeführten Handlungsbereichen zusammen:
-Methoden- und Sozialkompetenzen
-Rechts- und politikbezogene Kompetenzen
-Wirtschaftliche- und Verwaltungsmanagementkompetenzen

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Впервые опубликовано на 18.11.2023, последнее обновление на 12.06.2024