Fortbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt*in für Kommunalbedienstete

Nächster Termin:
Termin auf Anfrage
Gesamtdauer:
920 Stunden
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Aufstiegsfortbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
keine Angaben
Abschlussart:
Bachelor Professional 
Abschlussprüfung:
Ja
Abschlussbezeichnung:
Fachwirt/in - Verwaltung
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Angestellte in der öffentlichen Verwaltung
Fachliche Voraussetzungen:
Nach Abschluss des Fortbildungslehrganges können auf Antrag zur Fortbildungsprüfung zugelassen werden: Verwaltungsfachangestellte und Angestellte mit einer entsprechenden Ausbildung (z. B. Angestellte mit Erster Angestelltenprüfung) und mindestens dreijähriger Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung nach der Abschlussprüfung, andere Angestellte nach mindestens vierjähriger Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung in Tätigkeiten nach dem Berufsbild des Verwaltungsfachangestellten im Sinne von § 40 Abs. 2 BBiG sowie andere Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung in Tätigkeiten nach dem Berufsbild des Verwaltungsfachwirtes.
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • B 73202-907 Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung Kommunalverwaltung

Inhalte

Der Fortbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Verwaltungsfachwirt stellt eine bundesweit anerkannte Aufstiegsfortbildung im Sinne von § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) dar. Der Lehrgang richtet sich an Angestellte, die bereits Tätigkeiten ausüben, die dem gehobenen Dienst entsprechen bzw. diese in Zukunft ausüben wollen. Er vermittelt gründliche und vielseitige Fachkenntnisse. Dementsprechend regelt die Prüfungsordnung, dass der Lehrgangsteilnehmer nach dem Lehrgangsbesuch vertiefte Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die ihn über das Ausbildungsziel hinaus in einen Verwaltungsberuf befähigen, komplexere und verantwortungsvollere Aufgaben mit größerem Schwierigkeitsgrad in der allgemeinen Verwaltung in den Gemeinden und Gemeindeverbänden selbständig und weitestgehend eigenverantwortlich wahrzunehmen. Darüber hinaus werden die Angestellten befähigt, Methodenkenntnisse und Anwendungsfertigkeiten (Schlüsselqualifikationen) einzusetzen.

Die Konzeption des Lehrgangs ist insbesondere durch das Bestreben in den Kommunalverwaltungen geprägt, Angestellte durch qualifizierte Fortbildung zu befähigen, gehobene Funktionen mit Führungsverantwortung zu übernehmen. In wachsendem Maß gilt dies auch oder gerade für solche kommunalen Verwaltungen und Betriebe, die sich verstärkt an betriebswirtschaftlichen Zielvorgaben orientieren. Dies entspricht auch den gesetzlichen Vorgaben der Kommunalverfassung. Nach § 62 der Kommunalverfassung sind die Beamten, Angestellten und Arbeiter verpflichtet, die für die Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten erforderlichen fachlichen Voraussetzungen zu erfüllen und die Ablegung der Prüfungen nachzuweisen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind.

Der Rahmenplan fasst sämtliche zu vermittelnde Unterrichtsinhalte in nachfolgend aufgeführten Handlungsbereichen zusammen:
-Methoden- und Sozialkompetenzen
-Rechts- und politikbezogene Kompetenzen
-Wirtschaftliche- und Verwaltungsmanagementkompetenzen

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 18.11.2023, zuletzt aktualisiert am 16.05.2024