Fortbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt*in für Kommunalbedienstete
- Nächster Termin:
- Termin auf Anfrage
- Gesamtdauer:
- 920 Stunden
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Aufstiegsfortbildung
- Angebotsform:
- Präsenzveranstaltung
- Durchführungszeit:
- Tagesveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- 5
- Teilnehmer max.:
- 15
- Preis:
- keine Angaben
- Abschlussart:
- Bachelor Professional
- Abschlussprüfung:
- Ja
- Abschlussbezeichnung:
- Fachwirt/in - Verwaltung
- Zertifizierungen des Angebots:
- Nicht zertifiziert
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard Plus
- Zielgruppen:
- Angestellte in der öffentlichen Verwaltung
- Fachliche Voraussetzungen:
- Nach Abschluss des Fortbildungslehrganges können auf Antrag zur Fortbildungsprüfung zugelassen werden: Verwaltungsfachangestellte und Angestellte mit einer entsprechenden Ausbildung (z. B. Angestellte mit Erster Angestelltenprüfung) und mindestens dreijähriger Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung nach der Abschlussprüfung, andere Angestellte nach mindestens vierjähriger Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung in Tätigkeiten nach dem Berufsbild des Verwaltungsfachangestellten im Sinne von § 40 Abs. 2 BBiG sowie andere Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung in Tätigkeiten nach dem Berufsbild des Verwaltungsfachwirtes.
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung Kommunalverwaltung - B 73202-907
- B 73202-907 Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung Kommunalverwaltung
Inhalte
Der Fortbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Verwaltungsfachwirt stellt eine bundesweit anerkannte Aufstiegsfortbildung im Sinne von § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) dar. Der Lehrgang richtet sich an Angestellte, die bereits Tätigkeiten ausüben, die dem gehobenen Dienst entsprechen bzw. diese in Zukunft ausüben wollen. Er vermittelt gründliche und vielseitige Fachkenntnisse. Dementsprechend regelt die Prüfungsordnung, dass der Lehrgangsteilnehmer nach dem Lehrgangsbesuch vertiefte Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die ihn über das Ausbildungsziel hinaus in einen Verwaltungsberuf befähigen, komplexere und verantwortungsvollere Aufgaben mit größerem Schwierigkeitsgrad in der allgemeinen Verwaltung in den Gemeinden und Gemeindeverbänden selbständig und weitestgehend eigenverantwortlich wahrzunehmen. Darüber hinaus werden die Angestellten befähigt, Methodenkenntnisse und Anwendungsfertigkeiten (Schlüsselqualifikationen) einzusetzen.
Die Konzeption des Lehrgangs ist insbesondere durch das Bestreben in den Kommunalverwaltungen geprägt, Angestellte durch qualifizierte Fortbildung zu befähigen, gehobene Funktionen mit Führungsverantwortung zu übernehmen. In wachsendem Maß gilt dies auch oder gerade für solche kommunalen Verwaltungen und Betriebe, die sich verstärkt an betriebswirtschaftlichen Zielvorgaben orientieren. Dies entspricht auch den gesetzlichen Vorgaben der Kommunalverfassung. Nach § 62 der Kommunalverfassung sind die Beamten, Angestellten und Arbeiter verpflichtet, die für die Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten erforderlichen fachlichen Voraussetzungen zu erfüllen und die Ablegung der Prüfungen nachzuweisen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind.
Der Rahmenplan fasst sämtliche zu vermittelnde Unterrichtsinhalte in nachfolgend aufgeführten Handlungsbereichen zusammen:
-Methoden- und Sozialkompetenzen
-Rechts- und politikbezogene Kompetenzen
-Wirtschaftliche- und Verwaltungsmanagementkompetenzen
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 18.11.2023, zuletzt aktualisiert am 16.05.2024