Die Abfragepflicht für das Wettbewerbsregister startet - was öffentliche Auftraggeber beachten müssen
- Prochain date:
- Termin auf Anfrage
- Durée totale:
- 8 Stunden in 1 Tag
- Stage:
- Nein
- Langues d'enseignement:
- Deutsch
- Type de formation:
- Weiterbildung
- Forme de cours:
- Präsenzveranstaltung
- Temps d'exécution:
- Tagesveranstaltung
- Participants min.:
- 5
- Participants max.:
- 15
- Prix:
- 200 €
- Type de diplôme:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Examen final:
- Nein
- Désignation de diplôme:
- keine Angaben
- Certifications du cours:
- Nicht zertifiziert
- Cours pour femmes uniquement:
- Nein
- Garde d’enfants:
- Nein
- Lien vers l’offre:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Qualité de l’information:
- Suchportal Standard Plus
- Groupes cibles:
- Sämtliche Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung sowie Mitarbeiter*innen von Unternehmen, Einsteiger*innen und Fortgeschrittene, die mit der Beschaffung befasst sind.
- Connaissances spécialisées:
- keine
- Connaissances techniques:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Classification de l’Agence pour l’emploi:
- C 0215-15-20 Kosten- und Leistungsrechnung, Kostenmanagement
- C 0250-10 Öffentliche Verwaltung
Contenus
Das Wettbewerbsregistergesetz umfasst unternehmensbezogene Angaben zum Vorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB und soll den Auftraggebern die Prüfung diesbezüglich im Verfahren erleichtern. Das Gesetz ist hierbei bereits seit 2017 in Kraft, führt aber seitdem in Bezug auf die Vergabeverfahren eher ein „Schattendasein“.
Das ändert sich spätestens ab 01.06.2022, da ab diesem Tag öffentliche Auftraggeber ab einem Nettoauftragswert in Höhe von 30.000 Euro verpflichtend das Register während eines jeden Vergabeverfahrens abfragen müssen.
Diese Abfragepflicht stellt die Auftraggeber vor große Herausforderungen.
Um weiterhin rechtssicher Vergabeverfahren durchzuführen, müssen Auftraggeber das Wettbewerbsregistergesetz und dessen Vorgaben kennen, die Prüfung der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB im Detail meistern können sowie das Verfahren der Selbstreinigung und dessen Voraussetzungen nach § 125 GWB beherrschen. Dies gilt nicht zuletzt, da Verstöße hiergegen ein Nachprüfungsverfahren nach sich ziehen können.
Diese notwendigen Kenntnisse vermittelt das vorliegende Seminar umfassend und praxisbezogen.
Seminarinhalte:
-Funktionsweise und Hintergrund des Wettbewerbsregisters
-Detaillierter Einblick in die eintragungsfähigen Delikte
-Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
-Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB
-Die Voraussetzung und der Ablauf der Abfrage in der Praxis
-Löschungsvoraussetzungen der Eintragung im Detail
-Die Prüfung der Selbstreinigung nach § 125 GWB rechtssicher gestalten
-Praxisbezogene Erläuterung von Rechtsschutzfragen
-Der Prüfungsaufbau (Einbettung im Vergabeverfahren) anhand aktueller Beispiele
Toutes les informations sont sans garantie. Les prestataires sont seuls responsables de la justesse des informations mises à disposition.
Première publication le 28.11.2023, dernière mise à jour le 14.06.2024