Anfragen, Auskunft und Akteneinsicht - Die Weitergabe von Informationen an Mandatsträgerinnen u Mandatsträger zwischen Kommunal- und Datenschutzrecht

Prochain date:
30.09.2024 - Montag 09:00 - 15:30 Uhr
Le cours se termine le:
30.09.2024
Durée totale:
8 Stunden in 1 Tag
Stage:
Nein
Langues d'enseignement:
  • Deutsch
Type de formation:
  • Weiterbildung 
Forme de cours:
  • Präsenzveranstaltung 
Temps d'exécution:
  • Tagesveranstaltung
Participants min.:
5
Participants max.:
15
Prix:
209 €
Type de diplôme:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Examen final:
Nein
Désignation de diplôme:
keine Angaben
Certifications du cours:
  • Nicht zertifiziert
Cours pour femmes uniquement:
Nein
Garde d’enfants:
Nein
Lien vers l’offre:
Qualité de l’information:
Suchportal Standard Plus

Groupes cibles:
Mitarbeiter*innen, die mit der Formulierung, dem Erlass, der Änderung und der Aufhebung von Satzungen befasst sind.
Connaissances spécialisées:
keine
Connaissances techniques:
Keine besonderen Anforderungen.
Classification de l’Agence pour l’emploi:
  • C 0250-10 Öffentliche Verwaltung
  • C 0250-15-60 Verwaltungsrecht
  • C 0250-15-25 Datenschutzrecht

Contenus

Gute Entscheidungen erfordern gute Informationen! Gerade ehrenamtliche Kommunalpolitiker*innen sind auf eine angemessene Informationsversorgung durch die Verwaltung angewiesen. Dies gilt für anstehende Entscheidungen des „Kommunalparlaments“ oder eines Ausschusses ebenso wie für Vorgänge jenseits der Tagesordnung. Allerdings gibt es auch gegenüber dem kommunalpolitischen Raum kein „gläsernes Rathaus“, das für Einblicke in Verwaltungsvorgänge völlig schrankenlos geöffnet wäre. Über Berechtigung, Umfang und Inhalt gewünschter Informationsflüsse entstehen daher immer wieder Meinungsverschiedenheiten.
In diesem Seminar werden Ihnen die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Informationsweitergabe an den politischen Raum mit ihren jeweiligen Anforderungen und Grenzen erläutert. Die Thematik wird systematisch und in bewährter praxis- und fallbezogener Weise dargestellt. Damit können Sie in Ihrer zukünftigen Praxis berechtigte von unberechtigten Informationsverlangen besser unterscheiden und entsprechend handeln!


Seminarinhalte:
-Welche Bedeutung hat das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg für die innerkommunalen Informationsbeziehungen?
-„Die Verwaltung empfiehlt ...“ - Sitzungsvorlagen rechtlich einwandfrei abfassen.
-Gesetzliche Unterrichtungspflichten der „Verwaltung“ gegenüber den kommunalpolitischen Gremien.
-Stellungnahmerechte und -pflichten des Hauptverwaltungsbeamten und der Beigeordneten in Sitzungen der Gemeindevertretung, der Stadtverordnetenversammlung, des Amtsausschusses und des Kreistags.
-Anfragen und Auskunftsersuchen von Mandatsträger*innen.
-Anfragen und Auskunftsersuchen von Ausschüssen und Ausschussvorsitzenden.
-Informationen aus Organen privatrechtlicher Beteiligungsgesellschaften (Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte): Was ist möglich? Wann stehen Verschwiegenheitspflichten einer Berichterstattung entgegen?
-Akteneinsicht durch Mandatsträger*innen.
-Wie weit geht die gesetzlich vorgesehene Kontrolle der Verwaltung durch die Gemeindevertretung, die Stadtverordnetenversammlung, den Amtsausschuss und den Kreistag, bedeutet sie Überwachung bis ins Detail?
-Die generelle Grenze der Informationsrechte: Wie weit geht der Datenschutz im Einzelfall?

Toutes les informations sont sans garantie. Les prestataires sont seuls responsables de la justesse des informations mises à disposition.

Première publication le 08.12.2023, dernière mise à jour le 03.06.2024