- Prochain date:
- Fernunterricht ohne Präsenzveranstaltungen
- Durée totale:
- 198 Stunden
- Stage:
- Nein
- Langues d'enseignement:
- Deutsch
- Type de formation:
- Weiterbildung
- Forme de cours:
- Temps d'exécution:
- Teilzeitveranstaltung
- Participants min.:
- keine Angaben
- Prix:
- 1 000 € - zar@rechtsassistent.de
- Type de diplôme:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Examen final:
- Nein
- Désignation de diplôme:
- Fachreferent/in für arbeitsrechtliche Spezialgesetze (IHK)
- Certifications du cours:
- Nicht zertifiziert
- Cours pour femmes uniquement:
- Nein
- Garde d’enfants:
- Nein
- Lien vers l’offre:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Qualité de l’information:
- Suchportal Standard nicht erfüllt - informations complémentaires
- Groupes cibles:
- Personen, zu deren beruflichem Tätigkeitsfeld der Umgang mit dem Arbeitsrecht gehört und die auf die Kenntnis arbeitsrechtlicher Normen angewiesen sind
- Connaissances spécialisées:
- keine
- Connaissances techniques:
- keine
- Classification de l’Agence pour l’emploi:
- keine Angaben
Contenus
Die Weiterbildung zur Fachreferentin / zum Fachreferenten für arbeitsrechtliche Spezialgesetze ermöglicht die erstmalige oder vertiefende Einarbeitung in hoch praxisrelevante arbeitsrechtliche Spezialmaterien aus den Bereichen Arbeitszeit, Urlaub, sozialer und technischer Arbeitsschutz, Elternschaft sowie aus den arbeitsrechtlich relevanten Bereichen des Steuer- und Sozialrechts.
Die Bildungsmaßnahme ist besonders geeignet für Personalreferenten, Personalsachbearbeiter, Mitglieder betriebsverfassungsrechtlicher Organe wie etwa dem Betriebsrat und Funktionsträgern in Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie für Mitarbeiter arbeitsrechtlich ausgerichteter Anwaltskanzleien.
Der Lehrgang ergänzt und vertieft unseren Lehrgang Fachreferent/in für Arbeitsrecht (IHK) in Themengebieten, die dort nicht oder nur kurz behandelt werden. Beide Lehrgänge zusammen vermitteln umfassende Kompetenzen im gesamten deutschen Arbeitsrecht.
Toutes les informations sont sans garantie. Les prestataires sont seuls responsables de la justesse des informations mises à disposition.
Première publication le 03.04.2024, dernière mise à jour le 29.05.2024